Betreff
Förderprogramm "Familien mit Zukunft - Kinder bilden und betreuen"
Vorlage
037/2007
Art
Beschlussvorlage

Begründung:


Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit hat der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände einen Richtlinienentwurf des Förderprogrammes „Familien mit Zukunft – Kinder bilden und betreuen“ (Anlage) übersandt. Die endgültige Fassung der Förderrichtlinie wird voraussichtlich im Februar 2007 veröffentlicht.


Unter dem Gesichtspunkt der Zukunftsvorsorge für die junge Generation unterstützt das Land die Kommunen in den Jahren 2007 bis 2010 bei der Erfüllung eines bedarfsgerechten Angebotes insbesondere für Kinder unter drei Jahren. Das bestehende Leistungsangebot soll erweitert und verbessert werden. Das bedeutet, eine Förderung von bestehenden Angeboten ist rückwirkend nicht möglich. Als Überprüfung dient eine schriftliche Bestandsaufnahme über bereits laufende Maßnahmen und Projekte, wie in den Zuwendungsvoraussetzungen beschrieben.


Ein weiteres wichtiges Erfordernis ist die Formulierung eines zielorientierten Handlungskonzeptes. Dieses Exposee ist in Kooperation mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden zu erstellen.


Entsprechende Unterlagen zur Ermittlung der aktuellen Bedarfe sind den Vertretern der kreisangehörigen Städte und Gemeinden in Form einer Tabelle zur Fortschreibung der jährlichen Ausbaustufen zur Schaffung eines bedarfsgerechten Angebotes für Kinder unter drei Jahren zugegangen.


Diese Daten könnten die Grundlage für die Ermittlung der förderwürdigen Maßnahmen gemäß des o.g. Richlinienentwurfes sein.


Eine weitere Zuwendungsvoraussetzung ist der flächendeckende Einsatz der Mittel. Die Verantwortung für die Umsetzung liegt hier beim Zuwendungsempfänger, dass heißt, gegebenenfalls beim Landkreis Friesland.


Der maximale Förderumfang für den Landkreis Friesland richtet sich nach der vom Niedersächsischen Landesamt für Statistik ermittelten Zahlen der Geburten pro Jahrgang des Vorvorjahres. Die mögliche Fördersumme für das Jahr 2007 beträgt für den Landkreis Friesland max. 189.376,00 €. Die Zuwendungen erfolgen gemäß des Richtlinienentwurfes für die benannten Maßnahmen unter der Beachtung der festgeschriebenen Obergrenze. Zuwendungsfähig sind die Ausgaben für die Durchführung der folgenden Maßnahmen mit den Nummern 2.1 bis 2.6 und werden bis zur Höhe 50 v. H. der zuwendungsfähigen Ausgaben bezuschusst. Das heißt, beansprucht der Landkreis Friesland die maximale Fördersumme von 189.376,00 € muss dieselbe Summe vom Zuwendungsempfänger (Landkreis Friesland) aufgebracht und bereitgestellt werden.


Bis zum 30.04.2007 sollen alle Förderanträge dem Land Niedersachsen vorliegen. Der Förderzeitraum beträgt ein Jahr.



Gefördert werden folgende Maßnahmen:


Beschreibung Maßnahme 2.1:

Einrichtung und Betrieb von „Familien- und Kinderservicebüros“ als koordinierendes Service- und Dienstleistungsangebot z.B. zur Umsetzung der Maßnahmen nach den Ziffern 2.2 bis 2.6.



Einschätzung des Anspruches auf eine Förderung für den Landkreis Friesland:

Folgende Gegebenheiten sind hier entscheidend:


  • Gemäß des Richtlinienentwurfes soll das bestehende Leistungsangebot erweitert und verbessert werden. Das bedeutet, eine Förderung von bestehenden Angeboten ist rückwirkend nicht möglich und kann nicht in die Bewertungskriterien einbezogen werden.

Es macht Sinn, die Installierung eines „Familien und Servicebüros“ im Fachbereich 22- Jugend und Familie - vorzusehen.

