Begründung:
Die
KVHS/KMS Friesland Wittmund nimmt verschiedene Dienstleistungen von allgemeinem
wirtschaftlichen Interesse (DAWI) wahr.
So nimmt
sie im Bereich „Volkshochschule“ Aufgaben nach dem niedersächsischen
Erwachsenenbildungsgesetz (NEBG) wahr und übernimmt die Förderung der
außerschulischen Erwachsenen-, Kinder- und Jugendbildung durch allgemeine,
kulturelle, berufliche, persönliche, soziale und politische Bildung. Im Bereich
„Musikschule“ wird die Förderung musikalischer Kinder-, Jugend- und Erwachsenenbildung
durch die Vermittlung einer umfassenden flächendeckenden musikalischen
Grundbildung und die Heranbildung des Nachwuchses für das Laienmusizieren, die
Begabtenauslese und die Begabtenförderung sowie die vorberufliche
Fachausbildung nach dem Strukturplan des Verbandes deutscher Musikschulen e.V.
wahrgenommen.
Gemäß
dem Beschluss der Europäischen Kommission vom 20.12.2011 über die Anwendung von
Artikel 106 Abs. 2 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union
(AEUV) auf staatliche Beihilfen in Form von Ausgleichsleistungen zugunsten
bestimmter Unternehmen, die mit DAWI betraut sind (2012/21/EU, Abl. EU Nr. L
7/3 v. 11.01.2012 - „Freistellungsbeschluss“) ist es erforderlich, dass eine
Gewährung von Zahlungen an die Kreisvolkshochschule/Kreismusikschule Friesland
und Wittmund gGmbH aufgrund eines sog. Betrauungsaktes erfolgt.
Der
Betrauungsakt muss Ausführungen zu der übernommenen Aufgabe der
Daseinsvorsorge, zur zeitlichen Begrenzung der Übertragung der übernommenen
Aufgabe, zur Vermeidung einer Überkompensation mit eventueller
Rückerstattungsregelung, zur Berichtspflicht und Vorhaltepflicht von Unterlagen
und ggf. zur Änderung der Ausgleichszahlung bei unvorhersehbar eintretenden
Ereignissen mit Nachschussbedarf enthalten.
Der Betrauungszeitraum
darf maximal zehn Jahre umfassen. Für die Kreisvolkshochschule/
Kreismusikschule Friesland Wittmund wurde bereits am 19.12.2013 ein
Betrauungsakt erlassen, der am
19.12.2023 ausläuft. Daher ist eine Verlängerung erforderlich.
Der neue
Betrauungsakt ist bis zum 31.12.2032 befristet. Die Zehnjahresfrist wird dabei
nicht ganz ausgeschöpft, um eine Harmonisierung mit dem Haushaltsplan zum
Jahresende zu ermöglichen.
Beschlussvorschlag:
1.
Der in
der Anlage beigefügte Betrauungsakt für die
Kreisvolkshochschule/Kreismusikschule Friesland Wittmund gGmbH (KVHS/KMS)
wird beschlossen.
2.
Die
Verwaltung wird ermächtigt, künftig Änderungen sowie Verlängerungen des abgeschlossenen
Betrauungsaktes vorzunehmen, soweit dies einer erkennbaren rechtssicheren bzw.
rechtskonformen Betrauung dient.
Anlage(n):
Entwurf
Betrauungsakt für die KVHS/KMS gGmbH