Betreff
Bericht zur „Wohngeld-Plus-Reform“
Vorlage
0497/2023
Art
Infovorlage

Darstellung des Sachverhaltes:

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat in seiner Sitzung vom 23.11.2022 die Verwaltung beauftragt, zum Bericht „Wohngeld-Plus-Reform“ ergänzend vorzutragen, sobald sich erste Erkenntnisse zu den Auswirkungen der Reform ergeben.

 

Zur zahlenmäßigen Entwicklung, also dem prognostizierten Zuwachs an Antragstellungen, wird auf die grafische Darstellung verwiesen, die anliegend beigefügt ist. Hieraus lässt sich eine Verdoppelung bis Verdreifachung der Antragszahlen entnehmen. Diese Entwicklung war auch auf Bundes- und Landesebene vorhergesagt worden.

 

Aus der grafischen Darstellung lässt sich eine weitere Antragsspitze ab Juli 2023 entnehmen. Diese ist auf eine gesetzliche Besonderheit zurückzuführen:

Üblicherweise prüfen die Grundsicherungsträger (Jobcenter bzw. Sozialamt), ob für Anspruchsberechtigte mit lediglich geringem Anspruch (z.B. unter 100,00 € monatlich) eine Besserstellung durch Wohngeldbezug erreicht werden kann. In diesen Fällen erfolgt eine Aufforderung zur Wohngeldantragstellung, so dass die anspruchsberechtigte Person aus dem Grundsicherungssystem in das Wohngeld überwechselt.

 

Bei Einführung des Wohngeld-Plus-Gesetzes durften die Grundsicherungsträger durch gesetzliche Sonderbestimmung diese Prüfung eines vorrangigen Wohngeldanspruchs nicht durchführen, um eine Überlastung der Wohngeldbehörden zu vermeiden.

 

Diese „Unterlassungsfrist“ endet am 30.06.2023, so dass die Grundsicherungsträger in erheblichem Umfang dazu übergehen werden, diese Vorrangprüfung durchzuführen und zur Wohngeldbeantragung aufzufordern.

 

Es wird erwartet, dass die Summe der durch Wohngeld Begünstigten mehrere Hundert Fälle umfassen könnte, so dass auf die Wohngeldbehörden eine weitere, deutliche größere Antragswelle zulaufen dürfte.

 

Die Zahl der allein hieraus zusätzlich zu erwartenden Anträge ist aktuell noch nicht seriös zu prognostizieren, da zuvor beispielhafte Probeberechnungen durchzuführen sind, um den Einkommenscluster zu ermitteln für den eine Günstigkeitsprüfung sinnvoll wäre.

 

Die Verwaltung bietet an, hierüber erneut anlässlich der Ausschusssitzung am 16.11.2023 zu berichten.

 


Kenntnisnahme/Empfehlung:

Das Gremium nimmt den Bericht zur Kenntnis.

 


Finanzielle Auswirkungen:       Ja       Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche

Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil                objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

€ XXXXX

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

Erfolgte Veranschlagung:    ja, mit             Nein

im   Ergebnishaushalt    Finanzhaushalt    Produkt- bzw. Investitionsobjekt: XXXX

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:   ja   nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage hat negative Auswirkungen auf Klimaschutz:   ja   nein

Bei  ja: Nähere Erläuterung der Auswirkung in Begründung

Vorlage hat positive Auswirkungen auf Klimaschutz:   ja   nein

Bei  ja: Handlungsfeld:

Vorlage bezieht sich auf

XXX

MEZ  Nr. 1

Titel:  Gute Rahmenbedingungen für alle Generationen

HSP  Nr.  1.3 u. 1.4

Titel 1.3.:  Steigerung der Qualität, Wirksamkeit und Effizienz der Beratungsleistungen …

Titel 1.4.:  Förderung der sozialen Integration und Teilhabe

                                                

 

                                        gez.  Börgardts

Sachbearbeiter/in                    Fachbereichsleiter

Sichtvermerke:

 

 

Dezernentin                      Kämmerei                         Landrat

Abstimmungsergebnis:

Fachausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreisausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreistag

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

 


Anlage:

Präsentation Antragstellungen Wohngeld-Plus-Reform