Betreff
Umsetzung des Fahrradkonzeptes des Landkreises Friesland; Prioritäteneinstufung der Radverkehrsmaßnahmen an Kreisstraßen
Vorlage
0612/2023
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Mit der Vorlage 538/2023 wurde den politischen Gremien bereits eine detaillierte Aufstellung von klassifizierten Maßnahmen an Kreisstraßen vorgestellt, die wegen des Umfanges zunächst zur Beratung in die Fraktionen überwiesen wurde. Desweiteren wurde die Verwaltung beauftragt, die seinerzeit in Ziffer 2 beschriebenen Anforderungen konkret zu definieren und den Gremien ergänzend vorzulegen.

 

Auf die Begründung der Vorlage 538/2023 sei insoweit verwiesen, diese wird nachfolgende aktualisiert:

 

Das durch das Stadt- und Verkehrsplanungsbüro Kaulen GmbH (SVK) erarbeitete integrierte Fahrradkonzept wurde bekanntlich in der Sitzung des Kreistages am 08.03.2023 beschlossen (Vorlage 0425/2023).

 

Die vielen im Fahrradkonzept enthaltenen linearen Maßnahmen an Kreisstraßen, die die künftige Infrastruktur der Radvorrangrouten und des Basisradnetzes entscheidend verbessern werden, sind nunmehr hinsichtlich ihrer jeweiligen Planungspriorität klassifiziert worden.

 

Grundlage hierfür waren

 

a.)     die zunächst vom Planungsbüro vorgenommenen Einstufungen;

b.)    die bereits vorhandenen Planungen und Strategien des Landkreises auf der Grundlage des Masterplanes an Kreisstraßen;

c.)     die aus der Arbeitsgruppe (unter Einbeziehung aller Gemeinden) ergangenen Vorschläge und Anregungen (zuletzt aus der Arbeitsgruppensitzung am 09.05.).

 

Diese Priorisierungen gilt es nunmehr mit Nachdruck umzusetzen und schließlich in die jeweiligen Masterpläne und jährlichen Bauprogramme einzuarbeiten. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass solch ein Prioritätensystem natürlich dynamisch sein wird (Zustandsbewertung der Radwege, Schadensentwicklung, kommunale Konzepte, Schwerpunktsetzungen etc.). Außerdem wird es künftig unumgänglich sein, jede Straßenbaumaßnahme auch eingehend dahingehend zu bewerten, ob in diesem Zusammenhang konzeptionelle Verbesserungen für den Radverkehr zu erreichen sind.

 

Über die klassifizierten Maßnahmen an Kreisstraßen hinaus begrüßt und fördert der Landkreis sämtliche Initiativen zur Schaffung priorisierter überörtlicher Routen im Landkreis (z.B. Jever – Schortens – Sande), unabhängig von der jeweiligen Straßenbaulast.

 

 

Um die Umsetzung ernsthaft und mit dem unbedingt erforderlichen Nachdruck anzugehen, ist auch vor dem Hintergrund der Menge an umzusetzenden Maßnahmen unbedingt erforderlich, den Fachbereich Straßenverkehr des Landkreises in organisatorischer und personeller Hinsicht ausreichend aufzustellen. Zu diesem Zweck wird das Sachgebiet „Kreisstraßenverwaltung“ künftig durch eine Ergänzung „aktive Mobilität“ die besonderen Anforderungen des Fahrradkonzeptes in der Benennung besonders herausstellen.

 

Von besonderer Bedeutung ist jedoch eine angemessene personelle Ausstattung: Um die vielen Aus- und Umbaumaßnahmen der Radweginfrastruktur an Kreisstraßen planerisch einigermaßen zeitnah umzusetzen, wird die Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, der die technische Verwaltung der Kreisstraßen bekanntlich grundsätzlich obliegt, nicht in der Lage sein. Auch die Kapazitäten von externen Planungsbüros sind beschränkt, zumal jede Planung einer ausreichenden Betreuung des Auftraggebers bedarf. Somit wird ohne eine personelle Aufstockung und Schaffung mindestens einer Planstelle für einen Verkehrsplaner/ -ingenieur die ehrgeizige Zielsetzung nicht erreichbar sein, wobei die konkrete Umsetzung natürlich der Haushaltsplanung bedarf.

