Begründung:
Die Stadt Wilhelmshaven sowie die Landkreise Friesland, Wesermarsch und
Wittmund (= Gründungsgesellschafter:innen) betreiben gemeinsam die regionale
JadeBay GmbH Entwicklungsgesellschaft für den die Stadt Wilhelmshaven und die
Landkreise Friesland, Wesermarsch und Wittmund umfassenden Wirtschaftsraum der
JadeBay-Region.
Ziel ist es, die Wirtschaftsstrukturen der JadeBay-Region
zukunftsorientiert auszubauen sowie die JadeBay-Region gemeinsam und in
Bündelung der wirtschaftlichen Kräfte zu einem wettbewerbsfähigen und
attraktiven Wirtschaftsraum zu entwickeln.
Gegenstand des Unternehmens gemäß § 1 des Gesellschaftsvertrages ist es,
im Wirtschaftsraum der Gesellschafter:innen durch die gezielte Entwicklung und
Umsetzung von Strategien und Projekten Wertschöpfung und Beschäftigung zu
sichern und auszubauen. Zu diesem Zwecke soll sich die Geschäftstätigkeit der
Gesellschaft insbesondere den Themenfeldern `Fachkräftesicherung und
Qualifizierung´ sowie `Innovation und Wissens- und Technologietransfer´ widmen.
Die Gesellschaft steht der Aufnahme weiterer Gesellschafter:innen
grundsätzlich aufgeschlossen gegenüber, sofern es sich um Partner:innen aus dem
regionalen Wirkungsbereich der Gesellschaft handelt, für die der Gegenstand des
Unternehmens gemäß § 1 des Gesellschaftsvertrages ebenfalls von Bedeutung ist.
Dies ist sowohl bei dem Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband Jade e.V.
(AWV) als auch bei der Oldenburgischen Industrie- und Handelskammer (IHK OL)
der Fall. Durch die Aufnahme beider neuer Gesellschafter:innen aus der
Wirtschaft wird zudem der gesamte Wirtschaftsraum der JadeBay-Region abgedeckt.
Geplant
ist daher, den AWV sowie die IHK OL zum nächstmöglichen Zeitpunkt als
zusätzliche Gesellschafter:innen in die JadeBay GmbH Entwicklungsgesellschaft
aufzunehmen. Vorgesehen sind dafür folgende Festlegungen/Konditionen:
·
Im Wege einer Kapitalaufstockung soll das Stammkapital
der Gesellschaft von bislang 26.000 Euro um 6.500 Euro auf dann 32.500 Euro
aufgestockt werden.
·
Der AWV wird einen Geschäftsanteil mit einem Nennbetrag
von 3.500 Euro, die IHK OL einen Geschäftsanteil mit einem Nennbetrag von 3.000
Euro übernehmen.
·
Die neuen Gesellschafter:innen AWV und IHK OL erhalten
jeweils zwei Sitze in der Gesellschafterversammlung.
·
Es besteht für die beiden neuen Gesellschafter:innen
keine Verpflichtung zur Beteiligung an den operativen Kosten der Gesellschaft
und keine Nachschussverpflichtung.
Diese Festlegungen/Konditionen, zu denen der Beitritt / die Aufnahme der
zusätzlichen Gesellschafter:innen aus der Wirtschaft vorgesehen ist, sind auch
in den als Anlage beigefügten
und abgestimmten Entwurf des geänderten Gesellschaftsvertrages der JadeBay GmbH
Entwicklungsgesellschaft (Abstimmungsstand vom 23.02.2023) eingeflossen.
Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt bislang 26.000 Euro. Jede/r
Gründungsgesellschafter:in hält einen Geschäftsanteil mit einem Nennbetrag von
6.500 Euro, mithin einen Anteil in Höhe von jeweils 25%. Es ist beabsichtigt, das Stammkapital um 6.500 Euro auf dann
32.500 Euro zu erhöhen und diese Kapitalerhöhung für eine Beteiligung der
Wirtschaft zur Verfügung zu stellen. Laut gemeinsamem Schreiben von AWV und IHK
OL haben sich die beiden neuen Gesellschafter:innen untereinander auf folgende
Aufteilung geeinigt: der AWV übernimmt einen Geschäftsanteil im Wert von 3.500
Euro, die IHK OL im Wert von 3.000 Euro.
Obwohl es für die Gründungsgesellschafter:innen nicht zu einer
Veränderung des Nennwertes ihrer
jeweiligen Geschäftsanteile kommt (unverändert
jeweils 6.500 Euro), so kommt es durch die beabsichtigte Erhöhung des
Stammkapitals bei Aufnahme zusätzlicher Gesellschafter:innen doch zu einer Änderung ihrer Beteiligungsverhältnisse an der JadeBay GmbH
Entwicklungsgesellschaft (künftig
jeweils 20 % statt 25 %).
Durch diese Änderung der Beteiligungsverhältnisse der kommunalen
Gründungsgesellschafter:innen an der Gesellschaft werden wiederum
Beteiligungsrechte der Vertretungen der Gründungsgesellschafter:innen nach § 58
NKomVG sowie in der Folge ggf. Anzeigepflichten nach § 152 NKomVG ausgelöst.
Um die Aufnahme der neuen Gesellschafter:innen aus der Wirtschaft in die JadeBay GmbH Entwicklungsgesellschaft zu ermöglichen, wird nun in allen betroffenen kommunalen Vertretungen um Zustimmung zum obenstehenden Beschlussvorschlag gebeten.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag des Landkreises Friesland stimmt der vorgesehenen Änderung des Gesellschaftsvertrages der JadeBay GmbH Entwicklungsgesellschaft (s. hierzu auch beigefügten Entwurf mit Stand vom 23.02.2023) inklusive Aufstockung des Stammkapitals, Aufnahme der zusätzlichen Gesellschafter:innen aus der Wirtschaft (hier: Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband Jade e.V. sowie Oldenburgische Industrie- und Handelskammer) sowie der sich daraus ergebenden Änderung des Beteiligungsverhältnisses an der JadeBay GmbH Entwicklungsgesellschaft (neu 20 %, bisher 25%) zu.
Anlage(n):
- 2023-02-23 Entwurf JadeBay GmbH Entwicklungsgesellschaft GesV, Aufnahme AWV Jade und OL IHK, Reinschrift