Begründung:
Der Kreistag des Landkreis
Friesland hat in seiner Sitzung am 14.09.2022 beschlossen, dass der weitere
Ausbau mit PV-Anlagen auf landkreiseigenen Gebäuden und übrigen Liegenschaften
nach baulicher und technischer Prüfung fortgesetzt werden soll. Ferner, dass
die Installation von weiteren PV-Anlagen im Eigenbetrieb durch den Landkreis
erfolgen soll, wobei sichergestellt werden soll, dass eine finanzielle
Beteiligung von Bürgerinnen und Bürger möglich ist; s. hierzu Vorlagen-Nr.
0220/2022 vom 31.05.2022.
Der Begründung zu dieser
Vorlage ist zu entnehmen, dass die Verwaltung zur Umsetzung dieser Eckpunkte
empfiehlt, bei einem weiteren Ausbau der PV-Anlagen auf kreiseigenen
Liegenschaften diese selbst im Rahmen einer GmbH & CoKG zu betreiben.
Um den Grundsatzbeschluss
zügig umzusetzen, Doppelstrukturen zu vermeiden und Synergien zu heben, hat der
Landkreis Friesland Gespräche mit der Wohnungsbaugesellschaft Friesland mbH
geführt, da die WoBau ebenfalls vorhat PV-Anlage auf ihren Dächern zu errichten.
Die wichtige Fachexpertise der WoBau soll so in den Planungen des Landkreises
einbezogen werden. Um Synergieeffekte zu nutzen soll die Geschäftsführung der
Friesland-Regenerative-Energien GmbH & Co.KG vom Geschäftsführer der
Wohnungsbaugesellschaft Friesland mbH im Nebenamt vorbehaltlich der Beschlüsse
der WoBau übernommen werden.
Im Ergebnis bleibt
festzuhalten, dass zur Umsetzung des o.a. Kreistagsbeschlusses empfohlen wird,
einen Gesellschaftsvertrag zwischen der Wohnungsbaugesellschaft Friesland mbH
und dem Landkreis Friesland zwecks Gründung einer
Friesland-Regenerative-Energien GmbH & Co.KG mit dem Ziel,
Photovoltaikanlagen und andere regenerative Energieproduktionstechniken auf
Liegenschaften des Landkreises Friesland zu errichten und zu betreiben, zu
schließen. Hierbei soll auch eine Bürgerbeteiligung mit der Möglichkeit von
Anteilsscheinen an der GmbH&Co KG ermöglicht werden.
Hierzu wird auf den sich in
der Anlage befindlichen Gesellschaftsvertrag sowie auf die Grafik der
Friesland-Regenerative-Energien GmbH & Co.KG verwiesen.
Weitere
Erläuterungen erfolgen bei Bedarf in der Sitzung.
Beschlussvorschlag:
1.
Der
anliegende Gesellschaftsvertrag zwischen der Wohnungsbaugesellschaft Friesland
mbH und dem Landkreis Friesland wird beschlossen.
2.
Die
Verwaltung wird ermächtigt, redaktionelle Änderungen und Eintragungen
vorzunehmen.
3.
Das erforderliche
Stammkapital wird zur Verfügung gestellt.
4.
Geschäftsführer
der Friesland-Regenerative-Energien GmbH & Co.KG wird Herr Tantzen,
Geschäftsführer der Wohnungsbau Friesland mbH.
Anlage(n):
1.
Gesellschaftsvertrag
2.
Grafik
der Friesland-Regenerative-Energien GmbH & Co.KG