Begründung:
Derzeit wird noch das Planfeststellungsverfahren für den Neubau des rd. 4,5
km langen Radweges an der K 93 durchgeführt, aktuell stünde der Termin zur
Erörterung der eingegangenen Einwendungen privater Anlieger und Stellungnahmen
von Trägern öffentlicher Belange an.
Die bisherigen Planungen sehen den Bau eines Radweges in 2,0 m Breite vor.
In der Zwischenzeit ist jedoch nunmehr das Fahrradkonzept des Landkreises
Friesland inklusive eines Netzplans sowie entsprechender Maßnahmenkonzepte
erarbeitet worden, welches durch den Kreistag am 08.03.2023 beschlossen wurde.
Hiernach gehört die in Planung befindliche Strecke zwischen Waddewarden und
Sillenstede in das Basisradnetz des Fahrradkonzeptes, für welches als Standard
eine bauliche Breite von 2,5 m vorgesehen ist. So sieht nun auch die
Maßnahmenliste unter Nr. 156 den Neubau eines gemeinsamen Geh-/und Radweges in
einer Breite von 2,5 m vor.
Nach Beschluss über das Fahrradkonzept hat die Nds. Landesbehörde für
Straßenbau und Verkehr (NLStBV), GB Aurich, mit der Prüfung begonnen, ob der
Bau der Radwegtrasse in einer baulichen Breite von 2,5 m möglich ist, ohne
weiteren Grunderwerb tätigen zu müssen.
Grundsätzlich wird der geplante Radweg hinter dem vorhandenen Graben
geführt. Hier besteht zwischen dem vorhandenen Straßengraben und
landwirtschaftlicher Fläche bzw. landseitigem Graben in dem beplanten Korridor
ausreichend Platz, um die Radwegtrasse auf 2,5 m zu Lasten der Seitenstreifen
zu verbreitern.
Nur in wenigen Bereichen wird der Radweg am Fahrbahnrand geplant. Hierzu
geht aus der RAL (Richtlinie für die Anlage von Landstraßen) hervor, dass die
Trennstreifenbreite zwischen Straße und Radweg bei einer Geschwindigkeit von 70
km/h von 1,75 um 25 cm auf 1,50 m reduziert werden kann. Der geplante Abstand
zu Gräben und privaten Grundstücken ist in der Planung mit mindestens 1,00 m
berücksichtigt worden. Der Mindestabstand beträgt lt. RAL und ERA (Empfehlung
für Radverkehrsanlagen) 0,5m. Somit ist auch hier eine Reduzierung um 25 cm auf
75 cm möglich.
Es besteht damit die Möglichkeit, die vorhandene Achse beizubehalten und
die Verbreiterung durch eine Aufweitung der vorhandenen Planung um 25 cm in
Richtung Straße und 25 cm in Richtung privater Grundstücke ohne zusätzlichen
Grunderwerb durchzuführen, d.h. es entstehen keine zusätzlichen
Grunderwerbskosten und kein weiterer Eingriff in die anliegenden Grundstücke.
Durch die Verbreiterung des Radweges ergibt sich allerdings eine Erhöhung
der Baukosten sowie Mehrkosten für die Kompensation der zusätzlichen Versiegelung
von Boden. Die NLStBV erarbeitet derzeit eine aktuelle Kostenschätzung für die
Gesamtmaßnahme sowie für die Verbreiterung der Radwegtrasse und der damit
einhergehenden Mehrkosten der Kompensation, die im Rahmen der
Fachausschusssitzung vorgelegt werden wird.
Im Rahmen des anhängigen Planfeststellungsverfahren wäre nach Abstimmung
mit evtl. erstmals oder durch die Änderung stärker betroffenen Behörden oder
Verbänden bzw. sonst. Dritten grundsätzlich eine Änderung der Planunterlagen
möglich.
Für eine konsequente Umsetzung des Fahrradkonzeptes schlägt die Verwaltung
daher vor, die Planungen des Radwegneubaus an der K 93, Waddewarden –
Sillenstede, zu überarbeiten und einen Radweg mit einer baulichen Breite von
2,5 m zu planen.
Beschlussvorschlag:
Die Planung zum Bau des Radweges an der K 93 (Waddewarden – Sillenstede)
wird unter Zugrundelegung des Fahrradkonzeptes des Landkreises Friesland
insoweit geändert, dass nunmehr anstelle der bisherigen 2,0 m eine bauliche
Breite von 2,5 m realisiert wird.
Anlage(n):