 

Hierzu wird im beschlossenen Fahrradkonzept unter anderem ausgeführt (Ziffern 9.4.4, 9.4.5.2), dass es eines Radverkehrsbeauftragten des Kreises bedarf, konkret werden für den Landkreis Friesland mit den gegebenen Umständen 1,5 bis 2 Planstellen empfohlen.

 

Der Fachbereich Straßenverkehr wäre zur Realisierung der Anforderungen des Fahrradkonzeptes wie folgt zusätzlich auszustatten:

 

1,0 AK Verkehrsplaner: Diese Stelle wäre ausschließlich verbunden mit der planerischen Abarbeitung der aus dem Konzept entstehenden Maßnahmen (siehe Anlage, im wesentlichen Ausbau und Verbreiterung vorhandener Radwege an Kreisstraßen);

 

0,5 AK Verwaltungskraft: Die verwaltungstechnischen Anforderungen (im wesentlichen zusätzliche Planfeststellungsverfahren, Grunderwerb, Abwicklung von Förderanträgen, aber auch eine wichtige Koordinierungsfunktion auf Kreisebene mit den Kommunen, Ansprechstelle für Fragen der Radverkehrsförderung).

 

Auf einer der beiden Stellen oder der Sachgebietsleitung wäre die wichtige Funktion des/der Radverkehrsbeauftragten des Landkreises verankert (siehe Fahrradkonzept).

 

 

 


Beschlussvorschlag:

  1. Unter Berücksichtigung des Grundsatzbeschlusses zum Fahrradkonzept (siehe Vorlage 0425/2023) wird die vorgelegte Priorisierung der linearen Maßnahmen an Kreisstraßen beschlossen.

Die haushälterische Priorisierung der konkreten Maßnahmen an Kreisstraßen bleibt der jährlichen Beschlussfassung der Bauprogramme und darüber hinaus der Haushaltsplanung vorbehalten.

 

  1. Um die Umsetzung des Fahrradkonzeptes voranzutreiben und die ehrgeizige Zielsetzung in Ziffer 1 zu realisieren, wird darüber hinaus die Verwaltung beauftragt

 

a.)     den Aufgabenschwerpunkt der „aktiven Mobilität“ im Fachbereich Straßenverkehr im Sachgebiet „Kreisstraßenverwaltung“ des Fachbereiches Straßenverkehr zu organisieren;

b.)    die personellen Voraussetzungen im betr. Fachbereich zu schaffen (Anm.: 1,5 AK zusätzlich), wobei die Umsetzung der Haushaltsplanung (und der darin enthaltenen Stellenplanung) obliegt;

c.)     in dem neu gegründeten „Radverkehrsforum Friesland“ die Vernetzung sämtlicher Akteure zum Thema „Radverkehr“ im Landkreis Friesland beizubehalten.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:       Ja       Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche

Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil                objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

€ XXXXX

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

Erfolgte Veranschlagung:    ja, mit             Nein, diese obliegt der Beschlussfassung der jährlichen Bauprogramme und HH-Planung

im   Ergebnishaushalt    Finanzhaushalt    Produkt- bzw. Investitionsobjekt: XXXX

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:   ja   nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage hat negative Auswirkungen auf Klimaschutz:   ja   nein

Bei  ja: Nähere Erläuterung der Auswirkung in Begründung

Vorlage hat positive Auswirkungen auf Klimaschutz:   ja   nein

Bei  ja: Handlungsfeld:

Vorlage bezieht sich auf

XXX

MEZ  Nr.3

Titel:  Radwegebau

HSP  Nr.  3.23

Titel:  Erstellung und Umsetzung integriertes Fahrradkonzept

                                                

 

                                    

Sachbearbeiter/in                    Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

 

                                                             

Dezernent/in                     Kämmerei                         Landrat

Abstimmungsergebnis:

Fachausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreisausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreistag

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

 


Anlage(n):

  • Planungsprioritäten der linearen Maßnahmen an Kreisstraßen