Betreff
Schöffenwahlen an den Amtsgerichten Jever und Varel für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028; hier: Entsendung von Vertrauenspersonen in den Schöffenwahlausschuss
Vorlage
0434/2023
Art
Beschlussvorlage ohne Kämmerei

Begründung:

 

Für die Amtsgerichte Jever und Varel steht im Jahr 2023 die Neuwahl von Schöffinnen und Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 an. An beiden Gerichten wird dafür ein Schöffenwahlausschuss gebildet, in den jeweils sieben Beisitzerinnen und Beisitzer - sogenannte Vertrauenspersonen - entsendet werden.

 

Die Zuständigkeit für die Besetzung der Schöffenwahlausschüsse verteilt sich gemäß Schreiben des Nds. Ministeriums für Inneres und Sport vom 09.11.2022 wie folgt auf die unteren Verwaltungsbezirke:

 

Amtsgericht Jever

 

Kreistag des Landkreises Friesland                         4 Vertrauenspersonen

Rat der Stadt Schortens (selbst. Gemeinde)        3 Vertrauenspersonen

 

Der Amtsgerichtsbezirk Jever besteht aus den Gemeinden Stadt Jever, Stadt Schortens, Sande, Wangerland, Wangerooge sowie dem gemeinde- und kreisfreien Gebiet Insel Minsener Oldeoog. Da die Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Schortens bereits durch den Rat der Stadt Schortens berücksichtigt werden, bittet das MI den Kreistag des Landkreises Friesland, bei der Wahl der vier Vertrauenspersonen Einwohnerinnen und Einwohner zu wählen, die ihren Wohnsitz in Jever, Sande, Wangerland oder Wangerooge haben.

 

In Anwendung des § 71 Abs. 2 und Abs. 6 NKomVG (Anwendung der Regelungen zur Ausschussbildung bei Besetzung mehrerer unbesoldeter Stellen gleicher Art) verteilt sich das Vorschlagsrecht wie folgt:

 

Gruppe SDP/GRÜNE/FDP                            3 Personen

Gruppe CDU/ZV/UWG/WPW     1 Person

 

Amtsgericht Varel

 

Kreistag des Landkreises Friesland                         3 Vertrauenspersonen

Rat der Stadt Varel (selbst. Gemeinde)                 4 Vertrauenspersonen

 

Der Amtsgerichtsbezirk Varel besteht aus den Gemeinden Stadt Varel, Bockhorn und Zetel. Entsprechend gilt auch hier, dass der Kreistag des Landkreises Friesland bei der Wahl der drei Vertrauenspersonen Einwohnerinnen und Einwohner berücksichtigen soll, die ihren Wohnsitz in Bockhorn und/oder Zetel haben.

 

Gemäß § 71 Abs. 2 und Abs. 6 NKomVG verteilt sich das Vorschlagsrecht wie folgt:

 

Gruppe SDP/GRÜNE/FDP                            2 Personen

Gruppe CDU/ZV/UWG/WPW     1 Person

 

 

Bei der Auswahl der Vertrauenspersonen sind die Ausschluss- und Ablehnungsgründe der §§ 32 – 35 des Gerichtsverfassungsgesetzes -GVG- zu beachten (vgl. Nr. 4.2 S. 3 des Gemeinsamen Runderlasses des MJ und MI vom 01.11.2022).

 

Unter anderem sollen gemäß §§ 33, 34 GVG die Personen

 

-       das 25. Lebensjahr vollendet haben,

 

-       das 70. Lebensjahr bei Berufung bzw. bis zum Ende der Amtsperiode in 2028 nicht vollendet haben,

 

-       nicht Mitglied einer Bundes- oder Landesregierung,

 

-       nicht Richter und Beamte der Staatsanwaltschaft, Notare oder Rechtsanwälte

 

und

 

-       nicht gerichtliche Vollstreckungsbeamte, Polizeivollzugsbeamte, Bedienstete des Strafvollzugs sowie hauptamtliche Bewährungs- und Gerichtshelfer sein.

 

In § 35 GVG werden die Fälle benannt, in denen die Berufung zur Vertrauensperson durch die Kandidatinnen und Kandidaten abgelehnt werden kann.

 

Unter Berücksichtigung der §§ 32 – 35 GVG wird um Unterbreitung von Vorschlägen durch die Fraktionen und Gruppen gebeten.

 

Die Wahl der Vertrauenspersonen erfolgt in der nächsten Sitzung des Kreistages.

 

Dem jeweiligen Richter am Amtsgericht sind die gewählten Personen bis zum 01.07.2023 mitzuteilen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Auf Basis der von den Fraktionen und Gruppen vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten wählt der Kreistag des Landkreises Friesland

 

-       4 Vertrauenspersonen für den Schöffenwahlausschuss am Amtsgericht Jever

sowie

-       3 Vertrauenspersonen für den Schöffenwahlausschuss am Amtsgericht Varel.

 


Finanzielle Auswirkungen:       Ja       Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche

Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil                objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

€ XXXXX

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

Erfolgte Veranschlagung:    ja, mit             Nein

im   Ergebnishaushalt    Finanzhaushalt    Produkt- bzw. Investitionsobjekt: XXXX

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:    ja   nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage hat negative Auswirkungen auf Klimaschutz:   ja   nein

Bei  ja: Nähere Erläuterung der Auswirkung in Begründung

Vorlage hat positive Auswirkungen auf Klimaschutz:   ja   nein

Bei  ja: Handlungsfeld:

Vorlage bezieht sich auf

XXX

MEZ  Nr. XXX

Titel: 

HSP  Nr.  XXX

Titel:  

                                                

 

gez. Duit                       

Sachbearbeiter/in                    Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

 

                                                             

Dezernent/in                     Kämmerei                         Landrat

Abstimmungsergebnis:

Fachausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreisausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreistag

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

 


Anlage(n):

 

Anlage 1: Schreiben des MI vom 09.11.2022

Anlage 2: Gemeinsamer Runderlass des MJ und MI vom 01.11.2022

Anlage 3: §§ 32 – 35 GVG