Betreff
Planung eines Radweges an der Kreisstraße 93 (Waddewarden bis Sillenstede); Variantenentscheidung zur baulichen Breite
Vorlage
0533/2023
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Derzeit wird noch das Planfeststellungsverfahren für den Neubau des rd. 4,5 km langen Radweges an der K 93 durchgeführt, aktuell stünde der Termin zur Erörterung der eingegangenen Einwendungen privater Anlieger und Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange an.

 

Die bisherigen Planungen sehen den Bau eines Radweges in 2,0 m Breite vor.

 

In der Zwischenzeit ist jedoch nunmehr das Fahrradkonzept des Landkreises Friesland inklusive eines Netzplans sowie entsprechender Maßnahmenkonzepte erarbeitet worden, welches durch den Kreistag am 08.03.2023 beschlossen wurde.

 

Hiernach gehört die in Planung befindliche Strecke zwischen Waddewarden und Sillenstede in das Basisradnetz des Fahrradkonzeptes, für welches als Standard eine bauliche Breite von 2,5 m vorgesehen ist. So sieht nun auch die Maßnahmenliste unter Nr. 156 den Neubau eines gemeinsamen Geh-/und Radweges in einer Breite von 2,5 m vor.

 

Nach Beschluss über das Fahrradkonzept hat die Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), GB Aurich, mit der Prüfung begonnen, ob der Bau der Radwegtrasse in einer baulichen Breite von 2,5 m möglich ist, ohne weiteren Grunderwerb tätigen zu müssen.

 

Grundsätzlich wird der geplante Radweg hinter dem vorhandenen Graben geführt. Hier besteht zwischen dem vorhandenen Straßengraben und landwirtschaftlicher Fläche bzw. landseitigem Graben in dem beplanten Korridor ausreichend Platz, um die Radwegtrasse auf 2,5 m zu Lasten der Seitenstreifen zu verbreitern.

 

Nur in wenigen Bereichen wird der Radweg am Fahrbahnrand geplant. Hierzu geht aus der RAL (Richtlinie für die Anlage von Landstraßen) hervor, dass die Trennstreifenbreite zwischen Straße und Radweg bei einer Geschwindigkeit von 70 km/h von 1,75 um 25 cm auf 1,50 m reduziert werden kann. Der geplante Abstand zu Gräben und privaten Grundstücken ist in der Planung mit mindestens 1,00 m berücksichtigt worden. Der Mindestabstand beträgt lt. RAL und ERA (Empfehlung für Radverkehrsanlagen) 0,5m. Somit ist auch hier eine Reduzierung um 25 cm auf 75 cm möglich.

 

Es besteht damit die Möglichkeit, die vorhandene Achse beizubehalten und die Verbreiterung durch eine Aufweitung der vorhandenen Planung um 25 cm in Richtung Straße und 25 cm in Richtung privater Grundstücke ohne zusätzlichen Grunderwerb durchzuführen, d.h. es entstehen keine zusätzlichen Grunderwerbskosten und kein weiterer Eingriff in die anliegenden Grundstücke.

 

Durch die Verbreiterung des Radweges ergibt sich allerdings eine Erhöhung der Baukosten sowie Mehrkosten für die Kompensation der zusätzlichen Versiegelung von Boden. Die NLStBV erarbeitet derzeit eine aktuelle Kostenschätzung für die Gesamtmaßnahme sowie für die Verbreiterung der Radwegtrasse und der damit einhergehenden Mehrkosten der Kompensation, die im Rahmen der Fachausschusssitzung vorgelegt werden wird.

 

Im Rahmen des anhängigen Planfeststellungsverfahren wäre nach Abstimmung mit evtl. erstmals oder durch die Änderung stärker betroffenen Behörden oder Verbänden bzw. sonst. Dritten grundsätzlich eine Änderung der Planunterlagen möglich.

 

Für eine konsequente Umsetzung des Fahrradkonzeptes schlägt die Verwaltung daher vor, die Planungen des Radwegneubaus an der K 93, Waddewarden – Sillenstede, zu überarbeiten und einen Radweg mit einer baulichen Breite von 2,5 m zu planen.

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Planung zum Bau des Radweges an der K 93 (Waddewarden – Sillenstede) wird unter Zugrundelegung des Fahrradkonzeptes des Landkreises Friesland insoweit geändert, dass nunmehr anstelle der bisherigen 2,0 m eine bauliche Breite von 2,5 m realisiert wird.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:       Ja       Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche

Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil                objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

€ XXXXX

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

Erfolgte Veranschlagung:    ja, mit bisher 800.000 in 2024, 1.100.000 in 2025, 1.000.000 in 2026            Nein

im   Ergebnishaushalt    Finanzhaushalt    Produkt- bzw. Investitionsobjekt: I1.080192.500

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:   ja   nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage hat negative Auswirkungen auf Klimaschutz:   ja   nein

Bei  ja: Nähere Erläuterung der Auswirkung in Begründung

Vorlage hat positive Auswirkungen auf Klimaschutz:   ja   nein

Bei  ja: Handlungsfeld: Förderung Radverkehr

Vorlage bezieht sich auf

XXX

MEZ  Nr. 3

Titel: 

HSP  Nr.  3.22

Titel: Radwegbau

                                                

 

                                    

Sachbearbeiter/in                    Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

 

                                                             

Dezernent/in                     Kämmerei                         Landrat

Abstimmungsergebnis:

Fachausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreisausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreistag

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

 


Anlage(n):