Betreff
Antrag von „Die linke Fraktion“: Ausrufung des Klimanotstands
Vorlage
0597/2023
Art
Beschlussvorlage ohne Kämmerei

Begründung:

 

Zum Begriff „Klimanotstand“ schreibt das Umweltbundesamt (UBA)[1] auf seiner Seite:

Hinter dem Klimanotstand verbirgt sich ein Beschluss von Parlamenten oder Verwaltungen. Der Beschluss zeigt auf, dass das beschließende Gremium erkannt hat: unsere bisher ergriffenen Maßnahmen zur Eindämmung des rasch voranschreitenden Klimawandels und der daraus resultierenden Risiken reichen nicht aus. Das beschließende Gremium beauftragt somit Regierung und Verwaltungen zusätzliche, wirksame Maßnahmen auszuarbeiten. Das umfasst Maßnahmen sowohl zur Minderung von Treibhausgasemissionen als auch zur Anpassung an den Klimawandel. Damit erkennen Beschlüsse zum Klimanotstand den dringenden politischen und praktischen Handlungsbedarf an, der aus zunehmenden Risiken durch den Klimawandel resultiert. Durch die Verwendung des Begriffs „Notstand“ wird diesen Maßnahmen höchste, nicht aufschiebbare Priorität zugeschrieben. (…)“

 

Zentral bei der Entscheidung, ob der Landkreis Friesland den Klimanotstand ausrufen sollte, sind daher folgende zwei Fragen:

  1. Tun wir bereits genug für den Klimaschutz und die Klimaanpassung und liegen die entsprechenden Beschlüsse vor?
  2. Falls nein: Welche zusätzlichen, wirksamen und prioritären Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung ergreifen wir als Reaktion auf das Ausrufen des Klimanotstands?


zu a):.

Am 21.12.22 hat sich der der Kreistag zum Treibhausgasneutralitätsziel 2030 bekannt, sodass die Beschlusslage eine klare Zielvorgabe formuliert. Dazu wurden in den MEZ und HSP wesentliche Aspekte von Klimaschutz und –Anpassung als strategische Ziele und Handlungsschwerpunkte des Landkreises benannt. Unter anderem basierend auf diesen Beschlüssen werden aktuell folgende Vorhaben durchgeführt oder geplant:

 

  • Umstellung Energieversorgung in allen Liegenschaften,
  • Energiebericht als Basis künftiger CO2-Bilanzen,
  • Elektrifizierung der Fahrzeugflotte,
  • Ladeinfrastrukturkonzept,
  • Integriertes Vorreiterkonzept als neues Klimaschutzkonzept des Landkreises,
  • Integriertes Klimaanpassungskonzept,
  • Kommunale Wärmeplanung,
  • Moorschutz,
  • Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerberatung,
  • Fairtrade,
  • Unterstützung landkreisangehöriger Kommunen.

 

In der Summe sind somit sowohl entsprechende Beschlüsse als auch Umsetzungspfade gegeben. Ob damit ausreichende Maßnahmen ergriffen wurden, ist objektiv nicht einfach feststellbar. Gemessen an der Definition des UBA ist auch immer die Wirkebene zu betrachten, sodass nicht alle denkbaren Maßnahmen auch auf Landkreisebene umsetzbar sind. In diesem Sinne kann aber festgehalten werden, dass insgesamt das Handlungserfordernis und dessen Priorität anerkannt sind und das Ausrufen eines Notstands keine sofort wirkende Verbesserung ermöglicht.

 

Im Sinne der Frage b) werden im Antrag von „Die linke Fraktion“ zwei Handlungsmaßnahmen genannt:

1.       Eine jährliche CO2-Bilanz der Verwaltung

2.       Sammlung von Daten der Auswirkungen des Klimawandels auf den Landkreis

 

Zu 1: Laut § 17 des Niedersächsischen Gesetzes zur Förderung des Klimaschutzes und zur Minderung der Folgen des Klimawandels (NKlimaG) muss für das Jahr 2022 erstmals ein Energiebericht erstellt werden und daraufhin jeweils in einem Zeitraum von drei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren. Außerdem müssen Landkreise bis Ende 2025 Klimaschutzkonzepte für die eigene Verwaltung erstellen inkl. Treibhausgasemissionsbilanz (§ 18). Durch den Antrag von „Die linke Fraktion“ müsste die Verwaltung also jedes Jahr anstatt der gesetzlich geforderten drei Jahres-Zeiträume eine Bilanz erstellen. Basis würde dann das hierzu in Aufbau befindliche möglichst automatisierte Energiemanagement sein. Die Verwaltung prüft derzeit, ob hierfür weitere Fördermittel akquiriert werden können, um dies zu beschleunigen.

