Begründung:
Die
aktuellen Schülerzahlen an der OBS Bockhorn weichen von denen der letzten
Schulentwicklungsplanung für das Schuljahr 2022/2023 ab (Plan: 301 -> Ist:
361). Ursachen sind das vermehrte Anwahlverhalten der Eltern aus dem
Einzugsbereich der Schule sowie die Tatsache, dass in Bockhorn sehr viele
Doppelzähler (43 Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf)
beschult werden. Diese Zunahme an Schülerinnen und Schülern führte in der
jüngsten Vergangenheit bereits dazu, dass die Stelle der didaktischen Leitung
durch das Regionale Landesamt für Schule und Bildung (RLSB) wieder nachbesetzt
werden durfte. Die derzeitige Schülerzahl von 361, die jährlichen Rückgänge vom
Gymnasium sowie die allgemeine Entwicklung der Schülerzahlen führen jetzt dazu,
dass der OBS Bockhorn bereits zum nächsten Schuljahr 2023/2024 zwei Räume
fehlen. Sämtliche eigentlich noch zur Verfügung stehenden Räume wurden bereits
in den vergangenen drei Schuljahren sukzessive in Klassenräume umgewandelt. Die
aktuelle schuleigene Prognose der zukünftigen Entwicklung der Schülerzahlen
zeigt auf, dass mit einer stabil hohen Schülerzahl (siehe Anlage) für die
nächsten Jahre zu rechnen ist.
Größere Anbaumöglichkeiten bestehen aufgrund der
beengten Grundstücksverhältnisse in Bockhorn nicht. Nach ersten
Voruntersuchungen der Verwaltung könnte dem fehlenden Raumbedarf durch kleinere
Erweiterungen bzw. Umbaumaßnahmen und Umstrukturierungen der Gebäudegrundrisse
entgegengewirkt werden. Zur weiteren Prüfung der Erweiterungsmöglichkeiten zur Realisierung
des Raumbedarfs, bedarf es einer tieferen Planung und Vorbereitungszeit zur
Umsetzung der Baumaßnahmen.
Variante
1:
Für die Übergangszeit (ca. 3 Jahre) müssen zwei
Klassenraumcontainer angemietet werden. Die Kosten hierfür belaufen sich nach derzeitigen
Schätzungen auf ca. 80.000 € für 36 Monate.
Variante
2:
Alternativ könnten Teilbereiche der Containeranlage
der NUK aus Jever abgebaut und in Bockhorn mit entsprechend Aufwand zu
Klassenräumen umgerüstet werden. Die Gesamtkosten betragen hierfür ca. 94.000
€. Für die vertraglich festgelegte Restmietdauer von ungefähr 18 Monaten ist
ein Mietzins in Höhe von ca. 39.000 € zu entrichten. Demnach betragen die
zusätzlichen Kosten ca. 55.000 €. Die Umsetzung dieser Möglichkeiten hängt von
einer eventuellen Weitervermietung ab.
Für das Jahr 2023 werden zusätzliche Haushaltsmittel
in Höhe von 16.000 € (Variante 1) bzw. 22.000 € bei der Variante 2 benötigt.
Aus
diesem Grund werden außerplanmäßige Mittel in Höhe von max. 22.000 € benötigt.
Deckungsmittel sind im Haushalt hierfür nicht vorhanden.
Beschlussvorschlag:
Der außerplanmäßigen Ausgaben von
max. 22.000 € für die Anmietung von Klassenraumcontainern wird zugestimmt.
Anlage:
keine