Begründung:
I. Moorschäferei
Durch die zu erwartende
Betriebsaufgabe des Archehofs Schein im Laufe der nächsten 2-4 Jahre besteht
ein konkreter Anlass zur grundsätzlichen Klärung der Zukunft einer nachhaltigen
Moorschäferei als wesentlicher Beitrag zur Kulturlandschaftspflege im Landkreis
Friesland. Nur durch die Sicherstellung einer auskömmlichen und nachhaltigen
Schäferei können die Moorstandorte auch weiterhin den in den Fachplanungen des
Landkreises Friesland festgelegten naturschutzfachlichen Ziele erreicht und
sichergestellt werden.
Derzeit finden Abstimmungsgespräche mit der
Unteren Naturschutzbehörde und aktuell infrage kommenden Betriebsleitungen
statt. Weiterhin erfolgen grundlegende Auswertungen und qualifizierte Analysen
relevanter Daten und Programme, wie z.B. die Daten des LK FRI-RROP. Diese
Leistung wurde vergeben.
Ende des Jahres 2023 liegt eine Beschlussfassung
zum geplanten Konzept im Umweltausschuss.
Nähere Informationen finden sich in der Anlage
„Zukunft Moorschäferei Friesland“.
II. Bockhorner Moor
Das Bockhorner Moor befindet sich im südlichen Landkreis Friesland und ist
seit 1986 als Naturschutzgebiet gesichert. In der Vergangenheit wurde das Moor
durch Privateigentümer im bäuerlichen Handtorfstich zum Zwecke der
Heizstoffgewinnung abgetragen. Mit der Einführung moderner Heizungsanlagen
wurde der Torfabbau allmählich eingestellt. Heute ist das Bockhorner Moor mit
seinen rund 320 ha, neben dem Spolsener Moor mit ca. 220 ha und dem
Herrenmoor mit ca. 90 ha, eines der drei wertvollsten und größten
Rest-Hochmoore im Landkreis Friesland.
Mit dem Ende des Torfabbaus wurden die verbliebenen Hochmoorflächen den
1970er/1980er Jahren durch Maßnahmen des Wassermanagements renaturiert. Seither
wurden die Flächen des Bockhorner Moores weitgehend der natürlichen Sukzession
überlassen. Inzwischen sind jedoch viele Bauwerke, die der Vernässung dienten,
marode oder defekt. In der Folge werden die betroffenen, teils sehr
großräumigen Bereiche stetig entwässert. Dieser Zustand gefährdet die vorkommenden
moortypischen Arten und Lebensräume sowie die Funktion des Moorbodens (z. B.
als CO2-Speicher).
Um die Funktionen, Lebensräume, Pflanzen- und Tierarten der Hochmoore zu
erhalten und zu schützen, sind dringend geeignete Maßnahmen notwendig. Oberstes
Ziel dieser Maßnahmen ist die Optimierung des gebietseigenen Wasserhaushaltes.
Ausreichend hohe Wasserstände sind Voraussetzung für die Etablierung von Arten
und die Entwicklung und Verbesserung moortypischer Lebensräume. Würden keine
Maßnahmen ergriffen, so wird sich das Hochmoor langfristig zu Wald entwickeln
und schützenswerte, seltene Arten und Lebensräume würden verloren.
Aus diesen Gründen forciert die Untere Naturschutzbehörde den Moorschutz im
Landkreis Friesland zunehmend. So wurden Anfang 2021 im Spolsener und
Bockhorner Moor auf Flächen von insgesamt rund 20 ha Gehölze entfernt und
Stauvorrichtungen eingebaut. Eine weitere wichtige und dauerhafte Maßnahme zum
Moorschutz stellt die Offenhaltung durch Schaf- und Ziegenbeweidung dar, die derzeit
auf Flächen im Spolsener Moor stattfindet. Um die Pflege durch Beweidung
langfristig zu sichern, wird der Landkreis Friesland die Moorschäferei bei
ihrer zukunftssicheren Ausrichtung nach Möglichkeit unterstützen.
