Begründung:
1.) Allgemeines
Das Abfallwirtschaftskonzept (AWiKo) ist
eine aus dem Kreislaufwirtschaftsgesetz resultierende Pflichtaufgabe und ist
alle fünf Jahre fortzuschreiben
In dem Konzept werden die Grundlagen und
der Ist-Zustand der Abfallentsorgung beschrieben sowie die zukünftigen
Erwartungen und Ziele neu gesetzt. Insbesondere gilt es die rechtlichen
Entwicklungen umzusetzen.
Wie im Umweltausschuss vom 30.05.2023
vorgestellt, wurde zwischenzeitlich der Entwurf öffentlich ausgelegt, um den
Bürgerinnen und Bürgern, sowie den Verbänden und den Trägern öffentlicher
Belange (TöB) die Möglichkeit zu geben Einwände oder Vorschläge vorzubringen
bzw. Stellungnahmen abzugeben.
2.) Stand
Zeitplan:
30.05.2023 |
Beschluss UA
|
√ |
23. KW |
Versendung
des Entwurfs (07. - 08.06.2023) |
√ |
09.06.2023 –
21.07.2023 |
öffentliche
Auslegung (ab 12.06.2023) |
√ |
21.07.2023 |
Fristende für
Einwendungen (6 Wochen) |
√ |
24.08.2023 |
Bearbeitung
der Einwendungen |
√ |
31.08.2023 |
ggf.
Gespräche mit Einwenderinnen und Einwendern |
√ |
07.09.2023 |
UA
Vorstellung Finale Version |
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13.09.2023 |
Kreisausschuss |
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04.10.2023 |
Kreistag |
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Neben den Bürgerinnen und Bürgern wurden
insgesamt 98 TöBs und Verbände beteiligt. Zudem erhielten die
Kreistagsabgeordneten Gelegenheit zur Äußerung.
Innerhalb der Beteiligungsfrist sind 10
Stellungnahmen eingegangen; nachträglich zwei weitere (die auch
Berücksichtigung fanden).
Bürgereinwendungen liegen nicht vor.
Aus den eingegangen Stellungnahmen ergibt
sich folgende Aufteilung von Einzelhinweisen:
·
FB 36
Straßenverkehr 2
Punkte
·
FB 61
Klimaschutz und Klimaanpassung 4
Punkte
·
Ministerium für
Umwelt 16
Punkte
·
Bundeswehr 1
Punkte
·
LBEG (Landesamt
für Bergbau, Energie und Geologie 1
Punkte
Darüber hinaus gab es keine Einwendungen
oder Stellungnahmen.
3.) Erläuterung
Die Hinweise aus den einzelnen Stellungnahmen mit
Abwägungsbedarf können der Anlage 1 entnommen werden. (Nicht jeder Hinweis
bedurfte einer Abwägung)
Diese werden je nach Bedarf auch in der
öffentlichen Sitzung vorgetragen bzw. diskutiert.
Beschlussvorschlag:
Der 4. Fortschreibung des
Abfallwirtschaftskonzeptes 2024 – 2028 wird zugestimmt
Kreisausschuss und Kreistag werden um gleichlautende
Beschlussfassung gebeten.
Anlage(n):
Anlage 1 – Erörterung der Stellungnahmen in Form einer
Synopse
Anlage 2 – AWiKo Version 2 mit
Kommentaren