Begründung:
Mit der Vorlage 538/2023 wurde den
politischen Gremien bereits eine detaillierte Aufstellung von klassifizierten
Maßnahmen an Kreisstraßen vorgestellt, die wegen des Umfanges zunächst zur
Beratung in die Fraktionen überwiesen wurde. Desweiteren wurde die Verwaltung
beauftragt, die seinerzeit in Ziffer 2 beschriebenen Anforderungen konkret zu
definieren und den Gremien ergänzend vorzulegen.
Auf die Begründung der Vorlage 538/2023 sei
insoweit verwiesen, diese wird nachfolgende aktualisiert:
Das durch das Stadt- und
Verkehrsplanungsbüro Kaulen GmbH (SVK) erarbeitete integrierte Fahrradkonzept
wurde bekanntlich in der Sitzung des Kreistages am 08.03.2023 beschlossen
(Vorlage 0425/2023).
Die vielen im Fahrradkonzept enthaltenen
linearen Maßnahmen an Kreisstraßen, die die künftige Infrastruktur der
Radvorrangrouten und des Basisradnetzes entscheidend verbessern werden, sind
nunmehr hinsichtlich ihrer jeweiligen Planungspriorität klassifiziert worden.
Grundlage hierfür waren
a.) die zunächst vom Planungsbüro vorgenommenen
Einstufungen;
b.) die bereits vorhandenen Planungen und
Strategien des Landkreises auf der Grundlage des Masterplanes an Kreisstraßen;
c.) die aus der Arbeitsgruppe (unter
Einbeziehung aller Gemeinden) ergangenen Vorschläge und Anregungen (zuletzt aus
der Arbeitsgruppensitzung am 09.05.).
Diese Priorisierungen gilt es nunmehr mit
Nachdruck umzusetzen und schließlich in die jeweiligen Masterpläne und
jährlichen Bauprogramme einzuarbeiten. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass
solch ein Prioritätensystem natürlich dynamisch sein wird (Zustandsbewertung
der Radwege, Schadensentwicklung, kommunale Konzepte, Schwerpunktsetzungen
etc.). Außerdem wird es künftig unumgänglich sein, jede Straßenbaumaßnahme auch
eingehend dahingehend zu bewerten, ob in diesem Zusammenhang konzeptionelle
Verbesserungen für den Radverkehr zu erreichen sind.
Über die klassifizierten Maßnahmen an
Kreisstraßen hinaus begrüßt und fördert der Landkreis sämtliche Initiativen zur
Schaffung priorisierter überörtlicher Routen im Landkreis (z.B. Jever –
Schortens – Sande), unabhängig von der jeweiligen Straßenbaulast.
Um die Umsetzung ernsthaft und mit dem
unbedingt erforderlichen Nachdruck anzugehen, ist auch vor dem Hintergrund der
Menge an umzusetzenden Maßnahmen unbedingt erforderlich, den Fachbereich
Straßenverkehr des Landkreises in organisatorischer und personeller Hinsicht
ausreichend aufzustellen. Zu diesem Zweck wird das Sachgebiet
„Kreisstraßenverwaltung“ künftig durch eine Ergänzung „aktive Mobilität“ die
besonderen Anforderungen des Fahrradkonzeptes in der Benennung besonders
herausstellen.
Von besonderer Bedeutung ist jedoch eine
angemessene personelle Ausstattung: Um die vielen Aus- und Umbaumaßnahmen der
Radweginfrastruktur an Kreisstraßen planerisch einigermaßen zeitnah umzusetzen,
wird die Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, der die technische
Verwaltung der Kreisstraßen bekanntlich grundsätzlich obliegt, nicht in der
Lage sein. Auch die Kapazitäten von externen Planungsbüros sind beschränkt, zumal
jede Planung einer ausreichenden Betreuung des Auftraggebers bedarf. Somit wird
ohne eine personelle Aufstockung und Schaffung mindestens einer Planstelle für
einen Verkehrsplaner/ -ingenieur die ehrgeizige Zielsetzung nicht erreichbar
sein, wobei die konkrete Umsetzung natürlich der Haushaltsplanung bedarf.
Hierzu wird im beschlossenen Fahrradkonzept
unter anderem ausgeführt (Ziffern 9.4.4, 9.4.5.2), dass es eines
Radverkehrsbeauftragten des Kreises bedarf, konkret werden für den Landkreis
Friesland mit den gegebenen Umständen 1,5 bis 2 Planstellen empfohlen.
Der Fachbereich Straßenverkehr wäre zur
Realisierung der Anforderungen des Fahrradkonzeptes wie folgt zusätzlich
auszustatten:
1,0 AK Verkehrsplaner: Diese Stelle wäre
ausschließlich verbunden mit der planerischen Abarbeitung der aus dem Konzept
entstehenden Maßnahmen (siehe Anlage, im wesentlichen Ausbau und Verbreiterung
vorhandener Radwege an Kreisstraßen);
0,5 AK Verwaltungskraft: Die
verwaltungstechnischen Anforderungen (im wesentlichen zusätzliche
Planfeststellungsverfahren, Grunderwerb, Abwicklung von Förderanträgen, aber
auch eine wichtige Koordinierungsfunktion auf Kreisebene mit den Kommunen,
Ansprechstelle für Fragen der Radverkehrsförderung).
Auf einer der beiden Stellen oder der Sachgebietsleitung
wäre die wichtige Funktion des/der Radverkehrsbeauftragten des Landkreises
verankert (siehe Fahrradkonzept).
Beschlussvorschlag:
- Unter Berücksichtigung des
Grundsatzbeschlusses zum Fahrradkonzept (siehe Vorlage 0425/2023) wird die
vorgelegte Priorisierung der linearen Maßnahmen an Kreisstraßen
beschlossen.
Die
haushälterische Priorisierung der konkreten Maßnahmen an Kreisstraßen bleibt
der jährlichen Beschlussfassung der Bauprogramme und darüber hinaus der
Haushaltsplanung vorbehalten.
- Um die Umsetzung des Fahrradkonzeptes
voranzutreiben und die ehrgeizige Zielsetzung in Ziffer 1 zu realisieren,
wird darüber hinaus die Verwaltung beauftragt
a.) den Aufgabenschwerpunkt der „aktiven
Mobilität“ im Fachbereich Straßenverkehr im Sachgebiet „Kreisstraßenverwaltung“
des Fachbereiches Straßenverkehr zu organisieren;
b.) die personellen Voraussetzungen im betr.
Fachbereich zu schaffen (Anm.: 1,5 AK zusätzlich), wobei die Umsetzung der
Haushaltsplanung (und der darin enthaltenen Stellenplanung) obliegt;
c.) in dem neu gegründeten „Radverkehrsforum
Friesland“ die Vernetzung sämtlicher Akteure zum Thema „Radverkehr“ im
Landkreis Friesland beizubehalten.
Anlage(n):
- Planungsprioritäten der linearen
Maßnahmen an Kreisstraßen