Begründung:
Die
Schülerbeförderung im Landkreis Friesland wird grundsätzlich im öffentlichen
Linienverkehr durchgeführt, um die Wirtschaftlichkeit zu wahren und
gleichzeitig den ÖPNV dauerhaft zu stärken, da so zugleich der sogenannte
Jedermann-Verkehr ermöglicht wird. Ausnahmen von der Beförderung im
Linienverkehr sind dann möglich, wenn entweder keine geeignete oder erreichbare
Busverbindung zur Verfügung steht oder die SchülerInnen körperlich oder geistig
nicht in der Lage sind den Linienbusverkehr zu nutzen. Diese Schülerinnen und
Schüler (ca. 500 von insgesamt ca. 5.000 mit Beförderungsanspruch nach NSchG)
werden im sogenannten freigestellten Schülerverkehr befördert. In den
freigestellten Verkehren werden ausnahmslos SchülerInnen befördert und die
Mitnahme von anderen Personen ist ausgeschlossen. Es handelt sich um eine
Pflichtaufgabe.
Da die Beförderung
im Freistellungsverkehr (ca. 5.000 € pro Schüler/Jahr) deutlich teurerer ist
als im Linienverkehr (ca. 500 € pro Schüler/Jahr), wird im Rahmen der
Ausschreibung auch stets überprüft, ob zwischenzeitlich eine ÖPNV-Beförderung
möglich ist oder durch Fahrplanänderung oder –ergänzung geschaffen werden kann.
Dies gilt insbesondere für die Bereiche, wo lediglich fehlende Verbindungen der
Grund für eine freigestellte Beförderung ist, wie bspw. vielfach bei den
nachmittäglichen Schulwegen von den Grundschulen im Wangerland zu den
jeweiligen Wohnorten. Sobald und soweit sich hier Veränderungen konkretisieren,
werden die Schulen sowie die betroffenen Gemeinden entsprechend informiert
[Hinweis: Die morgendlichen Wege werden bereits vielfach im ÖPNV zurückgelegt].
Der Landkreis
Friesland ist aufgrund der rechtlichen Vorgaben über die Vergabe von
Dienstleistungen (Vergabeverordnung – Vgv; bis 2017 Vergabe- und
Vertragsordnung für Leistungen - VOL) dazu verpflichtet, die gesamte
freigestellte Schülerbeförderung im Taxi- und Mietwagenverkehr europaweit
auszuschreiben, da der Schwellenwert in Höhe von 215.000 € bei einem
Auftragsvolumen von 7Vertragslaufzeit auf 3
Jahre festgelegt (früher 2 Jahre), um den Taxiunternehmen längere
Planungssicherheit zu geben und den Verwaltungsaufwand, insbesondere für die
Ausschreibung, zu verringern.
Das alleinige Zuschlagskriterium ist nach der
Feststellung der grundsätzlichen Eignung der Preis pro Kilometer, um die Abrechnung hin zu den tatsächlich
gefahrenen Kilometern zu erleichtern. Bei Nutzung eines Elektro- oder Wasserstofffahrzeuges wird für das entsprechende Los
der angegebene Kilometerpreis um 10 % reduziert in die Bewertung einfließen.
Bei Hybriden erfolgt eine Reduzierung um 5 %. Von den eingesetzten FahrerInnen
muss ein erweitertes Führungszeugnis vorgelegt werden und sie müssen seit mindestens
4 Jahren im Besitz ihrer Fahrerlaubnis sein.
Des Weiteren erfolgt
eine Beschränkung der Vergabe auf maximal 2/3 der Lose an einen Bieter, um die
Chancen der kleineren Unternehmen zu wahren bzw. zu verbessern. Sollte ein
Bieter auf mehr als 2/3 der Lose das günstigste Angebot abgeben, werden die
Lose so den anderen Bietern zugeteilt, dass es insgesamt dem wirtschaftlichsten
Ergebnis am nächsten kommt.
Gemäß der
Vergaberichtlinien des Landkreises erfolgt die Vergabe der Taxi- und
Mietwagenbeförderung mit einem Gesamtvolumen von ca. 2.500.000 € pro Jahr durch
den Kreistag. Der letzte Kreistag vor der Sommerpause wird am 28.06.2023
stattfinden. Beginn des neuen Schuljahres ist am 17.08.2023. Im Rahmen der
vergangenen Ausschreibungen wurde uns von mehreren Taxiunternehmen mitgeteilt,
dass eine Zuschlagserteilung nur wenige Wochen vor Beginn des Schuljahres zu
erheblichen zeitlichen Problemen in der Planung führt. Erst nach der
Auftragsvergabe wissen die Unternehmen, wie viele Schüler sie in den kommenden
drei Schuljahren tatsächlich befördern werden und können demnach auch erst dann
erforderliche Veränderungen im Fuhrpark und Personal vornehmen. Deshalb kann
eine vergleichsweise kurze Vorbereitungsfrist zu weniger oder deutlich teureren
Angeboten, da die Unternehmen in Bezug auf Personal und auch Fahrzeuge
Beschaffungsproblemen ausgesetzt sind. Des Weiteren müssen die Taxiunternehmen
in den letzten Wochen vor Beginn des neuen Schuljahres mit allen Schulen und
Eltern Kontakt aufnehmen, um die genauen Abholzeiten usw. besprechen zu können.
Aus den vorgenannten
Gründen wird die Ausschreibung auch in diesem Jahr bereits im März erfolgen,
damit die Taxiunternehmen zwischen der Auftragserteilung und dem
Schuljahresbeginn etwas mehr Zeit für die Planung haben. Dies wird sich
voraussichtlich auch positiv auf die Preisgestaltung der Angebote und die
Durchführung der ersten Fahrten zu Schuljahresbeginn auswirken.
Aus den o.g. Gründen
ist eine Ermächtigung des Kreisausschusses am 26.04.2023 zur Zuschlagserteilung
und Vergabe durch den Kreistag erforderlich.
Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss wird
ermächtigt über die Zuschlagserteilung zu beschließen.
Anlage:
keine