Begründung:
Gemäß § 21 Abs. 1 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes (NBrandSchG)
wird die Kreisfeuerwehr von der Kreisbrandmeisterin oder dem Kreisbrandmeister
geleitet. Die Kreisbrandmeisterin oder der Kreisbrandmeister wirkt auch bei der
Wahrnehmung der dem Landkreis nach diesem Gesetz obliegenden Aufgaben mit.
Zudem muss es mindestens eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter geben.
Derzeit werden diese Funktionen von Herrn Gerhard Zunken als
Kreisbrandmeister und den Herren Jens-Olaf Fianke und Matthias Kruse als
gleichberechtigte Stellvertreter ausgeführt.
Gemäß § 21 Abs. 3 S. 1 NBrandSchG wird die Kreisbrandmeisterin oder der
Kreisbrandmeister sowie die Stellvertreterin oder der Stellvertreter für die
Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen.
Am 31.05.2023 endet die sechsjährige Amtsperiode des Kreisbrandmeisters und
seiner Stellvertreter.
Folglich sind für die Amtsperiode vom 01.06.2023 – 31.05.2029 neue
Ernennungen auszusprechen.
Nach § 21 Abs. 3 S. 3 NBrandSchG beschließt über die Ernennungen der
Kreistag nach Anhörung der Regierungsbrandmeisterin oder des
Regierungsbrandmeisters auf Vorschlag nach Absatz 4.
In Absatz 4 wird geregelt, dass als Kreisbrandmeisterin oder
Kreisbrandmeister, Stellvertreterin oder Stellvertreter vorgeschlagen ist, wer
die Mehrheit der Stimmen der Gemeindebrandmeisterinnen, Gemeindebrandmeister,
Ortsbrandmeisterinnen und Ortsbrandmeister im Landkreis erhält.
Am 18.02.2023 fand in der FTZ Jever eine Vorschlagswahl statt. Von insgesamt
29 Wahlberechtigten haben 28 an der Wahl teilgenommen.
Herr Jens-Olaf Fianke hat sich für die Funktion des Kreisbrandmeisters zur
Wahl gestellt und wurde mit 26 Ja-Stimmen zu 2 Nein-Stimmen als
Kreisbrandmeister vorgeschlagen. Herr Dirk Heuer hat sich für die
Funktion des stellvertretenden Kreisbrandmeisters zur Wahl gestellt und wurde
mit 18 Ja-Stimmen zu 10 Nein-Stimmen vorgeschlagen.
Somit wurde dem FB 32 vom amtierenden Kreisbrandmeister der Vorschlag
übermittelt, dass Herr Jens-Olaf Fianke zum Kreisbrandmeister und Herr Dirk
Heuer zum Stellvertretenden Kreisbrandmeister ernannt werden soll (siehe
Anhang).
Anhand von diesem Vorschlag wurde seitens des FB 32 überprüft, ob die
beiden Kandidaten die gesetzlichen Voraussetzungen für diese Funktionen
erfüllen. Bei der Prüfung wurde festgestellt, dass die Voraussetzungen erfüllt
werden und aus rechtlicher Sicht somit keine Einwände bestehen.
Entsprechend dem weiteren Verfahren, wurde die Anhörung beim
Regierungsbrandmeister Herrn Udo Schwarz durchgeführt.
Die entsprechende Stellungnahme fällt für beide Kandidaten positiv aus
(siehe Anhang).
Folglich gibt es seitens des Regierungsbrandmeisters keine Einwände gegen
die geplanten Ernennungen.
Abschließend entscheidet der
Kreistag über die Ernennung der beiden Kandidaten.
Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen, Herrn Jens-Olaf Fianke für die Amtszeit vom 01.06.2023
bis zum 31.05.2029 zum Kreisbrandmeister zu ernennen.
Weiterhin wird beschlossen,
Herrn Dirk Heuer für die Amtszeit vom 01.06.2023 bis zum 31.05.2029 zum stellvertretenden
Kreisbrandmeister zu ernennen.
Anlage:
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Stellungnahme
des Regierungsbrandmeisters