Folgende Dienstleistungen könnten gemäß der Zuwendungsrichtlinien erweitert werden:


  1. Die Erweiterung des Dienstleistungsangebotes Beratung und Vermittlung von Tagespflegepersonen für den Südkreis des Landkreises Friesland mit dem Standort Varel, an zwei Tagen in der Woche.


  1. Konzeptionelle Vernetzung der Betreuungsangebote Kindertagespflege und Kindertagesstätte mit den folgenden dazugehörigen administrativen Aufgaben:

- Auswertung der dokumentierten Bedarfe der kreisangehörigen

Städte und Gemeinden für Kinder bis drei Jahren

- Umsetzung von Betreuungsangeboten durch Tagespflegepersonen

in geeigneten Räumen, z.B. in Kindertagesstätten

- Ermittlung und Dokumentation von freien Raumressourcen in

Kindertagesstätten

- Entwicklung und Beratung von Formen der Zusammenarbeit und

der Festschreibung einer Vereinbarung zur gemeinsamen

Raumnutzung in Kindertagesstätten

- Erstellung eines Betreuungsnetzwerkes zur Krankheits- und

Urlaubsvertretung der Tagespflegepersonen gemäß § 23 Abs. 4

SGB VIII


Die Zuwendungen sind flächendeckend einzusetzen. Das bedeutet, in Kooperation mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden. Bei einer max. Fördersumme von 189.376,00 € ist es sinnvoll, die flächendeckende Bereitstellung verlässlicher, flexibler, bedarfsgerechter und ggf. altersübergreifender Betreuung zu gewährleisten.


Die Bereiche Kindertagespflege und Kindertagesstätte stärker zu vernetzen, hätte den Vorteil, die zeitlichen Grenzen der Tageseinrichtungen zu erweitern und das Angebot der Betreuung für Kinder bis drei Jahren stärker auszubauen gemäß der gesetzlichen Aufgaben nach dem Tagesbetreuungsausbaugesetz und dem Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz.


Der Kontakt und Austausch zwischen der Tagespflegeperson und der Erzieherin in der Kindertagesstätte erleichtert den unter dreijährigen Kindern den Übergang in die Tageseinrichtung.



Beschreibung Maßnahme 2.2:

Maßnahmen zur Qualifizierung (160 Stunden nach dem Curriculum des deutschen Jugendinstitutes), Beratung, Vernetzung und Fortbildung mit dem Ziel der Sicherstellung einer bedarfsgerechten Anzahl von qualifizierten Tagespflegepersonen.


Einschätzung des Anspruches auf eine Förderung für den Landkreis Friesland:

Der Fachbereich 22 bietet in Kooperation mit anderen Trägern eine verpflichtende Fortbildungsmaßnahme von 60 Std. an.

Ziel ist es, die Verpflichtung auf 160 Stunden nach dem Curriculum des deutschen Jugendinstituts erhöhen. Die Anwendungsvoraussetzung wären damit erfüllt und eine Förderung möglich.



Beschreibung der Maßnahme 2.3:

Bereitstellung verlässlicher, flexibler, bedarfsgerechter und ggf. altersübergreifender Betreuung (Kindertagespflege).


Einschätzung des Anspruches auf eine Förderung für den Landkreis Friesland:

Der Landkreis Friesland erfüllt diesen Aspekt in vollem Umfang. Die Möglichkeit der Förderung ist auch hier gegeben, da die Umsetzung gemäß des Tagesbetreuungsausbaugesetzes eine Erweiterung der Angebote bedarfsgerechter Betreuung vorsieht.



Beschreibung Maßnahme 2.4:

Vernetzung des Betreuungsangebotes.


Einschätzung des Anspruches auf eine Förderung für den Landkreis Friesland:

Eine zentrale Aufgabe wird die Installierung von Tagespflege, angeboten außerhalb der regulären Öffnungszeiten der Tageseinrichtungen für Kinder, sein. Das Land Niedersachsen hat in seinem Gesetzesentwurf eine entsprechende Gesetzesänderung geplant. Es wird demnächst möglich sein, Tagespflege in anderen geeigneten Räumen als den Haushalten der Tagespflegepersonen bzw. der Personensorgeberechtigten durchzuführen.

