Begründung:
Mit dem Gesamtplan 2022 werden die Aufgaben der
Kindertagesstättenbedarfsplanung sowie der Jugendhilfeplanung dargestellt.
Nach §21NKiTag ist eine jährliche
Fortschreibung der Plätze in den Kindertagesstätten sowie in der
Kindertagespflege vorgesehen.
Gemäß § 79 SGB VIII hat der Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Gesamtverantwortung einschließlich der Planungsverantwortung für die Erfüllung der Aufgaben nach dem SGB VIII. Der Steuerungsauftrag für die Entwicklung der Jugendhilfe ergibt sich aus dem § 80 SGB VIII, der die Aufgaben der Jugendhilfeplanung beschreibt.
Der Kindertagesstättenbedarfsplan sowie die Jugendhilfeplanung wurden bisher immer separat voneinander betrachtet und veröffentlicht. Dabei gibt es viele thematische Überschneidungspunkte der beiden Bereiche und ihrer Wirkung auf die sozialen Strukturen innerhalb des Landkreises Friesland. Mit einer gemeinsamen Berichtserstattung soll die Bedeutung der beiden Bereiche weiter verdeutlicht und der Austausch der unterschiedlichen Akteure weiter gefördert werden.
Sowohl die Jugendhilfeplanung als auch die Kindertagesstättenbedarfsplanung sind ein fortwährender Prozess. Sie orientieren sich an den neuen sich kontinuierlich verändernden Bedingungen der gesellschaftlichen Entwicklung und suchen Lösungen, um ihren Aufgaben gerecht zu werden. Es ist erforderlich, flexibel auf Veränderungen zu reagieren und an die individuellen Lebenssituationen junger Menschen im Landkreis Friesland anzupassen.
Beschlussvorschlag:
Das Gremium beschließt die
Fortschreibung der Kindertagesstätten-bedarfsplanung.
Anlagen:
Gesamtplan 2022