Begründung:
Im Jahr 2023 und
2024 laufen die Leasingverträge für 10 Dienstfahrzeuge aus, die auf
vollelektrisch umgestellt werden sollen. Eine Verlängerung der Verträge ist
nicht möglich.
Eine
Vergleichsberechnung von Kauf oder Leasing von Dienstfahrzeugen hat ergeben,
dass der Kauf der Fahrzeuge günstiger ist, da die Leasingraten inzwischen bei
700 €/Monat/Fahrzeug liegen. Pro Jahr entstehen Kosten in Höhe von 8.400 € und
auf 10 Jahre hochgerechnet 84.000 € pro Fahrzeug. Reparaturkosten u. ä. sind
wie bei eigenen Fahrzeugen voll vom Landkreis zu tragen. Kosten für Reparaturen
von (Gebrauchs-) Schäden am geleasten Fahrzeug sind vom Landkreis bei der
Rückgabe zu erstatten. Bei einem eigenen Fahrzeug entfallen diese Kosten, wenn
das Fahrzeug nach 10 Jahren veräußert wird. Im Laufe der Jahre fallen bei
älteren Fahrzeugen mehr Reparaturkosten an, die werden aber im unteren Bereich
des Differenzbetrages zwischen dem Leasing- und dem Kaufbetrag liegen. Einige
Hersteller bieten heute bereits 8 Jahre Garantie auf die Batterie an. Diese
Forderung soll in der Leistungsbeschreibung der Ausschreibung mit aufgenommen
werden.
Die Kosten für den
Erwerb eines Fahrzeugs liegen geschätzt zwischen 45.000 und 55.000 €
(Fördergelder nicht miteingerechnet).
Es wurden in 2023
bereits 4 Fahrzeuge (2 Hybride und 2 vollelektrische Fahrzeuge) zum Kauf
ausgeschrieben. Diese Ausschreibung musste jedoch nach Prüfung durch das RPA
aufgrund von Formfehlern der Anbieter zurückgenommen werden.
Zwischenzeitlich wurde der Kauf von 2 Hybrid-Fahrzeugen neu
ausgeschrieben. Die Ausschreibung der vollelektrischen Fahrzeuge wurde
zurückgestellt. Die beiden Fahrzeuge sind bei den o.g. 10 Fahrzeugen enthalten.
Dies ist auch zweckmäßig, da der Bund zwischenzeitlich ein Förderprogramm für
den Kauf von vollelektrischen Dienstwagen angeboten hat. Die Fördergelder sind
beantragt. Die Höhe des Fördergeldes richtet sich nach den Fahrzeugmodellen.
Gezahlt wird 90% des Differenzbetrages von Elektro- zu herkömmlichen
Fahrzeugen. Es sollen die u.g. 4 verschiedenen Fahrzeugklassen angeschafft
werden, je nach dem Einsatz der Fahrzeuge im Dienstbetrieb. Bei den Preisen pro
Fahrzeugsegment handelt es sich um Durchschnittspreise pro Segment. Erst, wenn
das Fahrzeugmodell feststeht, wird der exakte Wert ermittelt.
Fahrzeug-segment |
Förderfähige Ausgaben € |
Anzahl zu beschaffender
Fahrzeuge |
Förderfähige Ausgaben € |
90 % Fördergelder € |
Kompakt-klasse |
18.100,00 (16.290,00) 90% |
4 |
72.400,00 |
65.160,00 |
Kleinwagen |
18.000,00 (16.200,00) 90% |
2 |
36.000,00 |
32.400,00 |
Großraum-Van (Pkw) |
18.945,00 (17.050,50) 90% |
3 |
56.835,00 |
51.151,50 |
SUV (Pkw) |
19.090,00 (17.181,00) 90% |
1 |
19.090,00 |
17.181,00 |
Die Bundesförderung
Elektrofahrzeuge wird wahrscheinlich stark in Anspruch genommen. Ein Kriterium
bei der Bewilligung der Fördergelder ist u.a. das Verhältnis der
Elektrofahrzeuge zu den weiter betriebenen herkömmlichen Fahrzeugen. Es ist
z.Zt. nicht erkennbar, ob, und wenn ja, in welchem Umfang eine Förderung
bewilligt wird. Eine Zu- oder Absage wird der Landkreis erst im Dezember 2023
erhalten.
Die Ausschreibung
benötigt eine lange Vorlaufzeit. Auch die Lieferzeiten von Elektrofahrzeugen
sind lang. Die Ausschreibung sollte daher schon jetzt erfolgen, und zwar unter
der Bedingung, dass die Ausschreibung nur wirksam wird, wenn die Bestellenden
eine positive Förderzusage erhalten.
Die Bewilligung
außerplanmäßiger Mittel erfolgt vorsorglich. Es ist nicht sicher, ob die
Fahrzeuge noch Ende 2023 oder erst im Jahr 2024 geliefert werden. Es ist aber
auch nicht sicher, ob und wann Anfang 2024 ein genehmigter Haushalt 2024
vorliegt.
Die Mittel sind im
Haushalt 2023 nicht veranschlagt, da die Preisexplosion bei Leasingraten nicht
vorhersehbar war. Deckungsmittel stehen durch nicht ausgenutzte Haushaltsmittel
bei I 1.080156.525 und I 1.080158.525 aus dem Jahr 2022 und 2023 zur Verfügung.
Die Mittel müssen im Haushaltsjahr 2023 gem. § 117 NKomVG außerplanmäßig zur Verfügung
gestellt werden.
Beschlussvorschlag:
Der Kauf von 10
vollelektrischen Dienstwagen mit geschätzten Kosten von insgesamt 540.000,00 €
wird im Jahr 2023 ausgeschrieben.
Die Mittel werden gem. § 117 NKomVG außerplanmäßig zur Verfügung
gestellt.