Begründung:
Nach Aufstellung des Jahresabschlusses hat das
Rechnungsprüfungsamt ihn nach § 155 Abs. 1 Ziffer 1 des Niedersächsischen
Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) zu prüfen. Nach § 156 Abs.3 NKomVG hat das
Rechnungsprüfungsamt seine Bemerkungen, die sich aus der Prüftätigkeit ergeben, in einem Schlussbericht
zusammenzufassen.
Der Landrat stellt die Vollständigkeit und Richtigkeit
des Jahresabschlusses fest und legt ihn dem Kreistag unverzüglich mit dem
Schlussbericht der Rechnungsprüfung und mit einer eigenen Stellungnahme zu
diesem Bericht vor (§ 129 Abs. 1 NKomVG).
Nach § 129 Abs. 1 beschließt der Kreistag über den
Abschluss und die Entlastung des Landrates. Die Beschlüsse sind unverzüglich
der Kommunalaufsichtsbehörde mitzuteilen und öffentlich bekannt zu machen.
Der Landrat hat die Vollständigkeit und Richtigkeit
des Jahresabschlusses 2019 10.02.2023 festgestellt.
Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes datiert vom 27.04.2023. Der
Jahresabschluss (mit Anhang und Rechenschaftsbericht) und der Schlussbericht
hierzu liegen dieser Vorlage an.
Einer Stellungnahme der Verwaltung hierzu bedarf es –
aus Sicht der Verwaltung – nicht.
Das Haushaltsjahr 2019 schließt mit folgenden
Ergebnissen ab:
ordentliches Ergebnis:
13.863.129,29 Euro
außerordentliches Ergebnis: - 3.567.818,86 Euro
Jahresergebnis:
10.295.310,43 Euro (Vorjahr:
17.532.323,85 Euro)
Die Überschüsse sind nach § 110 Abs. 6 NKomVG den
Überschussrücklagen zuzuführen. Die Zuführungen/Verrechnungen müssen durch den
Kreistag im Rahmen des Beschlusses über den Jahresabschluss beschlossen werden.
Die Überschussrücklagen haben nach den Beschlüssen des
Kreistages über den Jahresabschluss 2018 und die Verrechnung der
Überschussrücklagen mit dem Reinvermögen derzeit einen Bestand von
43.422.100,82 € (ordentl.: 41.428.481,39 € / außerordentl.: 1.993.619,43 €).
Überschussrücklagen sind ebenfalls Teil der Nettoposition.
Die wesentlichen Aussagen ergeben sich aus dem
Rechenschaftsbericht (ab S. 24 des Anhangs):
- Der Ergebnishaushalt 2019 ist gegenüber der Planung um 4.125.906,43 Euro
besser abgeschlossen worden (Vorjahr: 9.859.879,85 Euro).
-
Der Finanzmittelbestand ist
gegenüber dem Vorjahr um ca. 5,6 Mio. Euro auf 15,9 Mio. Euro gesunken.
-
Liquiditätskredite mussten
nicht aufgenommen werden.
- Das Anlagevermögen hat sich um rd. 10,2 Mio. Euro erhöht (Schulbauten,
Infrastruktur), das reine Finanzvermögen liegt nahezu unverändert bei 42,5 Mio.
Euro.
Die Verwaltung schlägt vor,
o
den Jahresabschluss 2019 zu
beschließen,
o
die über- und außerplanmäßigen
Auszahlungen und Aufwendungen
2019
nachträglich zu bewilligen,
o
zu beschließen, den
Überschuss des ordentlichen Ergebnisses der Überschussrücklage zuzuführen,
o
zu beschließen, den
Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses der Überschussrücklage zuzuführen,
o
dem Landrat für das
Haushaltsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.
Beschlussvorschlag:
1. Der Kreistag beschließt den Jahresabschluss 2019
des Landkreises Friesland.
2.
Die
noch nicht bewilligten über- und außerplanmäßigen Auszahlungen und Aufwendungen
2019 werden nachträglich bewilligt.
3. Der Überschuss des ordentlichen Ergebnisses in Höhe
von 13.863.129,29 Euro wird der Rücklage
aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
4. Der Fehlbetrag des außerordentlichen Ergebnisses in
Höhe von 3.567.818,86 Euro wird in Höhe von 1.993.619,43 Euro mit der Rücklage
aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses verrechnet, in Höhe von
1.574.199,43 Euro mit der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen
Ergebnisses.
5. Der Kreistag erteilt dem Landrat gem. § 129 Abs. 1
NKomVG für den Jahresabschluss 2019 Entlastung.
Anlage(n):
-
Bericht des
Rechnungsprüfungsamtes
-
Jahresabschluss:
Bilanz, Ergebnis- und Finanzrechnung (ohne Ergebnisse der Teilhaushalte, die
auf Wunsch zur Verfügung gestellt werden)
-
Anhang zum
Jahresabschluss und Rechenschaftsbericht
-
Anlagen 1-4
zum Anhang
-
Anlagen 5-8
zum Anhang