Begründung:
Auf Beschluss des Kreisausschusses vom 14.05.2001 sind 10 % der
Überschüsse aus der Verkehrsüberwachung an die in der Verkehrssicherheitsarbeit
tätigen Organisationen, insbesondere im Bereich des Verkehrsunterrichts an den
Grundschulen sowie den Sekundarstufen I und II, auszuschütten. Auf weiteren
Beschluss vom 12.06.2019 sollen diese Zuschüsse insgesamt mindestens 25.000,00
€ jährlich betragen.
Auf der Grundlage der Kostenrechnung der kommunalen Verkehrsüberwachung
2022 (Überschuss: 456.720,26 €) stehen für das Jahr 2022 Zuschussmittel in Höhe
von 45.600 € zur Verfügung, im Rahmen der Haushaltsplanung wurden insgesamt
40.000 € eingestellt.
Gegenüber dem Vorjahr (Anm.: 182.315,34 €) hat sich der Überschuss somit
um mehr als 250.000 € erhöht.
Im Jahr 2022 sind aus der kommunalen Überwachung des fließenden Verkehrs
insgesamt 22.676 Geschwindigkeitsverstöße (zum Vergleich 2021: 32.718) geahndet
worden. Aus diesem Anzeigenaufkommen resultiert der in der Anlage 2
nachgewiesene Überschuss.
Auf der Basis der o.g. Beschlussfassung der politischen Gremien aus 2001
wurden bereits nahezu 600.000 € für zuschusswürdige Projekte ausgeschüttet, die
Verkehrssicherheitsarbeit im Landkreis Friesland konnte somit erheblich auf das
derzeitige gute Niveau ausgebaut werden.
Die für die Verkehrssicherheit im
laufenden Jahr beantragten Zuschüsse belaufen sich auf insgesamt 39.020,65 €,
die angesichts der o.g. Haushaltsmittel von 40.000 € vollumfänglich befriedigt
werden können.
Die Verwaltung schlägt folgende Beschlussfassung vor:
Der Landkreis Friesland gewährt den in Anlage 1 genannten Antragstellern
die dort aufgeführten Zuschüsse zweckgebunden für die Projekte der
Verkehrssicherheitsarbeit.
Hierdurch könnte die erfolgreiche Präventionsarbeit fortgesetzt werden,
im Budget 2023 stehen ausreichende Haushaltsmittel zur Verfügung.
Konkret wurden die in der Anlage 1 aufgeführten Projekte zur Förderung
beantragt, neben Schulen sind weitere Zuschussnehmer die Verkehrswacht
Varel-Friesische Wehde e.V., die Verkehrswacht Jeverland e.V. sowie die
Weser-Ems-Busverkehr.
Anlage(n):
Anlage 1: Aufstellung der förderwürdigen Projekte
Anlage 2: Kostenrechnung
Beschlussvorschlag:
Der Landkreis
Friesland gewährt den in Anlage 1 genannten Antragstellern die dort
aufgeführten Zuschüsse zweckgebunden für die Projekte der
Verkehrssicherheitsarbeit.
Anlage(n):