Betreff
Beschaffung von Dienstwagen, u.a. Umstellung des Fuhrparks auf Elektrofahrzeuge- Bereitstellung von Mitteln im HHj. 2023/2024
Vorlage
0557/2023
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Im Jahr 2023 und 2024 laufen die Leasingverträge für 10 Dienstfahrzeuge aus, die auf vollelektrisch umgestellt werden sollen. Eine Verlängerung der Verträge ist nicht möglich.

 

Eine Vergleichsberechnung von Kauf oder Leasing von Dienstfahrzeugen hat ergeben, dass der Kauf der Fahrzeuge günstiger ist, da die Leasingraten inzwischen bei 700 €/Monat/Fahrzeug liegen. Pro Jahr entstehen Kosten in Höhe von 8.400 € und auf 10 Jahre hochgerechnet 84.000 € pro Fahrzeug. Reparaturkosten u. ä. sind wie bei eigenen Fahrzeugen voll vom Landkreis zu tragen. Kosten für Reparaturen von (Gebrauchs-) Schäden am geleasten Fahrzeug sind vom Landkreis bei der Rückgabe zu erstatten. Bei einem eigenen Fahrzeug entfallen diese Kosten, wenn das Fahrzeug nach 10 Jahren veräußert wird. Im Laufe der Jahre fallen bei älteren Fahrzeugen mehr Reparaturkosten an, die werden aber im unteren Bereich des Differenzbetrages zwischen dem Leasing- und dem Kaufbetrag liegen. Einige Hersteller bieten heute bereits 8 Jahre Garantie auf die Batterie an. Diese Forderung soll in der Leistungsbeschreibung der Ausschreibung mit aufgenommen werden.

 

Die Kosten für den Erwerb eines Fahrzeugs liegen geschätzt zwischen 45.000 und 55.000 € (Fördergelder nicht miteingerechnet).

 

Es wurden in 2023 bereits 4 Fahrzeuge (2 Hybride und 2 vollelektrische Fahrzeuge) zum Kauf ausgeschrieben. Diese Ausschreibung musste jedoch nach Prüfung durch das RPA aufgrund von Formfehlern der Anbieter zurückgenommen werden.

 

Zwischenzeitlich wurde der Kauf von 2 Hybrid-Fahrzeugen neu ausgeschrieben. Die Ausschreibung der vollelektrischen Fahrzeuge wurde zurückgestellt. Die beiden Fahrzeuge sind bei den o.g. 10 Fahrzeugen enthalten. Dies ist auch zweckmäßig, da der Bund zwischenzeitlich ein Förderprogramm für den Kauf von vollelektrischen Dienstwagen angeboten hat. Die Fördergelder sind beantragt. Die Höhe des Fördergeldes richtet sich nach den Fahrzeugmodellen. Gezahlt wird 90% des Differenzbetrages von Elektro- zu herkömmlichen Fahrzeugen. Es sollen die u.g. 4 verschiedenen Fahrzeugklassen angeschafft werden, je nach dem Einsatz der Fahrzeuge im Dienstbetrieb. Bei den Preisen pro Fahrzeugsegment handelt es sich um Durchschnittspreise pro Segment. Erst, wenn das Fahrzeugmodell feststeht, wird der exakte Wert ermittelt.

 

Fahrzeug-segment

Förderfähige Ausgaben

Anzahl zu beschaffender Fahrzeuge

Förderfähige Ausgaben

90 %

Fördergelder

Kompakt-klasse

18.100,00

(16.290,00) 90%

4

72.400,00

65.160,00

Kleinwagen

18.000,00

(16.200,00) 90%

2

36.000,00

32.400,00

Großraum-Van (Pkw)

18.945,00

(17.050,50) 90%

3

56.835,00

51.151,50

SUV (Pkw)

19.090,00

(17.181,00) 90%

1

19.090,00

17.181,00

 

Die Bundesförderung Elektrofahrzeuge wird wahrscheinlich stark in Anspruch genommen. Ein Kriterium bei der Bewilligung der Fördergelder ist u.a. das Verhältnis der Elektrofahrzeuge zu den weiter betriebenen herkömmlichen Fahrzeugen. Es ist z.Zt. nicht erkennbar, ob, und wenn ja, in welchem Umfang eine Förderung bewilligt wird. Eine Zu- oder Absage wird der Landkreis erst im Dezember 2023 erhalten.

 

Die Ausschreibung benötigt eine lange Vorlaufzeit. Auch die Lieferzeiten von Elektrofahrzeugen sind lang. Die Ausschreibung sollte daher schon jetzt erfolgen, und zwar unter der Bedingung, dass die Ausschreibung nur wirksam wird, wenn die Bestellenden eine positive Förderzusage erhalten.

 

Die Bewilligung außerplanmäßiger Mittel erfolgt vorsorglich. Es ist nicht sicher, ob die Fahrzeuge noch Ende 2023 oder erst im Jahr 2024 geliefert werden. Es ist aber auch nicht sicher, ob und wann Anfang 2024 ein genehmigter Haushalt 2024 vorliegt.

Die Mittel sind im Haushalt 2023 nicht veranschlagt, da die Preisexplosion bei Leasingraten nicht vorhersehbar war. Deckungsmittel stehen durch nicht ausgenutzte Haushaltsmittel bei I 1.080156.525 und I 1.080158.525 aus dem Jahr 2022 und 2023 zur Verfügung. Die Mittel müssen im Haushaltsjahr 2023 gem. § 117 NKomVG außerplanmäßig zur Verfügung gestellt werden.

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Kauf von 10 vollelektrischen Dienstwagen mit geschätzten Kosten von insgesamt 540.000,00 € wird im Jahr 2023 ausgeschrieben.

Die Mittel werden gem. § 117 NKomVG außerplanmäßig zur Verfügung gestellt.

 


Finanzielle Auswirkungen:       Ja       Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche

Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil                objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

€ 540.000,00

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

Erfolgte Veranschlagung:    ja, mit             Nein

im   Ergebnishaushalt    Finanzhaushalt    Produkt- bzw. Investitionsobjekt: XXXX

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:   ja   nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage hat negative Auswirkungen auf Klimaschutz:   ja   nein

Bei  ja: Nähere Erläuterung der Auswirkung in Begründung

Vorlage hat positive Auswirkungen auf Klimaschutz:   ja   nein

Bei  ja: Handlungsfeld:

Vorlage bezieht sich auf

XXX

MEZ  Nr. XXX

Titel: 

HSP  Nr.  XXX

Titel:  

                                                

 

 gez.                            

Sachbearbeiter/in                    Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

 

                                                             

Dezernent/in                     Kämmerei                         Landrat

Abstimmungsergebnis:

Fachausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreisausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreistag

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.