Begründung:
Der Verwaltung ist am weiteren
Ausbau und Erhalt der Qualität im Betreuungsangebot der Kindertagespflege
gelegen. Die Satzung bedarf daher der Anpassung.
Gemäß § 22 SGB VIII soll Kindertagespflege die Entwicklung des
Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit
fördern, die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützen und ergänzen,
den Eltern dabei helfen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser
miteinander vereinbaren zu können. Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung,
Bildung und Betreuung des Kindes und bezieht sich auf die soziale, emotionale,
körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung
orientierender Werte und Regeln ein. Die Förderung soll sich am Alter und
Entwicklungsstand, den sprachlichen und sonstigen Fähigkeiten, der
Lebenssituation sowie den Interessen und Bedürfnissen des einzelnen Kindes
orientieren und seine ethnische Herkunft berücksichtigen. Dies bedeutet u.a.,
dass der Landkreis Friesland als Fachberatung mit den Tagespflegepersonen
stetig am Ausbau und Erhalt der Qualität in der Kindertagespflege arbeiten
muss.
Die Änderungen der Satzung werden nachfolgend erläutert.
In der gesamten Satzung wurde der Begriff Tagespflegepersonen durch
Kindertagespflegepersonen entsprechend der Bezeichnung in den Gesetzen ersetzt
(sh. SGB VIII, NKiTaG).
In § 4 Abs. 2 der “Satzung des Landkreises Friesland über die Förderung
von Kindern und die Erhebung von Kostenbeiträgen in der Kindertagespflege”
wurde der Stundensatz erhöht. Der Anerkennungsbetrag der Förderleistung beträgt
weiterhin 3,20 € pro geleisteter Betreuungsstunde und Kind. Die pauschale
Erstattung der angemessenen Kosten für den Sachaufwand wurde von 1,40 € pro
Betreuungsstunde und Kind auf 1,90 € erhöht. (Die Erstattung von Sachaufwand
ist steuerfrei.) Zudem wurde neu in der Satzung aufgenommen, dass der Landkreis
Friesland einen Betrag von 0,50 € pro geleisteter Betreuungsstunde und Kind
bezahlt zur Bildung einer Rücklage für Ausfallzeiten. Dies bedeutet einen
Gesamtbetrag von 5,60 € pro geleisteter Betreuungsstunde und Kind. Diese
Erhöhung ist aus Sicht der Verwaltung aufgrund der allgemeinen Kostensteigerung
und zur Beibehaltung der Attraktivität der Kindertagespflege erforderlich. Die
Gesamterhöhung des Stundensatzes pro geleisteter Betreuungsstunde und Kind um
1,00 € wird Mehrkosten i.H.v. ca. 130.000,00 € jährlich bedeuten.
Neu eingefügt wurde als § 4 Abs. 3 der “Satzung des Landkreises
Friesland über die Förderung von Kindern und die Erhebung von Kostenbeiträgen
in der Kindertagespflege” die zusätzliche Bezahlung von 2,50 € je geleisteter
Betreuungsstunde bei Aufnahme eines Kindes mit einem besonderen Betreuungs-/
Förderbedarf.
Neu eingefügt wurde als § 4 Abs. 4 der “Satzung des Landkreises Friesland
über die Förderung von Kindern und die Erhebung von Kostenbeiträgen in der
Kindertagespflege” die Bezahlung von zwei Stunden je betreutem Kind im Monat
als Verfügungszeit für Vor- und Nachbereitungszeiten, die Erstellung von
Entwicklungsberichten, die Dokumentationen und Elterngespräche.
Der Zuschuss zur Anschaffung bzw. Ergänzung von Spiel- und
Beschäftigungsmaterial, Mobiliar oder auch entstandener Renovierungskosten für
die Kindertagespflegepersonen wurde von 100,00 € auf max. 150,00 € im Jahr erhöht
(sh. neuer § 4 Abs. 14 der “Satzung des Landkreises Friesland über die
Förderung von Kindern und die Erhebung von Kostenbeiträgen in der
Kindertagespflege”).
Sofern für die Großtagespflegestelle durch die selbständigen
Kindertagespflegepersonen kostenpflichtig Räumlichkeiten angemietet wurden, so
kann unter Vorlage von Nachweisen gemeinsam ein monatlicher Zuschuss von max.
200,00 € beantragt werden. Der Zuschuss wurde von 100,00 € monatlich auf 200,00
€ angehoben (sh. § 5 Abs. 4 der “Satzung des Landkreises Friesland über die
Förderung von Kindern und die Erhebung von Kostenbeiträgen in der
Kindertagespflege”).
In § 6 Abs. 3 der “Satzung des Landkreises Friesland über die Förderung
von Kindern und die Erhebung von Kostenbeiträgen in der Kindertagespflege”
wurde ergänzt, dass die Kindertagespflegepersonen bei Nachweis der Erfüllung
von 24 Unterrichtsstunden (01.08.-31.07. eines Jahres) 70,00 € an die
Kindertagespflegeperson ausgezahlt werden.
Die geänderte Satzung gilt rückwirkend ab dem 01.01.2023.
Beschlussvorschlag:
Das Gremium beschließt die Änderung der Satzung des Landkreises
Friesland über die Förderung von Kindern und die Erhebung von Kostenbeiträgen
in der Kindertagespflege gemäß
des beigefügten Entwurfes der Anlage 1.
Anlagen:
Anlage 1: Entwurf der Satzung des Landkreises Friesland über die
Förderung von Kindern und die Erhebung von Kostenbeiträgen in der
Kindertagespflege ab dem
01.01.2023
Anlage 2: Bisherige
Satzung
des Landkreises Friesland über die Förderung von Kindern und die Erhebung von
Kostenbeiträgen in der Kindertagespflege vom 24.03.2021 (ab dem 01.06.2021
gültig)