Begründung:

Der Verwaltung ist am weiteren Ausbau und Erhalt der Qualität im Betreuungsangebot der Kindertagespflege gelegen. Die Satzung bedarf daher der Anpassung.

 

Gemäß § 22 SGB VIII soll Kindertagespflege die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern, die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützen und ergänzen, den Eltern dabei helfen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren zu können. Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes und bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein. Die Förderung soll sich am Alter und Entwicklungsstand, den sprachlichen und sonstigen Fähigkeiten, der Lebenssituation sowie den Interessen und Bedürfnissen des einzelnen Kindes orientieren und seine ethnische Herkunft berücksichtigen. Dies bedeutet u.a., dass der Landkreis Friesland als Fachberatung mit den Tagespflegepersonen stetig am Ausbau und Erhalt der Qualität in der Kindertagespflege arbeiten muss.

 

Die Änderungen der Satzung werden nachfolgend erläutert.

 

In der gesamten Satzung wurde der Begriff Tagespflegepersonen durch Kindertagespflegepersonen entsprechend der Bezeichnung in den Gesetzen ersetzt (sh. SGB VIII, NKiTaG).

 

In § 4 Abs. 2 der “Satzung des Landkreises Friesland über die Förderung von Kindern und die Erhebung von Kostenbeiträgen in der Kindertagespflege” wurde der Stundensatz erhöht. Der Anerkennungsbetrag der Förderleistung beträgt weiterhin 3,20 € pro geleisteter Betreuungsstunde und Kind. Die pauschale Erstattung der angemessenen Kosten für den Sachaufwand wurde von 1,40 € pro Betreuungsstunde und Kind auf 1,90 € erhöht. (Die Erstattung von Sachaufwand ist steuerfrei.) Zudem wurde neu in der Satzung aufgenommen, dass der Landkreis Friesland einen Betrag von 0,50 € pro geleisteter Betreuungsstunde und Kind bezahlt zur Bildung einer Rücklage für Ausfallzeiten. Dies bedeutet einen Gesamtbetrag von 5,60 € pro geleisteter Betreuungsstunde und Kind. Diese Erhöhung ist aus Sicht der Verwaltung aufgrund der allgemeinen Kostensteigerung und zur Beibehaltung der Attraktivität der Kindertagespflege erforderlich. Die Gesamterhöhung des Stundensatzes pro geleisteter Betreuungsstunde und Kind um 1,00 € wird Mehrkosten i.H.v. ca. 130.000,00 € jährlich bedeuten.

 

Neu eingefügt wurde als § 4 Abs. 3 der “Satzung des Landkreises Friesland über die Förderung von Kindern und die Erhebung von Kostenbeiträgen in der Kindertagespflege” die zusätzliche Bezahlung von 2,50 € je geleisteter Betreuungsstunde bei Aufnahme eines Kindes mit einem besonderen Betreuungs-/ Förderbedarf.

 

Neu eingefügt wurde als § 4 Abs. 4 der “Satzung des Landkreises Friesland über die Förderung von Kindern und die Erhebung von Kostenbeiträgen in der Kindertagespflege” die Bezahlung von zwei Stunden je betreutem Kind im Monat als Verfügungszeit für Vor- und Nachbereitungszeiten, die Erstellung von Entwicklungsberichten, die Dokumentationen und Elterngespräche.

 

Der Zuschuss zur Anschaffung bzw. Ergänzung von Spiel- und Beschäftigungsmaterial, Mobiliar oder auch entstandener Renovierungskosten für die Kindertagespflegepersonen wurde von 100,00 € auf max. 150,00 € im Jahr erhöht (sh. neuer § 4 Abs. 14 der “Satzung des Landkreises Friesland über die Förderung von Kindern und die Erhebung von Kostenbeiträgen in der Kindertagespflege”).

 

Sofern für die Großtagespflegestelle durch die selbständigen Kindertagespflegepersonen kostenpflichtig Räumlichkeiten angemietet wurden, so kann unter Vorlage von Nachweisen gemeinsam ein monatlicher Zuschuss von max. 200,00 € beantragt werden. Der Zuschuss wurde von 100,00 € monatlich auf 200,00 € angehoben (sh. § 5 Abs. 4 der “Satzung des Landkreises Friesland über die Förderung von Kindern und die Erhebung von Kostenbeiträgen in der Kindertagespflege”).

 

In § 6 Abs. 3 der “Satzung des Landkreises Friesland über die Förderung von Kindern und die Erhebung von Kostenbeiträgen in der Kindertagespflege” wurde ergänzt, dass die Kindertagespflegepersonen bei Nachweis der Erfüllung von 24 Unterrichtsstunden (01.08.-31.07. eines Jahres) 70,00 € an die Kindertagespflegeperson ausgezahlt werden.

 

Die geänderte Satzung gilt rückwirkend ab dem 01.01.2023.

 


Beschlussvorschlag:

Das Gremium beschließt die Änderung der Satzung des Landkreises Friesland über die Förderung von Kindern und die Erhebung von Kostenbeiträgen in der Kindertagespflege gemäß des beigefügten Entwurfes der Anlage 1.

 


Finanzielle Auswirkungen:       Ja       Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche

Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil                objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

€ XXXXX

ca. 185.000,00 € jährliche Mehrkosten (Deckung in 2023 anteilig i.H.v. ca. 20.000,00 € über Finanzausgleich vom Land)

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

Erfolgte Veranschlagung:    ja, mit             Nein

im   Ergebnishaushalt    Finanzhaushalt    Produkt- bzw. Investitionsobjekt: XXXX

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:   ja   nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage hat negative Auswirkungen auf Klimaschutz:   ja   nein

Bei  ja: Nähere Erläuterung der Auswirkung in Begründung

Vorlage hat positive Auswirkungen auf Klimaschutz:   ja   nein

Bei  ja: Handlungsfeld:

Vorlage bezieht sich auf

XXX

MEZ  Nr. 1

Titel: Ausbau von qualitativer und bedarfsgerechter Kinderbetreuung  

HSP  Nr.  1.1

Titel:  Bildungs-, Betreuungs- und Präventionsoffensive; qualitative Weiterentwicklung der Angebote

                                                

 

R. Ernst                         B. Renken

Sachbearbeiter/in                    Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

 

                                                             

Dezernent/in                     Kämmerei                         Landrat

Abstimmungsergebnis:

Fachausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreisausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreistag

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

 


Anlagen:

Anlage 1: Entwurf der Satzung des Landkreises Friesland über die Förderung von Kindern und die Erhebung von Kostenbeiträgen in der Kindertagespflege ab dem 01.01.2023

 

Anlage 2: Bisherige Satzung des Landkreises Friesland über die Förderung von Kindern und die Erhebung von Kostenbeiträgen in der Kindertagespflege vom 24.03.2021 (ab dem 01.06.2021 gültig)