Begründung:
Mit dem Beschluss
des Nahverkehrsplanes (2020 – 2024) für den Landkreis Friesland vom 18.12.2019
wurde ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Verbesserung des Öffentlichen
Personennahverkehrs auf den Weg gebracht. Der Beschluss des Kreistages bereitete
außerdem den Weg für eine Umsetzung im eigenwirtschaftlichen Betrieb mit den
Verkehrsunternehmen.
Seit 2020 wurden
bereits umfangreiche Verbesserungen auf den Linien 121, 253, 219, 251, 215 und
111 beschlossen und umgesetzt. Außerdem wurden die Tarifreform (eine Gemeinde =
eine Zone), die Einführung des FrieslandJugendTickets (jetzt Regionales
Jugendticket) und die Einführung der Echtzeitinformation bereits erfolgreich
umgesetzt, sodass große Teile der im Nahverkehrsplan festgelegten Ziele bereits
realisiert wurden.
Um die beschlossenen
und umgesetzten Verbesserungen der Buslinien im Rahmen der
Eigenwirtschaftlichkeit finanziell auszugleichen, ist die Richtlinie
(Allgemeine Vorschrift) in 2021 entsprechend angepasst worden. Konkret erfolgte
eine Änderung der Ausgleichsregelung in § 3 der Richtlinie (Absätze 6 bis 8),
wodurch die zusätzlichen Mittel gemäß der entsprechenden Beschlüsse bei
Einhaltung der Vorgaben des Nahverkehrsplanes und der konkreten Vorgaben pro
Linie gemäß der Anlage 7 an die Verkehrsunternehmen über die Abrechnung der AV
ausgekehrt werden können.
Sowohl die in der AV
enthaltenden Landesmittel gem. § 7a und 7b NNVG als auch die Haushaltsmittel
für die jeweiligen Maßnahmen wurden dabei als feste Beträge verankert und nie
dynamisiert, sodass sie die normalen Kostensteigerungen über die Jahre nicht
abbilden können. Spätestens im vergangenen Jahr führte dies durch die
Energie-Krise für die Unternehmen zu nicht mehr auffangbaren Verwerfungen,
welche eine wirtschaftliche Durchführung des ÖPNV massiv gefährden. Aus diesem
Grund schlägt die Verwaltung eine jährliche Dynamisierung der AV-Mittel ab 2023
vor. Die Höhe der Dynamisierung wird jährlich anhand des jeweils gültigen Index
(gutachterlich ermittelt anhand der für den ÖPNV wesentlichen Kostenparameter)
für die Tariferhöhung ausgerichtet.
Des Weiteren soll
aufgrund des akuten Personalmangels bei den Verkehrsunternehmen, welcher
bereits jetzt die Aufrechterhaltung der bestehenden Verkehre gefährdet, ein
Personalkostenzuschuss über die AV in Höhe von 10 % der jeweils über die
Trennungsrechnung nachgewiesenen Personalkosten des Vorjahres ausgeschüttet
werden. Dieser Betrag soll ungekürzt in die Löhne des Fahrpersonals fließen und
zusätzlich zum jeweils gültigen Tarif gezahlt werden (ca. + 1,50 €/Stunde). Die
Löhne des Fahrpersonals bei den in Friesland tätigen Busunternehmen sind
aktuell unterschiedlich hoch, sodass die Unternehmen, die ein eher niedriges
Lohnniveau haben, zusätzlich die Löhne auch noch etwas anheben werden, um das
Lohnniveau anzugleichen und ein Abwandern ihres Fahrpersonals an andere
Unternehmen zu verhindern.
Die Mehrkosten für
die genannten Maßnahmen betragen in 2023 ca. 900.000 €, können aber aus
Restmitteln aus 2022, Einsparungen bei der Umsetzung des Nahverkehrsplanes
(Umsetzungen im Wangerland wie geplant zum neuen Schuljahr) und
Regionalisierungsmitteln gedeckt werden. Ab 2024 betragen die Mehrkosten
abzüglich Regionalisierungsmittel ca. 700.000 €, welche entsprechend in den
Haushalt eingeplant werden müssen.
Aufgrund der
Einführung des Deutschlandtickets wird außerdem die Ausreichung der
Ausgleichsleistungen für dieses nach Maßgabe der der Richtlinie
Billigkeitsleistungen Deutschlandticket ÖPNV 2023 in die AV mit aufgenommen, um
eine rechtssichere Weiterleitung der Ausgleichsmittel für nicht gedeckte
Ausgaben im ÖPNV im Zusammenhang mit dem Deutschlandticket zu gewährleisten.
Beschlussvorschlag:
Der Änderung der Richtlinie (AV) 2023 wird zugestimmt.
Anlage:
Entwurf Richtlinie