Betreff
Durchführung der Truppführer-Ausbildung auf Landkreisebene
Vorlage
0526/2023
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Aufgrund einer unzureichenden Lehrgangszuteilung, durch das Niedersächsische Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz (NLBK), im Verhältnis zum Ausbildungsbedarf im Bereich der Feuerwehrausbildung im Landkreis Friesland, gab es zuletzt großen Unmut bei den Angehörigen der Feuerwehr über den derzeitigen Zustand. Dementsprechend ist die Frage über die Zuständigkeit der Lehrgangsdurchführung im Kreiskommando aufgekommen.

 

Hauptsächlich ist der Truppführer-Lehrgang von dieser Diskussion betroffen, da für diesen Lehrgang der größte Bedarf vorhanden ist und dieser Lehrgang für die Teilnahme an weiterführenden Lehrgängen zwingend erforderlich ist. Zukünftig besteht somit die Gefahr, dass es zu einem Führungskräftemangel im Landkreis Friesland kommt.

 

In der Vergangenheit wurde dieser Lehrgang ausschließlich vom NLBK (damals Niedersächsische Akademie für Brand- und Katastrophenschutz) durchgeführt. Aufgrund einer Gesetzesänderung hat das Land die Zuständigkeit für die Durchführung dieses Lehrgangs u. a. auf die Landkreise übertragen.

 

In § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes (NBrandSchG) wird festgelegt, dass der Landkreis Ausbildungslehrgänge durchzuführen hat.

Laut der Kommentierung müssen vor allem die Truppmann-Ausbildung 1 u. 2, die Truppführer-Ausbildung sowie in der Technischen Ausbildung die Lehrgänge, Sprechfunker, Atemschutzgeräteträger und Maschinisten, entsprechend der Feuerwehrdienstvorschrift 2, durchgeführt werden.

 

Allerdings führt die Kommentierung aus, dass der Truppführer-Lehrgang auch vom NLBK an den beiden Standorten Celle und Loy angeboten wird. Aus diesem Grund wird empfohlen, diese Ausbildung nur bei besonderem Bedarf selbst durchzuführen, da die Vorbereitung und Durchführung dieses Lehrgangs sehr aufwendig ist und somit eine erhebliche Mehrbelastung für die ehrenamtlichen Ausbilder entsteht. Von einem besonderen Bedarf wird gesprochen, wenn die Gemeindefeuerwehren einen akuten Bedarf haben und dieser Bedarf nicht zeitnah von den beiden Standorten des NLBK gedeckt werden kann.

Die Feuerwehrdienstvorschrift 2 weist in Ihren Ausführungen zum Truppführer-Lehrgang ebenfalls darauf hin, dass der Lehrgang nach landesrechtlichen Regelungen auf Kreisebene oder an Landesfeuerwehrschulen durchgeführt wird.

 

Bezieht man diese Erkenntnisse auf den derzeitigen Ausbildungsstau im Landkreis Friesland, ist eine deutliche Handlungsempfehlung für die Kreisausbildung erkennbar.

Grundsätzlich sollten alle zugeteilten Plätze für den Truppführer-Lehrgang in Anspruch genommen werden.

Aufgrund des akuten Bedarfs der Gemeindefeuerwehren und der Annahme, dass dieser Bedarf zukünftig nicht vom NLBK gedeckt werden wird, ist die Kreisausbildung in der Pflicht möglichst zeitnah einen Truppführer-Lehrgang zu organisieren.

 

Mittlerweile hat sich allerdings herausgestellt, dass das Land Niedersachsen die Truppmann- und Truppführer-Ausbildung grundsätzlich neu strukturieren wird.

Ab dem 01.01.2024 soll die Ausbildung hauptsächlich in den jeweiligen Ortswehren und mit zusätzlichen e-Learning Modulen durchgeführt werden. Die genauen Details zur Umstrukturierung werden allerdings erst im Laufe des Jahres bekannt gegeben.

 

Für die noch geltende Truppführer-Ausbildung besteht die Möglichkeit, mit dem Land Niedersachsen eine Vereinbarung abzuschließen, damit der Landkreis für die Durchführung dieser Ausbildung die Kosten erstattet bekommt. Zudem erhält die Kreisausbildung mit dem Abschluss einer solchen Vereinbarung ein Medienpaket für die Durchführung dieser Ausbildung.

Durch die eigenständige Durchführung der Truppführer-Ausbildung entstehen dem Landkreis zunächst Kosten durch die Aufwandsentschädigungen für die Ausbilder, ggf. zu zahlenden Verdienstausfall und das notwendige Ausbildungsmaterial.

Die Kosten für die Ausbilder inkl. dem Verdienstausfall werden durch diese Vereinbarung gedeckt (ca. 600 - 800 € pro Ausbilder). Lediglich die Kosten für das Ausbildungsmaterial i. H. v. rund 300 € müsste der Landkreis bezahlen.

 

Diese Vereinbarung sollte trotz der geplanten Umstrukturierung noch im Jahre 2023 abgeschlossen werden, da zum derzeitigen Zeitpunkt zu wenig Informationen zur neuen Ausbildungsstruktur vorliegen und es weiterhin möglich sein wird, die bisherige Truppführer-Ausbildung auf Landkreisebene durchzuführen. Ab dem 01.01.2024 wird es jedoch keine Truppführer-Lehrgänge auf Landesebene mehr geben.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, mit dem Land Niedersachsen eine Vereinbarung für die Durchführung der Truppführer-Ausbildung auf Landkreisebene abzuschließen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:       Ja       Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche

Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil                objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

€ XXXXX

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

€ 300,00

Erfolgte Veranschlagung:    ja, mit             Nein

im   Ergebnishaushalt    Finanzhaushalt    Produkt- bzw. Investitionsobjekt: XXXX

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:   ja   nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage hat negative Auswirkungen auf Klimaschutz:   ja   nein

Vorlage bezieht sich auf

XXX

MEZ  Nr. 3

Titel: Standortqualitäten ausbauen und sichern 

HSP  Nr. 3.3

Titel: Stärkung des Zivil- und Bevölkerungsschutzes

                                                

 

gez. Timo Dorn                         gez. Danny Rieck

Sachbearbeiter                        Fachbereichsleiter

Sichtvermerke:

 

gez. Bernd Niebuhr        gez. Reent Janßen        gez. Sven Ambrosy

Dezernent                         Kämmerei                         Landrat

Abstimmungsergebnis:

Fachausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreisausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreistag

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

 


Anlage:

 

keine