Darstellung des
Sachverhaltes:
Im
Landkreis Friesland sind zwei Freiwilligenagenturen ansässig. Dabei handelt es
sich um:
- Die
Freiwilligenagentur Jever des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes und
- Die
Freiwilligenagentur „Ehrensache“ der Agenda in Varel.
Beide
Freiwilligenagenturen haben sich bisher um die ehrenamtliche Arbeit im
Landkreis Friesland gekümmert. Um die Arbeit der Freiwilligenagenturen zu
finanzieren, haben beide Institutionen Fördermittel beim Land Niedersachsen
erhalten. Grundlage für die Förderung ist die Richtlinie über die Gewährung
einer Zuwendung zur Förderung von Maßnahmen im Bereich des Bürgerschaftlichen
Engagements. Der Landkreis war an den Fördermodalitäten bisher nicht beteiligt.
Die Richtlinie wurde nun zum 01.01.2023 überarbeitet.
Mit
Schreiben vom 06.03.2023 hat uns das Nds. Landesamt für Soziales, Jugend und
Familie darüber informiert, dass für den Landkreis Friesland mehr Förderanträge
gestellt wurden, als bewilligt werden können. In Zukunft könne seitens des
Landes nur noch eine Agentur gefördert werden. Beide o. g. Agenturen haben
Anträge gestellt.
Als
Landkreis wurden wir aufgefordert eine neutrale, unabhängige Stellungnahme
abzugeben. Die Freiwilligenagenturen haben uns auf Anfrage die gewünschten
Informationen zur Verfügung gestellt, daraus haben wir eine Stellungnahme
erstellt und diese fristgerecht (31.03.) am 24.03.2023 an das Landesamt
geschickt.
Wir
haben in der Stellungnahme und telefonisch gegenüber dem Land darauf aufmerksam
gemacht, dass die bisherige Situation mit zwei Freiwilligenagenturen aus
unserer Sicht vorteilhaft war. Die Aufteilung hat eine Versorgung des
nördlichen- und südlichen Kreisgebietes gewährleistet. Beide Träger haben zum
Ausdruck gebracht, dass die bisherigen Fördermittel nicht ausreichen werden, um
das ganze Kreisgebiet zu versorgen. Wir befinden uns in enger Abstimmung mit
den betroffenen Agenturen.
Aus
diesem Grund hat der Fachbereich 50 die beiden FWA am 04.05.2023 zu einem gemeinsamen
Erörterungstermin eingeladen:
Ø
Der Paritätische Wohlfahrtsverband prognostiziert,
sein Angebot an ehrenamtlichen Angeboten über den 31.12.2023 hinaus nicht
weiter aufrechterhalten zu können, wenn die Landesförderung ausbleiben sollte.
Die Einsatz von Eigenmitteln zur Stützung der Aufgabe ‚FWA‘ betrage bereits
jetzt 30-40% und könne nicht weiter angehoben werden.
Ø
Für die Agenda Varel würde ein Förderausfall ebenfalls
einen gravierenden Einschnitt in die Handlungsfähigkeit bedeuten.
Ø
Beide ‚FWA‘ sind sich dahingehend einig gewesen, dass
eine Verteilung der Fördersumme in Form einer Halbierung keine Alternative
darstellt. Die jährlichen Fördersummen sind fest in die Haushaltsplanungen
einbezogen.
Ø
Die FWA regen daher an, die Problemstellung dem
Ausschuss und den Hauptverwaltungsbeamten anzutragen, um beim Ausbleiben der
Landesförderförderung alternative Fördermöglichkeiten zu erörtern.
Auf
Grund der Veränderung der Richtlinie und der Handreichung des Nds. Landkreistages (NLT) und es des Dachverbandes für
das freiwilligen Engagement in Niedersachsen, die LAGFA Nds, zur Freiwilligen-
und Ehrenamtskoordination auf Ebene der Landkreise“ ist eine Neuausrichtung
der Strukturen für die Ehrenamtsarbeit zu erwarten.
Kenntnisnahme/Empfehlung:
Das Gremium wird um Kenntnis
gegeben, dass die Novellierung der Landesrichtlinie über die Gewährung einer
Zuwendung zur Förderung von Maßnahmen im Bereich des Bürgerschaftlichen
Engagements Auswirkungen auf die Freiwilligenagenturen im Kreisgebiet haben
kann.
Anlagen:
Anlage
1: Präsentation über den bisherigen Ablauf zur Landesförderung
Anlage
2: Stellungnahme LK Friesland gegenüber Land