Begründung:
Der Landkreis Friesland ist gem. § 6
niedersächsisches Abfallgesetz (NAbfG) als öffentlich-rechtlicher Entsorger
(örE) für die Abfallwirtschaftsplanung zuständig. Hierzu gehört nach § 5 des
NAbfG auch die regelmäßige Erstellung / Fortschreibung eines
Abfallwirtschaftskonzeptes (AWIKO). Dieses Konzept soll alle Maßnahmen der
Abfallwirtschaft für einen Zeitraum von 5 Jahren aufführen und bewerten. Das
Konzept ist regelmäßig fortzuführen.
Durch die
Neuausschreibung der Entsorgungsverträge im Laufe dieses Jahres für den
Zeitraum ab 2025 ist es auch Sicht der Verwaltung zielführend, das vorhandene
Abfallwirtschaftskonzept nunmehr fortzuschreiben. Das vorhandene
Abfallwirtschaftskonzept hat eine Laufzeit von 2019 – 2023. Um sowohl im Rahmen
der europaweiten Ausschreibung (für die Entsorgungsdienstleistungen) Klarheit
und Verbindlichkeit zu verschaffen, als auch transparent gegenüber den
Bürgerinnen und Bürger zu sein, wurde das vorhandene Abfallwirtschaftskonzept
detailliert fortgeschrieben. Anhand erweiterter Darstellungen und Diagrammen
ist eine vollumfängliche Nachvollziehbarkeit der Zahlen und Entwicklungen
gegeben.
Der Entwurf
der Fortschreibung liegt als Anlage bei.
Weiteres
Vorgehen:
·
Beteiligung
der kreiseigenen Gemeinden und Träger öffentlicher Belange
·
Auslegung
des Konzeptes
·
Diskussionsangebot
an die politischen Entscheidungsträger
·
Einarbeitung
möglicher Abwägungen/Einwände
·
Beschluss
zum Abfallwirtschaftskonzept seitens der politischen Gremien im 3./4. Quartal
2023
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird
beauftragt, anliegenden Entwurf zur Fortschreibung des
Abfallwirtschaftskonzeptes den kreisangehörigen Gemeinden und Trägern
öffentlicher Belange zur Stellungnahme vorzulegen. Weiterhin soll mit den
politischen Gremien des Landkreises Friesland diskutiert werden.
Anlage(n):
Entwurf der
Fortschreibung