Betreff
Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen in der Zuständigkeit des Kreisorgans Landrat
Vorlage
0589/2023/1
Art
Infovorlage

Darstellung des Sachverhaltes:

Der Haushalt 2023 wurde nach intensiver Diskussion mehrheitlich beschlossen. Sein Fehl von rund 8 Mio. € geht auf den notwendigen Defizitausgleich für die Friesland Kliniken zurück. Das Haushaltsfehl wäre noch höher, wenn nicht die Kreisumlage von 51 Punkten (brutto) auf 53 Punkte (brutto) angehoben worden wäre. Von dieser Kreisumlagehöhe geht aufgrund des Kita-Vertrages zwischen dem Landkreis und den Städten und Gemeinden eine Entlastungszahlung an die Städte und Gemeinden in Höhe von rund 10 Mio. €, so dass die tatsächliche Belastung 45,5 Punkte Kreisumlage beträgt. Ohne den notwendigen Defizitausgleich für die Friesland Kliniken wäre der Ergebnishaushalt des Landkreises ausgeglichen und es hätte auch keine Kreisumlageerhöhung gebraucht. Es ist eine gesellschaftliche Solidaritätshandlung, den Friesland Kliniken zu helfen und die beiden Standorte Varel und Sanderbusch für eine gute Gesundheitsfürsorge für unsere Bevölkerung zu stützen.

 

Mit dem vorgelegten 2. Quartalsbericht hat sich die Prognose für den Haushaltsvollzug in 2023 von einem Defizit von 8 Mio. € auf ca. 11,5 Mio. € verschlechtert. Darin sind die mittlerweile bekannt gewordenen „Verbesserungen“ im Bereich des Jobcenters und im Bereich Personal, so wie die 1. Kreisrätin dies in der letzten KA-Sitzung berichtet hat. Aufgrund dieser zu befürchtenden Entwicklung ist es angezeigt, dass der Landrat im Rahmen seiner Zuständigkeit des Haushaltvollzuges folgende konsolidierende Maßnahmen ergreift:

 

1.            Kurzfristige Maßnahmen:

a)            Der Landrat wird durch Verfügung eine Haushaltssperre für das Haushaltsjahr 2023 ab dem 1.9.2023 verhängen.

b)           Durch eine verhaltene Personaleinstellung mit Augenmaß, die die Sparnotwendigkeit einerseits sowie unabwendbare Personalbedarfe insbesondere in Gefahrenbereiche andererseits anerkennt, sollen Einsparungen von vss. bis zu 1,5 Mio. € erweitert werden.

d)           Die Fachbereichsleiter sowie die Dezernenten wurden angewiesen, nur noch die unabwendbaren Ausgaben zu tätigen und den gesetzlichen Rahmen der Gebührenansätze auszuschöpfen.

e)           Die zuständigen Fachbereiche wurden gebeten, die eingeräumten Zahlungsfristen zu nutzen.

 

2.            Mögliche Mehreinnahmen (informativ):

a)            Bund-Länder-Beschluss aus 5/2023 Flüchtlingshilfe vom Bund 1 Mrd. €; d.h. für NDS rd. 100 Mio. €; für FRI ca. 1 Mio. €; Umsetzung durch LT vss. in 10/2023. Der NLT, dessen Präsident der Landrat ist, verhandelt derzeit mit der Landesregierung über eine Gesetzesformulierung, die sicherstellt, dass dieses Geld eins zu eins bei den zuständigen Landkreisen und kreisfreien Städten ankommt.

b)           Im Oktober erneutes Bund-Länder-Gespräch bzgl. weiterer Zuschüsse des Bundes in der Flüchtlingshilfe; Forderung Länder: nochmals zusätzliche 1,5 Mrd. €; d.h. 150 Mio. € Land; rd. 1,5 Mio. € für FRI; NLT und DLT sowie alle Bundesländer setzen sich für diese Lösung ein. Das Verhandlungsergebnis bleibt abzuwarten.

c)            EWE: Renditeausschüttung an FRI 9 Mio. € statt im HH 2023 7 Mio. €; Beschluss vss. in 10/2023. Als Mitglied im Strategieausschuss der EWE setzt sich der Landrat bekanntermaßen für eine Renditeerhöhung ein.

 

Mit diesen Maßnahmen werden voraussichtlich die prognostizierten Haushaltsverschlechterungen abgewendet. Durch regelmäßiges Monitoring wird die Wirksamkeit der Maßnahmen beobachtet und diese gegebenenfalls nachgeschärft. Die Verwaltung wird den zuständigen Gremien des Kreistages regelmäßig und zeitnah berichten. Ziel ist es weiterhin, im Rahmen des Haushaltsvollzuges das Defizit so gering wie möglich ausfallen zu lassen.

Nach der Kreisausschusssitzung werden die Fachbereiche und die Öffentlichkeit gemäß unserer Geschäftsordnung informiert.


Kenntnisnahme/Empfehlung:

Die nachfolgenden Informationen werden zur Kenntnis genommen.

 


Finanzielle Auswirkungen:       Ja       Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche

Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil                objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

€ XXXXX

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

Erfolgte Veranschlagung:    ja, mit             Nein

im   Ergebnishaushalt    Finanzhaushalt    Produkt- bzw. Investitionsobjekt: XXXX

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:   ja   nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage hat negative Auswirkungen auf Klimaschutz:   ja   nein

Bei  ja: Nähere Erläuterung der Auswirkung in Begründung

Vorlage hat positive Auswirkungen auf Klimaschutz:   ja   nein

Bei  ja: Handlungsfeld:

Vorlage bezieht sich auf

XXX

MEZ  Nr. 6

Titel: Bürger-, Kunden- und Mitarbeiterorientierte Verwaltung

HSP  Nr.  6.10.01

Titel:  Verbesserung der strategischen Steuerung des Landkreises

                                                

 

                                    

Sachbearbeiter/in                    Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

 

                                                             

Dezernent/in                     Kämmerei                         Landrat

Abstimmungsergebnis:

Fachausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreisausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreistag

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.