Begründung:
Derzeit wird die Dienstanweisung zum Auftrags-
und Vergabewesen überarbeitet. Die derzeit noch gültige Fassung stammt aus dem
Jahr 2016, ebenso alt ist die Anlage 1 über die Wertgrenzen für die
verschiedenen Vergabearten. Diese Tabelle, siehe Anhang, enthält ebenfalls
Regelungen über die Unterschriftsbefugnisse.
Aufgrund der in den letzten Jahren und Monaten
stark angestiegenen Preise für sämtliche Arten von Leistungen, aber
insbesondere im Baubereich, regen Fachbereich 61 als Hauptauftraggeber für
Bauleistungen und die Zentrale Vergabestelle an, die Regelungen für Wertgrenzen
für Auftragserteilungen und Unterschriftsbefugnisse zur Beschleunigung der
Durchführung der Vergaben zu optimieren. Zum Vergleich erfolgte dazu eine
Abfrage bei verschiedenen Landkreisen in Niedersachsen, mit dem Ergebnis, dass
die befragten Landkreise, bis auf Ammerland und Rotenburg/W, höhere Wertgrenzen
haben (Auswertung siehe Anhang).
Die Regelung, die derzeit beim
Landkreis Friesland die Durchführung von Vergabeverfahren (und damit die
Erteilung von Aufträgen) zum Teil erheblich verzögert, ist die erforderliche
Zustimmung des KA (ab 150.000 €) oder des KT (ab 300.000 €) vor
Auftragserteilung.
Dazu ist festzustellen:
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Grundsätzlich
werden nur Investitions- und auch die wesentlichen Sanierungsmaßnahmen sowie
längerfristige Dienstleistungs- und Lieferverträge ausgeschrieben, die bereits
mit dem Haushaltsplan und zumeist vom jeweiligen Fachausschuss grundsätzlich
beschlossen worden sind. Durch den beschlossenen Haushaltsplan erfolgte also
bereits eine Kenntnisnahme und Zustimmung zu den im Investitionsprogramm bzw.
intern in den Masterplänen verzeichneten Maßnahmen.
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Die Bindefrist ist nach Vergaberecht so kurz wie möglich
zu setzen. Diese gesetzgeberische Intention lässt sich häufig bei der
Beteiligung von Kreisausschuss oder gar Kreistag nur schwer einhalten. Bieter
müssen länger auf den Zuschlag warten. Der Landkreis bewegt sich bei
Fristüberschreitungen zum Teil in einer vergaberechtlichen Grauzone. Das
Interesse, an einer Ausschreibung des Landkreises Friesland teilzunehmen,
könnte langfristig sinken.
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Das Vergaberecht ist streng einzuhalten. Die Rangfolge
der Bieter kann auch bei einer Beteiligung nicht geändert werden. Es handelt
sich daher um eine pro-forma-Beteiligung der Kreisorgane. Eine Prüfung und
anderweitige Bewertung der Angebote ist nicht möglich. Beschlüsse der Organe
wirken nur intern bzw. gegenüber dem Hauptverwaltungsbeamten. Die Entscheidung
gegenüber dem Bieter muss jedoch auf den vorab festgelegten und bewerteten
objektiven Kriterien beruhen.
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Die Prüfung erfolgte schon vorab durch die Zentrale
Vergabestelle, den Fachbereich und das Rechnungsprüfungsamt nach den
vergaberechtlichen Anforderungen.
Die
Verwaltung schlägt daher vor, Aufträge durch die Verwaltung zu erteilen und den
Kreisausschuss über Verfahren ab 150.000 € regelmäßig im Nachhinein zu
informieren (im Sinne der „Ex-post-Transparenz“).
Innerhalb
der Kreisverwaltung sollen die Vergaben, nach Zustimmung durch den Landrat
durch die Zentrale Vergabestelle erfolgen. Der Landrat kann die Zuständigkeiten
für die Zustimmung je nach Wert der Vergabe auf Sachgebietsleiter,
Fachbereichsleiter oder Dezernenten delegieren.
Beschlussvorschlag:
Aufträge über
Bauleistungen und Liefer- und Dienstleistungen werden durch die Verwaltung
erteilt. Der Kreisausschuss wird regelmäßig (spätestens aber im letzten
Kreisausschuss des Jahres) über Vergaben von über 150.000 Euro informiert.
Anlage(n):