In Kooperation mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden kann hier eine Vereinbarung getroffen werden, um die Betreuungszeiten in Tageseinrichtungen für Kinder erheblich zu erweitern, in dem sich Kindertagespflege und die institutionellen Betreuungsangebote stärker vernetzen. Ein Anspruch der Förderung gemäß des Richtlinienentwurfes wäre hier gegeben.



Beschreibung Maßnahme 2.5:

Konzipierung und Erprobung neuer Steuerungsmodelle.


Einschätzung des Anspruches auf eine Förderung für den Landkreis Friesland:

Das Angebot der passgenauen sowie individuellen Betreuung durch die Kindertagespflege ist abhängig von den Ressourcen der Tagespflegepersonen.

Hier müssen weitere differenziertere Möglichkeiten zur Umsetzung von Betreuungsangeboten zur Abdeckung von Sonderzeiten geschaffen werden. Das kann bedeuten, Betreuung an den Wochenenden, Eckzeitenbetreuung in Kindertagesstätten, Angebote von Notfallbetreuung in Unternehmen. Das Land Niedersachsen unterstützt hier die Schaffung neuer Betreuungsmodelle. In der Konzeption Kindertagespflege des Landkreises Friesland sind der Entwurf und die Bereitschaft zur Erweiterung neuer Betreuungsmodelle fest verankert. Eine Möglichkeit wäre auch die Vernetzung mit Kooperationspartnern zur Schaffung weiterer Betreuungsplätze, z. B. mit dem Job-Center und anderen freien sowie öffentlichen Trägern.



Beschreibung Maßnahme 2.6:

Förderung besonderer Zielgruppen (z. B. Migrantenkinder, Kinder in sozialen Brennpunkten) durch Bereitstellung ergänzender Betreuung.


Einschätzung des Anspruches auf eine Förderung für den Landkreis Friesland:

Im gesamten Landkreis Friesland leben (laut Landesamt für Statistik, Stichtag 31.12.2005) insgesamt 63 ausländische Kinder unter drei Jahren.


In Zusammenarbeit mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden sollte eine analytische Bestimmung von sozialen Brennpunkten vorgenommen werden. Das bedeutet, dass auch ein Anspruch auf Zuwendungen gemäß der o.g. Richtlinien abgeleitet werden könnte.



Vorschlag für die weitere Vorgehensweise:


Der Landkreis Friesland und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden sollten gemeinsam den Richtlinienentwurf erörtern, Bedarfsabfragen zugrunde legen und miteinander Ziele formulieren.


Als Gesprächsgrundlage könnte folgendes Ausbauprogramm für die Betreuung der Kinder unter drei Jahren zugrunde gelegt werden:


- Nutzung von freiwerdenden Kindergartenplätzen durch die altersübergreifende Aufnahme von Kindern unter drei Jahren in

Kindergartengruppen

- Kindertagespflege

- Zusatzprogramm für neue Betreuungsmodelle – Spielgruppen etc.

- Umwandlung von Kindergartengruppen in Krippen


Nach der Ermittlung des geplanten Angebotes könnte der entsprechende Antrag für das Förderprogramm „Familien mit Zukunft – Kinder bilden und betreuen“ gestellt werden.






Beschlussvorschlag:


Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der vorgenannten Möglichkeiten einen Förderantrag zu stellen. Das endgültige Haushaltskonzept ist dem Ausschuss zur endgültigen Beschlussfassung wieder vorzulegen.



Finanzielle Auswirkungen: Ja

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche Folgekosten

Finanzierung:


Eigenanteil

objektbezogene Einnahmen



Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen


190.000,00

zur Zeit nicht kalkulierbar

95.000,00

95.000,00

zur Zeit nicht kalkulierbar

Erfolgte Veranschlagung: mit 95.000,00 €

im Verwaltungshaushalt, Einnahme-Haushaltsstelle: 4640.17100 ; Ausgabe-Haushaltsstelle 4640.67210 (190.000,00 €)


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Sachbearbeiter/in Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

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Abteilungsleiter Kämmerei Landrat

Beratungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen



Nein-Stimmen



Enthaltungen



Kenntnisnahme

Lt. Beschluss­vorschlag

Abweichender Beschluss



Anlagen:


Richtlinienentwurf "Familien mit Zukunft"