Betreff
Ausschreibung der freigestellten Schülerbeförderung für die Schuljahre 2023/2024 bis 2025/2026; hier: Ermächtigung des Kreisausschusses (26.04.2023)
Vorlage
0431/2023
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Die Schülerbeförderung im Landkreis Friesland wird grundsätzlich im öffentlichen Linienverkehr durchgeführt, um die Wirtschaftlichkeit zu wahren und gleichzeitig den ÖPNV dauerhaft zu stärken, da so zugleich der sogenannte Jedermann-Verkehr ermöglicht wird. Ausnahmen von der Beförderung im Linienverkehr sind dann möglich, wenn entweder keine geeignete oder erreichbare Busverbindung zur Verfügung steht oder die SchülerInnen körperlich oder geistig nicht in der Lage sind den Linienbusverkehr zu nutzen. Diese Schülerinnen und Schüler (ca. 500 von insgesamt ca. 5.000 mit Beförderungsanspruch nach NSchG) werden im sogenannten freigestellten Schülerverkehr befördert. In den freigestellten Verkehren werden ausnahmslos SchülerInnen befördert und die Mitnahme von anderen Personen ist ausgeschlossen. Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe.

 

Da die Beförderung im Freistellungsverkehr (ca. 5.000 € pro Schüler/Jahr) deutlich teurerer ist als im Linienverkehr (ca. 500 € pro Schüler/Jahr), wird im Rahmen der Ausschreibung auch stets überprüft, ob zwischenzeitlich eine ÖPNV-Beförderung möglich ist oder durch Fahrplanänderung oder –ergänzung geschaffen werden kann. Dies gilt insbesondere für die Bereiche, wo lediglich fehlende Verbindungen der Grund für eine freigestellte Beförderung ist, wie bspw. vielfach bei den nachmittäglichen Schulwegen von den Grundschulen im Wangerland zu den jeweiligen Wohnorten. Sobald und soweit sich hier Veränderungen konkretisieren, werden die Schulen sowie die betroffenen Gemeinden entsprechend informiert [Hinweis: Die morgendlichen Wege werden bereits vielfach im ÖPNV zurückgelegt].

 

Der Landkreis Friesland ist aufgrund der rechtlichen Vorgaben über die Vergabe von Dienstleistungen (Vergabeverordnung – Vgv; bis 2017 Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen - VOL) dazu verpflichtet, die gesamte freigestellte Schülerbeförderung im Taxi- und Mietwagenverkehr europaweit auszuschreiben, da der Schwellenwert in Höhe von 215.000 € bei einem Auftragsvolumen von 77.500.000 € deutlich überschritten wird. Maßgeblich ist hier, dass die Summe aller gleichartigen Leistungen über die gesamte Laufzeit zur Auftragswertermittlung addiert werden müssen. Die bekannten Beförderungen werden in einzelne Lose zusammengefasst, so dass insgesamt ca. 70 Lose zur Ausschreibung kommen. Wie auch schon in der Ausschreibung 2020 wird die Vertragslaufzeit auf 3 Jahre festgelegt (früher 2 Jahre), um den Taxiunternehmen längere Planungssicherheit zu geben und den Verwaltungsaufwand, insbesondere für die Ausschreibung, zu verringern.

 

Das alleinige Zuschlagskriterium ist nach der Feststellung der grundsätzlichen Eignung der Preis pro Kilometer, um die Abrechnung hin zu den tatsächlich gefahrenen Kilometern zu erleichtern. Bei Nutzung eines Elektro- oder Wasserstofffahrzeuges wird für das entsprechende Los der angegebene Kilometerpreis um 10 % reduziert in die Bewertung einfließen. Bei Hybriden erfolgt eine Reduzierung um 5 %. Von den eingesetzten FahrerInnen muss ein erweitertes Führungszeugnis vorgelegt werden und sie müssen seit mindestens 4 Jahren im Besitz ihrer Fahrerlaubnis sein.

 

Des Weiteren erfolgt eine Beschränkung der Vergabe auf maximal 2/3 der Lose an einen Bieter, um die Chancen der kleineren Unternehmen zu wahren bzw. zu verbessern. Sollte ein Bieter auf mehr als 2/3 der Lose das günstigste Angebot abgeben, werden die Lose so den anderen Bietern zugeteilt, dass es insgesamt dem wirtschaftlichsten Ergebnis am nächsten kommt.

 

Gemäß der Vergaberichtlinien des Landkreises erfolgt die Vergabe der Taxi- und Mietwagenbeförderung mit einem Gesamtvolumen von ca. 2.500.000 € pro Jahr durch den Kreistag. Der letzte Kreistag vor der Sommerpause wird am 28.06.2023 stattfinden. Beginn des neuen Schuljahres ist am 17.08.2023. Im Rahmen der vergangenen Ausschreibungen wurde uns von mehreren Taxiunternehmen mitgeteilt, dass eine Zuschlagserteilung nur wenige Wochen vor Beginn des Schuljahres zu erheblichen zeitlichen Problemen in der Planung führt. Erst nach der Auftragsvergabe wissen die Unternehmen, wie viele Schüler sie in den kommenden drei Schuljahren tatsächlich befördern werden und können demnach auch erst dann erforderliche Veränderungen im Fuhrpark und Personal vornehmen. Deshalb kann eine vergleichsweise kurze Vorbereitungsfrist zu weniger oder deutlich teureren Angeboten, da die Unternehmen in Bezug auf Personal und auch Fahrzeuge Beschaffungsproblemen ausgesetzt sind. Des Weiteren müssen die Taxiunternehmen in den letzten Wochen vor Beginn des neuen Schuljahres mit allen Schulen und Eltern Kontakt aufnehmen, um die genauen Abholzeiten usw. besprechen zu können.

 

Aus den vorgenannten Gründen wird die Ausschreibung auch in diesem Jahr bereits im März erfolgen, damit die Taxiunternehmen zwischen der Auftragserteilung und dem Schuljahresbeginn etwas mehr Zeit für die Planung haben. Dies wird sich voraussichtlich auch positiv auf die Preisgestaltung der Angebote und die Durchführung der ersten Fahrten zu Schuljahresbeginn auswirken.

 

Aus den o.g. Gründen ist eine Ermächtigung des Kreisausschusses am 26.04.2023 zur Zuschlagserteilung und Vergabe durch den Kreistag erforderlich.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss wird ermächtigt über die Zuschlagserteilung zu beschließen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:       Ja       Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche

Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil                objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

€ 2.500.000

€ 2.500.000

€ 2.500.000

€ XXXX

€ XXXX

Erfolgte Veranschlagung:    ja, mit € 2.500.000           Nein

im   Ergebnishaushalt    Finanzhaushalt    Produkt- bzw. Investitionsobjekt: P1.02.24.241000.020

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:   ja   nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage hat negative Auswirkungen auf Klimaschutz:   ja   nein

Vorlage bezieht sich auf

XXX

MEZ  Nr. 1

Titel: Gute Rahmenbedingungen für alle Generationen

HSP  Nr. 1.3

Titel: Vermeidung/ Reduzierung der finanziellen Hilfebedürftigkeit der Bevölkerung  

                                                

 

 

gez. Stefanie Pflug              

Sachbearbeiterin                     Fachbereichsleiter

Sichtvermerke:

 

                                                             

Dezernent                         Kämmerei                         Landrat

Abstimmungsergebnis:

Fachausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreisausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreistag

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

 


Anlage:

 

keine