Betreff
Jahresabschluss des Landkreises Friesland für das Haushaltsjahr 2019; Beschluss über den Jahresabschluss und die Entlastung des Landrates
Vorlage
0519/2023
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Nach Aufstellung des Jahresabschlusses hat das Rechnungsprüfungsamt ihn nach § 155 Abs. 1 Ziffer 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) zu prüfen. Nach § 156 Abs.3 NKomVG hat das Rechnungsprüfungsamt seine Bemerkungen, die sich aus der Prüftätigkeit  ergeben, in einem Schlussbericht zusammenzufassen.

 

Der Landrat stellt die Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses fest und legt ihn dem Kreistag unverzüglich mit dem Schlussbericht der Rechnungsprüfung und mit einer eigenen Stellungnahme zu diesem Bericht vor (§ 129 Abs. 1 NKomVG).

 

Nach § 129 Abs. 1 beschließt der Kreistag über den Abschluss und die Entlastung des Landrates. Die Beschlüsse sind unverzüglich der Kommunalaufsichtsbehörde mitzuteilen und öffentlich bekannt zu machen.

Der Landrat hat die Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses 2019 10.02.2023 festgestellt. Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes datiert vom 27.04.2023. Der Jahresabschluss (mit Anhang und Rechenschaftsbericht) und der Schlussbericht hierzu liegen dieser Vorlage an.

 

Einer Stellungnahme der Verwaltung hierzu bedarf es – aus Sicht der Verwaltung – nicht.

 

Das Haushaltsjahr 2019 schließt mit folgenden Ergebnissen ab:

 

ordentliches Ergebnis:                  13.863.129,29 Euro

außerordentliches Ergebnis:      - 3.567.818,86 Euro

Jahresergebnis:                                10.295.310,43 Euro  (Vorjahr: 17.532.323,85 Euro)

 

Die Überschüsse sind nach § 110 Abs. 6 NKomVG den Überschussrücklagen zuzuführen. Die Zuführungen/Verrechnungen müssen durch den Kreistag im Rahmen des Beschlusses über den Jahresabschluss beschlossen werden.

Die Überschussrücklagen haben nach den Beschlüssen des Kreistages über den Jahresabschluss 2018 und die Verrechnung der Überschussrücklagen mit dem Reinvermögen derzeit einen Bestand von 43.422.100,82 € (ordentl.: 41.428.481,39 € / außerordentl.: 1.993.619,43 €). Überschussrücklagen sind ebenfalls Teil der Nettoposition.

Die wesentlichen Aussagen ergeben sich aus dem Rechenschaftsbericht (ab S. 24 des Anhangs):

 

-     Der Ergebnishaushalt 2019 ist gegenüber der Planung um 4.125.906,43 Euro besser abgeschlossen worden (Vorjahr: 9.859.879,85 Euro).

-     Der Finanzmittelbestand ist gegenüber dem Vorjahr um ca. 5,6 Mio. Euro auf 15,9 Mio. Euro gesunken.

-     Liquiditätskredite mussten nicht aufgenommen werden.

-     Das Anlagevermögen hat sich um rd. 10,2 Mio. Euro erhöht (Schulbauten, Infrastruktur), das reine Finanzvermögen liegt nahezu unverändert bei 42,5 Mio. Euro.

 

Die Verwaltung schlägt vor,

 

o    den Jahresabschluss 2019 zu beschließen,

o    die über- und außerplanmäßigen Auszahlungen und Aufwendungen

2019 nachträglich zu bewilligen,

o    zu beschließen, den Überschuss des ordentlichen Ergebnisses der Überschussrücklage zuzuführen,

o    zu beschließen, den Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses der Überschussrücklage zuzuführen,

o    dem Landrat für das Haushaltsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.

 


Beschlussvorschlag:

1.       Der Kreistag beschließt den Jahresabschluss 2019 des Landkreises Friesland.

2.       Die noch nicht bewilligten über- und außerplanmäßigen Auszahlungen und Aufwendungen 2019 werden nachträglich bewilligt.

 

3.       Der Überschuss des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 13.863.129,29 Euro  wird der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.

4.       Der Fehlbetrag des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 3.567.818,86 Euro wird in Höhe von 1.993.619,43 Euro mit der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses verrechnet, in Höhe von 1.574.199,43 Euro mit der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses.

5.       Der Kreistag erteilt dem Landrat gem. § 129 Abs. 1 NKomVG für den Jahresabschluss 2019 Entlastung.

 


Finanzielle Auswirkungen:       Ja       Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche

Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil                objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

€ XXXXX

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

Erfolgte Veranschlagung:    ja, mit             Nein

im   Ergebnishaushalt    Finanzhaushalt    Produkt- bzw. Investitionsobjekt: XXXX

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:   ja   nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage hat negative Auswirkungen auf Klimaschutz:   ja   nein

Bei  ja: Nähere Erläuterung der Auswirkung in Begründung

Vorlage hat positive Auswirkungen auf Klimaschutz:   ja   nein

Bei  ja: Handlungsfeld:

Vorlage bezieht sich auf

XXX

MEZ  Nr. XXX

Titel: 

HSP  Nr.  XXX

Titel:  

                                                

 

                                    

Sachbearbeiter/in                    Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

 

                                                             

Dezernent/in                     Kämmerei                         Landrat

Abstimmungsergebnis:

Fachausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreisausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreistag

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

 


Anlage(n):

-     Bericht des Rechnungsprüfungsamtes

-     Jahresabschluss: Bilanz, Ergebnis- und Finanzrechnung (ohne Ergebnisse der Teilhaushalte, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt werden)

-     Anhang zum Jahresabschluss und Rechenschaftsbericht

-     Anlagen 1-4 zum Anhang

-     Anlagen 5-8 zum Anhang