Darstellung des
Sachverhaltes:
Der Haushalt 2023
wurde nach intensiver Diskussion mehrheitlich beschlossen. Sein Fehl von rund 8
Mio. € geht auf den notwendigen Defizitausgleich für die Friesland Kliniken
zurück. Das Haushaltsfehl wäre noch höher, wenn nicht die Kreisumlage von 51
Punkten (brutto) auf 53 Punkte (brutto) angehoben worden wäre. Von dieser
Kreisumlagehöhe geht aufgrund des Kita-Vertrages zwischen dem Landkreis und den
Städten und Gemeinden eine Entlastungszahlung an die Städte und Gemeinden in
Höhe von rund 10 Mio. €, so dass die tatsächliche Belastung 45,5 Punkte
Kreisumlage beträgt. Ohne den notwendigen Defizitausgleich für die Friesland
Kliniken wäre der Ergebnishaushalt des Landkreises ausgeglichen und es hätte
auch keine Kreisumlageerhöhung gebraucht. Es ist eine gesellschaftliche
Solidaritätshandlung, den Friesland Kliniken zu helfen und die beiden Standorte
Varel und Sanderbusch für eine gute Gesundheitsfürsorge für unsere Bevölkerung
zu stützen.
Mit dem vorgelegten
2. Quartalsbericht hat sich die Prognose für den Haushaltsvollzug in 2023 von
einem Defizit von 8 Mio. € auf ca. 11,5 Mio. € verschlechtert. Darin sind die
mittlerweile bekannt gewordenen „Verbesserungen“ im Bereich des Jobcenters und
im Bereich Personal, so wie die 1. Kreisrätin dies in der letzten KA-Sitzung
berichtet hat. Aufgrund dieser zu befürchtenden Entwicklung ist es angezeigt,
dass der Landrat im Rahmen seiner Zuständigkeit des Haushaltvollzuges folgende
konsolidierende Maßnahmen ergreift:
1.
Kurzfristige Maßnahmen:
a)
Der Landrat wird durch Verfügung eine Haushaltssperre für das Haushaltsjahr
2023 ab dem 1.9.2023 verhängen.
b)
Durch eine verhaltene Personaleinstellung mit Augenmaß, die die
Sparnotwendigkeit einerseits sowie unabwendbare Personalbedarfe insbesondere in
Gefahrenbereiche andererseits anerkennt, sollen Einsparungen von vss. bis zu
1,5 Mio. € erweitert werden.
d)
Die Fachbereichsleiter sowie die Dezernenten wurden angewiesen, nur noch die
unabwendbaren Ausgaben zu tätigen und den gesetzlichen Rahmen der
Gebührenansätze auszuschöpfen.
e)
Die zuständigen Fachbereiche wurden gebeten, die eingeräumten Zahlungsfristen
zu nutzen.
2.
Mögliche Mehreinnahmen (informativ):
a)
Bund-Länder-Beschluss aus 5/2023 Flüchtlingshilfe vom Bund 1 Mrd. €; d.h. für
NDS rd. 100 Mio. €; für FRI ca. 1 Mio. €; Umsetzung durch LT vss. in 10/2023.
Der NLT, dessen Präsident der Landrat ist, verhandelt derzeit mit der
Landesregierung über eine Gesetzesformulierung, die sicherstellt, dass dieses
Geld eins zu eins bei den zuständigen Landkreisen und kreisfreien Städten
ankommt.
b)
Im Oktober erneutes Bund-Länder-Gespräch bzgl. weiterer Zuschüsse des Bundes in
der Flüchtlingshilfe; Forderung Länder: nochmals zusätzliche 1,5 Mrd. €; d.h.
150 Mio. € Land; rd. 1,5 Mio. € für FRI; NLT und DLT sowie alle Bundesländer
setzen sich für diese Lösung ein. Das Verhandlungsergebnis bleibt abzuwarten.
c)
EWE: Renditeausschüttung an FRI 9 Mio. € statt im HH 2023 7 Mio. €; Beschluss
vss. in 10/2023. Als Mitglied im Strategieausschuss der EWE setzt sich der
Landrat bekanntermaßen für eine Renditeerhöhung ein.
Mit diesen
Maßnahmen werden voraussichtlich die prognostizierten
Haushaltsverschlechterungen abgewendet. Durch regelmäßiges Monitoring wird die
Wirksamkeit der Maßnahmen beobachtet und diese gegebenenfalls nachgeschärft.
Die Verwaltung wird den zuständigen Gremien des Kreistages regelmäßig und
zeitnah berichten. Ziel ist es weiterhin, im Rahmen des Haushaltsvollzuges das
Defizit so gering wie möglich ausfallen zu lassen.
Nach der Kreisausschusssitzung werden die Fachbereiche und die Öffentlichkeit gemäß unserer Geschäftsordnung informiert.
Kenntnisnahme/Empfehlung:
Die nachfolgenden Informationen werden zur Kenntnis genommen.