Darstellung des
Sachverhaltes:
Durch die Beschaffung nimmt der Landkreis über die
Nachfrage-Seite Einfluss auf die Angebots-Seite. Neben dem
Wirtschaftlichkeitsgebot können bei Ausschreibungen auch soziale und
ökologische Kriterien berücksichtigt werden. Dabei muss jedoch der rechtlich
zulässige Rahmen berücksichtigt werden, wie z.B. das Diskriminierungsverbot.
In
seiner Sitzung vom 21.12.2022 beschloss der Kreistag ambitionierte
Treibhausgasneutralitätsziele (Vorlage Nr. 0306/2022). Gemäß dem Beschluss soll
u.a. bei der Beschaffung die Verursachung von Treibhausgasemissionen bis 2030
so weit wie möglich reduziert werden: „Die
Verwaltung des Landkreises Friesland strebt bis zum Jahr 2030 die
Treibhausgasneutralität an. Dies betrifft insbesondere die Bereiche
„landkreiseigene Liegenschaften“ (Strom und Wärme) und „Mobilität“
(landkreiseigener Fuhrpark). In anderen Bereichen, wie Planung, Beschaffung, Besucherverkehr und
Veranstaltungen, soll die Verursachung von Treibhausgasemissionen so weit wie
möglich reduziert werden.“
Durch
die Zertifizierung als Fairtrade-Landkreis seit 2020 unterstreicht der
Landkreis zudem die Bedeutung von sozialen Kriterien bei der Beschaffung.
Während einer ganztägigen Schulung im November 2022 wurden Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern des Landkreises und kreisangehöriger Kommunen Möglichkeiten
aufgezeigt, soziale Kriterien bei der Beschaffung zu berücksichtigen.
Die
Beschaffung unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeits-Kriterien kann mit
höheren Kosten verbunden sein, wodurch ein Abwägen zwischen dem
Wirtschaftlichkeitsprinzip und der Einhaltung von Nachhaltigkeits-Kriterien
erforderlich ist.
Während diesem Tagesordnungspunkt stellt die
Vergabestelle des Landkreises den Sachstand zur nachhaltigen Beschaffung dar.
Kenntnisnahme/Empfehlung:
Der Sachstand zur nachhaltigen Beschaffung wird zur Kenntnis
genommen.
Anlagen:
keine