Begründung:
Aufgrund einer unzureichenden Lehrgangszuteilung,
durch das Niedersächsische Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz (NLBK),
im Verhältnis zum Ausbildungsbedarf im Bereich der Feuerwehrausbildung im
Landkreis Friesland, gab es zuletzt großen Unmut bei den Angehörigen der
Feuerwehr über den derzeitigen Zustand. Dementsprechend ist die Frage über die
Zuständigkeit der Lehrgangsdurchführung im Kreiskommando aufgekommen.
Hauptsächlich ist der Truppführer-Lehrgang von dieser
Diskussion betroffen, da für diesen Lehrgang der größte Bedarf vorhanden ist
und dieser Lehrgang für die Teilnahme an weiterführenden Lehrgängen zwingend
erforderlich ist. Zukünftig besteht somit die Gefahr, dass es zu einem
Führungskräftemangel im Landkreis Friesland kommt.
In der Vergangenheit wurde dieser Lehrgang
ausschließlich vom NLBK (damals Niedersächsische Akademie für Brand- und
Katastrophenschutz) durchgeführt. Aufgrund einer Gesetzesänderung hat das Land
die Zuständigkeit für die Durchführung dieses Lehrgangs u. a. auf die Landkreise
übertragen.
In § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 des Niedersächsischen
Brandschutzgesetzes (NBrandSchG) wird festgelegt, dass der Landkreis
Ausbildungslehrgänge durchzuführen hat.
Laut der Kommentierung müssen vor allem die
Truppmann-Ausbildung 1 u. 2, die Truppführer-Ausbildung sowie in der
Technischen Ausbildung die Lehrgänge, Sprechfunker, Atemschutzgeräteträger und
Maschinisten, entsprechend der Feuerwehrdienstvorschrift 2, durchgeführt
werden.
Allerdings führt die Kommentierung aus, dass der
Truppführer-Lehrgang auch vom NLBK an den beiden Standorten Celle und Loy
angeboten wird. Aus diesem Grund wird empfohlen, diese Ausbildung nur bei
besonderem Bedarf selbst durchzuführen, da die Vorbereitung und Durchführung
dieses Lehrgangs sehr aufwendig ist und somit eine erhebliche Mehrbelastung für
die ehrenamtlichen Ausbilder entsteht. Von einem besonderen Bedarf wird
gesprochen, wenn die Gemeindefeuerwehren einen akuten Bedarf haben und dieser
Bedarf nicht zeitnah von den beiden Standorten des NLBK gedeckt werden kann.
Die Feuerwehrdienstvorschrift 2 weist in Ihren
Ausführungen zum Truppführer-Lehrgang ebenfalls darauf hin, dass der Lehrgang
nach landesrechtlichen Regelungen auf Kreisebene oder an Landesfeuerwehrschulen
durchgeführt wird.
Bezieht man diese Erkenntnisse auf den derzeitigen
Ausbildungsstau im Landkreis Friesland, ist eine deutliche Handlungsempfehlung
für die Kreisausbildung erkennbar.
Grundsätzlich sollten alle zugeteilten Plätze für den
Truppführer-Lehrgang in Anspruch genommen werden.
Aufgrund des akuten Bedarfs der Gemeindefeuerwehren
und der Annahme, dass dieser Bedarf zukünftig nicht vom NLBK gedeckt werden
wird, ist die Kreisausbildung in der Pflicht möglichst zeitnah einen
Truppführer-Lehrgang zu organisieren.
Mittlerweile hat sich allerdings herausgestellt, dass
das Land Niedersachsen die Truppmann- und Truppführer-Ausbildung grundsätzlich
neu strukturieren wird.
Ab dem 01.01.2024 soll die Ausbildung hauptsächlich in
den jeweiligen Ortswehren und mit zusätzlichen e-Learning Modulen durchgeführt
werden. Die genauen Details zur Umstrukturierung werden allerdings erst im
Laufe des Jahres bekannt gegeben.
Für die noch geltende Truppführer-Ausbildung besteht
die Möglichkeit, mit dem Land Niedersachsen eine Vereinbarung abzuschließen,
damit der Landkreis für die Durchführung dieser Ausbildung die Kosten erstattet
bekommt. Zudem erhält die Kreisausbildung mit dem Abschluss einer solchen
Vereinbarung ein Medienpaket für die Durchführung dieser Ausbildung.
Durch die eigenständige Durchführung der
Truppführer-Ausbildung entstehen dem Landkreis zunächst Kosten durch die
Aufwandsentschädigungen für die Ausbilder, ggf. zu zahlenden Verdienstausfall
und das notwendige Ausbildungsmaterial.
Die Kosten für die Ausbilder inkl. dem
Verdienstausfall werden durch diese Vereinbarung gedeckt (ca. 600 - 800 € pro
Ausbilder). Lediglich die Kosten für das Ausbildungsmaterial i. H. v. rund 300
€ müsste der Landkreis bezahlen.
Diese
Vereinbarung sollte trotz der geplanten Umstrukturierung noch im Jahre 2023
abgeschlossen werden, da zum derzeitigen Zeitpunkt zu wenig Informationen zur
neuen Ausbildungsstruktur vorliegen und es weiterhin möglich sein wird, die
bisherige Truppführer-Ausbildung auf Landkreisebene durchzuführen. Ab dem
01.01.2024 wird es jedoch keine Truppführer-Lehrgänge auf Landesebene mehr
geben.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird ermächtigt,
mit dem Land Niedersachsen eine Vereinbarung für die Durchführung der
Truppführer-Ausbildung auf Landkreisebene abzuschließen.
Anlage:
keine