Betreff
Änderung der Wertgrenzen für Unterschriftsbefugnisse im Rahmen der Aktualisierung der Dienstanweisung zum Auftrags- und Vergabewesen
Vorlage
0469/2023
Art
Beschlussvorlage ohne Kämmerei

Begründung:

Derzeit wird die Dienstanweisung zum Auftrags- und Vergabewesen überarbeitet. Die derzeit noch gültige Fassung stammt aus dem Jahr 2016, ebenso alt ist die Anlage 1 über die Wertgrenzen für die verschiedenen Vergabearten. Diese Tabelle, siehe Anhang, enthält ebenfalls Regelungen über die Unterschriftsbefugnisse.

 

Aufgrund der in den letzten Jahren und Monaten stark angestiegenen Preise für sämtliche Arten von Leistungen, aber insbesondere im Baubereich, regen Fachbereich 61 als Hauptauftraggeber für Bauleistungen und die Zentrale Vergabestelle an, die Regelungen für Wertgrenzen für Auftragserteilungen und Unterschriftsbefugnisse zur Beschleunigung der Durchführung der Vergaben zu optimieren. Zum Vergleich erfolgte dazu eine Abfrage bei verschiedenen Landkreisen in Niedersachsen, mit dem Ergebnis, dass die befragten Landkreise, bis auf Ammerland und Rotenburg/W, höhere Wertgrenzen haben (Auswertung siehe Anhang).

 

Die Regelung, die derzeit beim Landkreis Friesland die Durchführung von Vergabeverfahren (und damit die Erteilung von Aufträgen) zum Teil erheblich verzögert, ist die erforderliche Zustimmung des KA (ab 150.000 €) oder des KT (ab 300.000 €) vor Auftragserteilung.

 

Dazu ist festzustellen:

 

-       Grundsätzlich werden nur Investitions- und auch die wesentlichen Sanierungsmaßnahmen sowie längerfristige Dienstleistungs- und Lieferverträge ausgeschrieben, die bereits mit dem Haushaltsplan und zumeist vom jeweiligen Fachausschuss grundsätzlich beschlossen worden sind. Durch den beschlossenen Haushaltsplan erfolgte also bereits eine Kenntnisnahme und Zustimmung zu den im Investitionsprogramm bzw. intern in den Masterplänen verzeichneten Maßnahmen.

-       Die Bindefrist ist nach Vergaberecht so kurz wie möglich zu setzen. Diese gesetzgeberische Intention lässt sich häufig bei der Beteiligung von Kreisausschuss oder gar Kreistag nur schwer einhalten. Bieter müssen länger auf den Zuschlag warten. Der Landkreis bewegt sich bei Fristüberschreitungen zum Teil in einer vergaberechtlichen Grauzone. Das Interesse, an einer Ausschreibung des Landkreises Friesland teilzunehmen, könnte langfristig sinken.

-       Das Vergaberecht ist streng einzuhalten. Die Rangfolge der Bieter kann auch bei einer Beteiligung nicht geändert werden. Es handelt sich daher um eine pro-forma-Beteiligung der Kreisorgane. Eine Prüfung und anderweitige Bewertung der Angebote ist nicht möglich. Beschlüsse der Organe wirken nur intern bzw. gegenüber dem Hauptverwaltungsbeamten. Die Entscheidung gegenüber dem Bieter muss jedoch auf den vorab festgelegten und bewerteten objektiven Kriterien beruhen.

-       Die Prüfung erfolgte schon vorab durch die Zentrale Vergabestelle, den Fachbereich und das Rechnungsprüfungsamt nach den vergaberechtlichen Anforderungen.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, Aufträge durch die Verwaltung zu erteilen und den Kreisausschuss über Verfahren ab 150.000 € regelmäßig im Nachhinein zu informieren (im Sinne der „Ex-post-Transparenz“).

 

Innerhalb der Kreisverwaltung sollen die Vergaben, nach Zustimmung durch den Landrat durch die Zentrale Vergabestelle erfolgen. Der Landrat kann die Zuständigkeiten für die Zustimmung je nach Wert der Vergabe auf Sachgebietsleiter, Fachbereichsleiter oder Dezernenten delegieren.

 


Beschlussvorschlag:

Aufträge über Bauleistungen und Liefer- und Dienstleistungen werden durch die Verwaltung erteilt. Der Kreisausschuss wird regelmäßig (spätestens aber im letzten Kreisausschuss des Jahres) über Vergaben von über 150.000 Euro informiert.

 


Finanzielle Auswirkungen:       Ja       Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche

Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil                objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

€ XXXXX

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

Erfolgte Veranschlagung:    ja, mit             Nein

im   Ergebnishaushalt    Finanzhaushalt    Produkt- bzw. Investitionsobjekt: XXXX

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:    ja   nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage hat negative Auswirkungen auf Klimaschutz:   ja   nein

Bei  ja: Nähere Erläuterung der Auswirkung in Begründung

Vorlage hat positive Auswirkungen auf Klimaschutz:   ja   nein

Bei  ja: Handlungsfeld:

Vorlage bezieht sich auf

XXX

MEZ  Nr. XXX

Titel: 

HSP  Nr.  XXX

Titel:  

                                                

 

gez. Gerdes                   gez. Janßen

Sachbearbeiter/in                    Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

 

gez. Vogelbusch                                     

Dezernent/in                     Kämmerei                         Landrat

Abstimmungsergebnis:

Fachausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreisausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreistag

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

 


Anlage(n):