Betreff
Sachstand zur kommunalen Wärmeplanung (Infovorlage)
Vorlage
0548/2023
Art
Infovorlage

Darstellung des Sachverhaltes:

 

In der Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Klimafolgenanpassung, Planung und Kreisentwicklung am 14.06.2022 wurde zuletzt der Sachstand zur kommunalen Wärmeplanung vorgestellt (Vorlagen Nr. 0221/2022).

 

In der Zwischenzeit ist dem Beschluss Nr. 0222/2022 folgend das Solar- und Gründachkataster um ein Geothermiepotenzialkataster erweitert worden. Zudem wurde bei der IP SYSCON GmbH, welche an der Durchführung der kommunalen Wärmeplanung maßgeblich beteiligt war, ein Angebot eingeholt, bei welchem in einem Online-Workshop den Kommunen die erzeugten Daten aus der Wärmeplanung erläutert werden würden. Allerdings haben nur zwei Kommunen Interesse an einer zeitnahen Durchführung des Workshops zurückgemeldet, eine weitere wünschte sich einen späteren Zeitpunkt und von den anderen Kommunen gab es keine Rückmeldungen.

 

Auf der rechtlichen Ebene zur Erstellungspflicht von kommunalen Wärmeplänen herrscht derzeit große Dynamik. Gemäß der Novelle des Niedersächsischen Gesetztes zur Förderung des Klimaschutzes und zur Minderung der Folgen des Klimawandels aus dem letzten Jahr müssen laut § 20 Gemeinden, in denen ein Ober- oder Mittelzentrum liegt, bis zum 31. Dezember 2026 Wärmepläne erstellen. Dies betrifft im Landkreis die Städte Jever und Varel. Inwieweit die beiden Städte auf die kommunale Wärmeplanung der Landkreise Friesland und Wittmund zurückgreifen können, kann derzeit nicht abschließend bewertet werden, da für dieses Jahr erneut eine Novellierung des Niedersächsischen Gesetztes zur Förderung des Klimaschutzes und zur Minderung der Folgen des Klimawandels vorgesehen ist. Parallel dazu wird auf Bundesebene an einem Gesetz für die Wärmeplanung zur Dekarbonisierung der Wärmenetze gearbeitet. Dieses Gesetz könnte ggf. dazu führen, dass weitere Kommunen im Landkreis zur Erstellung eines Wärmeplans verpflichtet werden könnten. Welche Informationen die Wärmepläne enthalten müssen, hängt von den Beschlüssen auf Bundes- und Landesebene ab.

 

 

 


Kenntnisnahme/Empfehlung:

 

Der Sachstand zur kommunalen Wärmeplanung wird zur Kenntnis genommen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:       Ja       Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche

Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil                objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

€ XXXXX

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

Erfolgte Veranschlagung:    ja, mit             Nein

im   Ergebnishaushalt    Finanzhaushalt    Produkt- bzw. Investitionsobjekt: XXXX

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:   ja   nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage hat negative Auswirkungen auf Klimaschutz:   ja   nein

 

Vorlage bezieht sich auf

0221/2022

MEZ  Nr. 4

Titel: Erhalt und Verbesserung der natürlichen Lebensgrundlagen

HSP  Nr.  4.4.1

Titel: Verstärkter Einsatz regenerativer Energien

                                                

 

gez. Valentin Lang                    gez. Rolf Neuhaus

Sachbearbeiter                        Fachbereichsleiter

Sichtvermerke:

 

gez. Dr. Martin Dehrendorf                                         gez. Sven Ambrosy                                         

Dezernent                             Kämmerei                     Landrat

Abstimmungsergebnis:

Fachausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreisausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreistag

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

 


Anlagen:

 

keine