 

Zu 2: Tatsächlich fehlt es bisher an einer Sammlung von Klimawandel-Daten die speziell auf den Landkreis zugeschnitten sind. Dies wird sich allerdings durch die Einstellung des Klimaanpassungsmanagers und die Erstellung eines integrierten Klimaanpassungskonzepts ändern, z.B. sollen Potentialflächen für den Deichbau und die Freiflächenrückgewinnung ermittelt werden. Zudem werden aktuell immer mehr Daten von externen Dienstleistern und Fachbehörden zum Klimawandel in Niedersachsen zur Verfügung gestellt, wie z.B. die Starkregengefahrenkarte des OOWV und der Aufbau des Niedersächsischen Klimainformationssystems (NIKLIS) vom niedersächsischen Umweltministerium[2]. Eine weitere Datengrundlage bietet der NIBIS® KARTENSERVER vom Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie[3]. Gemäß § 19 NKlimaG müssen niedersächsische Gemeinden bis Ende 2028 Entsiegelungskataster erstellen.
Durch den Antrag käme neu hinzu, dass Forschungsvorhaben gefördert werden sollen, um fehlende Daten zu generieren. Dies ist grundsätzlich zu begrüßen und wird, da auch meist mit Förderverfahren verbunden, laufend geprüft.

 

Zusammengefasst: Als Konsequenz auf die Ausrufung des Klimanotstands soll laut dem Antrag die Datenverfügbarkeit (CO2-Bilanz und Daten zu den Auswirkungen des Klimawandels) verbessert werden.

 

Die im Antrag genannten Maßnahmen sind aus Sicht des Klimaschutzes und der Klimaanpassung begrüßenswert, sind jedoch in naher Zukunft als gesetzliche Pflichtaufgabe durch den Landkreis größtenteils sowieso zu ergreifen. Darüber hinaus sind bereits mehrere Maßnahmen zur Erreichung der vom Kreistag am 21.12.22 beschlossenen Treibhausgasneutralitätsziele für das Jahr 2030 angelaufen oder in der Planung. Ein Notstand im obigen Sinne kann also jederzeit durch das Festhalten an den strategischen Zielen sowie operativen Maßnahmen vermieden werden. Dabei sind die Ressourcen strategisch so auszurichten, dass alle Projekte, Maßnahmen und Verfahrensweisen des Landkreises auf Klimaschutz und –Anpassung ausgerichtet werden.

 

Die Verwaltung schlägt demzufolge vor, den Klimanotstand erst dann auszurufen, wenn mit den bisher geplanten Maßnahmen und gesetzlichen Vorgaben und den aktuell zur Verfügung stehenden Ressourcen die bisher beschlossenen Treibhausgasneutralitätsziele nicht erreicht werden können. In diesem Fall sollte die Ausrufung des Klimanotstands dann mit dem Beschließen zusätzlicher wirksamer Maßnahmen sowie der Zurverfügungstellung der dafür notwendigen personellen und finanziellen Ressourcen einhergehen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 



[1] https://www.umweltbundesamt.de/deutsche-kommunen-rufen-den-klimanotstand-aus#undefined

[2] https://www.umweltkarten-niedersachsen.de/niklis/#xmin=345995.66748980456&xmax=558490.6061225391&ymin=5823473.93443607&ymax=5991788.270719985&Kategorie=0&basemap=Topographie+Grau

[3] https://www.lbeg.niedersachsen.de/kartenserver/nibis-kartenserver-72321.html


Beschlussvorschlag:

 

Der Klimanotstand wird erst dann ausgerufen, wenn mit den bisher geplanten Maßnahmen und gesetzlichen Vorgaben zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung und den dafür zur Verfügung gestellten Ressourcen die bislang beschlossenen Ziele nicht erreicht werden können.

 


Finanzielle Auswirkungen:       Ja       Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche

Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil                objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

€ XXXXX

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

Erfolgte Veranschlagung:    ja, mit             Nein

im   Ergebnishaushalt    Finanzhaushalt    Produkt- bzw. Investitionsobjekt: XXXX

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:    ja   nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage hat negative Auswirkungen auf Klimaschutz:   ja   nein

Bei  ja: Nähere Erläuterung der Auswirkung in Begründung

Vorlage hat positive Auswirkungen auf Klimaschutz:   ja   nein

Bei  ja: Handlungsfeld: Stärkung Klimaschutz/Klimaanpassung

Vorlage bezieht sich auf

XXX

MEZ  Nr. 4

Titel: Erhalt und Verbesserung der natürlichen Lebensgrundlagen

HSP  Nr.  4.5.1

Titel: Plan zur Bewältigung der Folgen des Klimawandels

                                                

 

gez. Valentin Lang                    gez. Rolf Neuhaus

Sachbearbeiter                        Fachbereichsleiter

Sichtvermerke:

 

gez. Dr. Martin Dehrendorf                              gez. Sven Ambrosy                              

Dezernent                                                                  Landrat

Abstimmungsergebnis:

Fachausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreisausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreistag

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

 


Anlage(n):

 

Anlage 1: Antrag Klimanotstand