Begründung:
Mit
Beschluss vom 14.09.2022 hat der Kreistag die Verwaltung beauftragt
Projektskizzen zur Sanierung der Sportstätten im Interessebekundungsverfahren
(Phase 1) für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen im Bereich
Sport, Jugend und Kultur einzureichen.
Es
wurde zudem beschlossen, dass für die Sanierung der Sporthalle Bockhorn
Haushaltsmittel in Höhe von 6.800.000 € aufgeteilt für die Haushaltsjahre 2026
und 2027 zur Verfügung gestellt werden.
Am
19.12.2022 hat der Landkreis Friesland den Bescheid vom BBSR (Bundesinstitut
für Bau-, Stadt- und Raumforschung) über die Auswahl der Sporthalle OBS
Bockhorn zum Antragsverfahren erhalten.
Um
die Fertigstellung der Sanierung innerhalb des Bewilligungszeitraumes des
Förderprogramms nicht zu gefährden, wird die Ausführung der Maßnahme auf 2025
und 2026 vorgezogen. Eine Mittelbereitstellung für 2024 ist für die
Beauftragung der Fachplaner erforderlich, um die erforderliche
Ausführungsplanung fertigzustellen.
Am
07.06.2023 hat das erste Koordinierungsgespräch mit dem BBSR stattgefunden. In
diesem Gespräch wurde der Landkreis Friesland darauf hingewiesen, dass für die
Maßnahme im Antragsverfahren ein konkretisierter Beschluss benötigt wird, aus
dem hervorgeht, dass die projektspezifischen Eigenmittel in Höhe von 6.800.000
€ (mit maximal 3.060.000 € Fördersumme) für die Sanierung der Sporthalle
Bockhorn sowie die politische Absicherung für die Haushaltsjahre 2024 mit
350.000 €, 2025 mit 3.950.000 € und 2026
mit 2.500.000 € gesichert ist.
Beschlussvorschlag:
Das Gremium stellt für die
Sanierung der Sporthalle in Bockhorn 6.800.000 € verteilt auf die
Haushaltsjahre 2024, 2025 und 2026 zur Verfügung und unterstützt ausdrücklich
die Umsetzung der Sanierungsmaßnahme.
Anlage:
Anschreiben BBSR -
Bockhorn