Mit Zuwendungsbescheid vom 13.09.2021 stehen dem Landkreis Friesland als
Untere Naturschutzbehörde nun Fördermittel i. H. v. 493.314,50 EUR für ein
weiteres Großprojekt zur Verfügung. Die Zuwendung wurde im Rahmen der
Förderrichtlinie „Spezieller Arten- und Biotopschutz – SAB“ durch das Land Niedersachsen
und unter finanzieller Beteiligung der EU, mit Mitteln des Europäischen
Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), gewährt.
Die Frist für den abschließenden Auszahlungsantrag ist derzeit auf 28.02.2023
terminiert. Das Projekt beinhaltet die Erstinstandsetzung und Pflege einer
ausgewählten Fläche im Bockhorner Moor durch den Bau von Anstaueinrichtungen
und Verwallungen sowie Gehölzentfernungen. Die Projektfläche umfasst rund
25 ha und befindet sich im Eigentum des Landes Niedersachsen unter
Zuständigkeit der Domänenverwaltung. Ziel des Projektes ist der Erhalt und die
Entwicklung hochwertiger, intakter Moorlebensräume, die sich möglichst
langfristig selbst erhalten. Dazu soll die aktuell durch Gehölzbestand
überprägte Fläche zu einem vielfältigen und strukturreichen Mosaik aus
moortypischen Lebensräumen umgestaltet werden. Die Projektziele sollen
vornehmlich durch Maßnahmen des Wassermanagements erreicht werden. Innerhalb
der Projektfläche sollen insgesamt fünf Kammern zur Optimierung des
Wasserhaushaltes geschaffen werden. Dazu sollen die vorhandenen Moordämme
bedarfsgerecht ausgebessert bzw. abgedichtet und streckenweise neue
Verwallungen mit Überlauf-Einrichtungen errichtet werden. Eine detaillierte
Umsetzungsplanung soll durch ein geeignetes Planungsbüro vorab und zwecks
Minimierung naturschutzrechtlicher und ‑fachlicher Konflikte in enger
Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde erarbeitet werden. Das Projekt selbst soll aufgrund seines
massiven Eingriff-Charakters vor Ort durch eine geeignete Ökologische
Baubegleitung überwacht werden, die eng mit der Unteren Naturschutzbehörde im
Austausch steht.
Die Untere Naturschutzbehörde wird das Projekt zusätzlich und im Rahmen
ihrer Möglichkeiten auch vor Ort begleiten.
Nachfolgend werden die wichtigsten Schritte der weiteren Projektplanung und
-durchführung aufgeführt:
1.
Abstimmung der Maßnahmen mit der
Flächeneigentümerin und weiteren Betroffenen bzw. Inkenntnissetzung dieser. Um
das höchstmögliche Maß an Akzeptanz zu erzielen, ist vor Durchführung des
Projektes das Einverständnis der Eigentümerin und Betroffenen bzw.
Nutzungsberechtigen zu erwirken.
2. Detaillierte
Aufnahme des Flächenzustandes vor der Maßnahmendurchführung im Rahmen von
Geländebegehungen und Dokumentation in Text, Bild und Karte.
3. Ausschreibung
und Vergabe der Umsetzungsplanung und der späteren Projektdurchführung ggf.
inkl. Durchführung von Ortsterminen mit potentiell geeigneten Bietern.
4. Betreuung
der Maßnahmendurchführung durch die Untere Naturschutzbehörde inkl. enger
Zusammenarbeit zwischen durchführenden Auftragnehmern und Unterer
Naturschutzbehörde.
5. Öffentlichkeitsarbeit
in Form von Informationsschreiben und Presseartikeln vor Beginn, während und
nach Beendigung des Projektes.
6. Detaillierte
Aufnahme des Flächenzustandes nach der Maßnahmendurchführung im Rahmen von
Geländebegehungen und Dokumentation in Text, Bild und Karte.
7. Fortlaufendes
Monitoring und Dokumentation der Flächenentwicklung.
8. Entwicklung
und Veranlassung ggf. notwendiger Folgemaßnahmen im Sinne der Projektziele.
Beschlussvorschlag:
Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.
Zukunft Moorschäferei Friesland