Darstellung
des Sachverhaltes:
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat in
seiner Sitzung vom 23.11.2022 die Verwaltung beauftragt, zum Bericht
„Wohngeld-Plus-Reform“ ergänzend vorzutragen, sobald sich erste Erkenntnisse zu
den Auswirkungen der Reform ergeben.
Zur zahlenmäßigen Entwicklung, also dem
prognostizierten Zuwachs an Antragstellungen, wird auf die grafische
Darstellung verwiesen, die anliegend beigefügt ist. Hieraus lässt sich eine
Verdoppelung bis Verdreifachung der Antragszahlen entnehmen. Diese Entwicklung
war auch auf Bundes- und Landesebene vorhergesagt worden.
Aus der grafischen Darstellung lässt sich eine
weitere Antragsspitze ab Juli 2023 entnehmen. Diese ist auf eine gesetzliche
Besonderheit zurückzuführen:
Üblicherweise prüfen die Grundsicherungsträger
(Jobcenter bzw. Sozialamt), ob für Anspruchsberechtigte mit lediglich geringem
Anspruch (z.B. unter 100,00 € monatlich) eine Besserstellung durch
Wohngeldbezug erreicht werden kann. In diesen Fällen erfolgt eine Aufforderung
zur Wohngeldantragstellung, so dass die anspruchsberechtigte Person aus dem
Grundsicherungssystem in das Wohngeld überwechselt.
Bei Einführung des Wohngeld-Plus-Gesetzes durften
die Grundsicherungsträger durch gesetzliche Sonderbestimmung diese Prüfung
eines vorrangigen Wohngeldanspruchs nicht durchführen, um eine Überlastung der
Wohngeldbehörden zu vermeiden.
Diese „Unterlassungsfrist“ endet am 30.06.2023, so
dass die Grundsicherungsträger in erheblichem Umfang dazu übergehen werden,
diese Vorrangprüfung durchzuführen und zur Wohngeldbeantragung aufzufordern.
Es wird erwartet, dass die Summe der durch Wohngeld
Begünstigten mehrere Hundert Fälle umfassen könnte,
so dass auf die Wohngeldbehörden eine weitere, deutliche größere Antragswelle
zulaufen dürfte.
Die Zahl der allein hieraus zusätzlich zu
erwartenden Anträge ist aktuell noch nicht seriös zu prognostizieren, da zuvor
beispielhafte Probeberechnungen durchzuführen sind, um den Einkommenscluster zu
ermitteln für den eine Günstigkeitsprüfung sinnvoll wäre.
Die Verwaltung bietet an, hierüber erneut anlässlich der Ausschusssitzung
am 16.11.2023 zu berichten.
Kenntnisnahme/Empfehlung:
Das
Gremium nimmt den Bericht zur Kenntnis.
Anlage:
Präsentation Antragstellungen Wohngeld-Plus-Reform