Darstellung des
Sachverhaltes:
In der Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz,
Klimafolgenanpassung, Planung und Kreisentwicklung am 14.06.2022 wurde zuletzt
der Sachstand zur kommunalen Wärmeplanung vorgestellt (Vorlagen Nr. 0221/2022).
In der Zwischenzeit ist dem Beschluss Nr. 0222/2022
folgend das Solar- und Gründachkataster um ein Geothermiepotenzialkataster
erweitert worden. Zudem wurde bei der IP SYSCON GmbH, welche an der
Durchführung der kommunalen Wärmeplanung maßgeblich beteiligt war, ein Angebot
eingeholt, bei welchem in einem Online-Workshop den Kommunen die erzeugten
Daten aus der Wärmeplanung erläutert werden würden. Allerdings haben nur zwei
Kommunen Interesse an einer zeitnahen Durchführung des Workshops
zurückgemeldet, eine weitere wünschte sich einen späteren Zeitpunkt und von den
anderen Kommunen gab es keine Rückmeldungen.
Auf der rechtlichen Ebene zur Erstellungspflicht von
kommunalen Wärmeplänen herrscht derzeit große Dynamik. Gemäß der Novelle des
Niedersächsischen Gesetztes zur Förderung des Klimaschutzes und zur Minderung
der Folgen des Klimawandels aus dem letzten Jahr müssen laut § 20 Gemeinden, in
denen ein Ober- oder Mittelzentrum liegt, bis zum 31. Dezember 2026 Wärmepläne
erstellen. Dies betrifft im Landkreis die Städte Jever und Varel. Inwieweit die
beiden Städte auf die kommunale Wärmeplanung der Landkreise Friesland und
Wittmund zurückgreifen können, kann derzeit nicht abschließend bewertet werden,
da für dieses Jahr erneut eine Novellierung des Niedersächsischen Gesetztes zur
Förderung des Klimaschutzes und zur Minderung der Folgen des Klimawandels
vorgesehen ist. Parallel dazu wird auf Bundesebene an einem Gesetz für die
Wärmeplanung zur Dekarbonisierung der Wärmenetze gearbeitet. Dieses Gesetz
könnte ggf. dazu führen, dass weitere Kommunen im Landkreis zur Erstellung
eines Wärmeplans verpflichtet werden könnten. Welche Informationen die
Wärmepläne enthalten müssen, hängt von den Beschlüssen auf Bundes- und
Landesebene ab.
Kenntnisnahme/Empfehlung:
Der Sachstand zur kommunalen Wärmeplanung wird zur Kenntnis
genommen.
Anlagen:
keine