Begründung:
Das Gebäude des Straßenverkehrsamtes am „Bullhamm 13“
in Jever wurde 1995 erbaut und als Gebäude für die damaligen Aufgabenbereiche
Zulassungsstelle und Führerscheinstelle konzipiert. Nach der Neuorganisation
beim Landkreis Friesland, ebenfalls im Jahr 1995, wurde das Straßenverkehrsamt
um die Aufgabenfelder Bußgeldstelle und Kreisstraßenverwaltung erweitert. Somit
wurden damals die räumlichen Kapazitäten komplett ausgereizt.
In
der Zwischenzeit erfolgten noch kleinere innere Optimierungs- und Umbaumaßnahmen,
um den weiteren Aufgaben (u.a. Aufnahme der Verkehrsüberwachung in 1997)
einigermaßen gerecht werden zu können. Der Technikraum wurde zu einem Büro
umfunktioniert und der Server-Schrank in einem anderen Büro untergebracht.
Zusätzlich wurden Akten- und Besprechungsraum zugunsten weiterer Büroräume
aufgegeben.
Mittels dieser kleineren Umbaumaßnahmen und das
Aufstellen eines Doppelcontainers in den Jahren 2019/2020 wurde das Raumproblem
etwas gelindert, jedoch nicht strukturell gelöst. Vielmehr besteht noch
dringender Handlungsbedarf für folgende Bereiche:
1.)
Kfz-Zulassung:
Ein Einzelbüro mit 14,7 m² Grundfläche ist nach wie vor mit zwei Personen
jeweils mit Kundenbetrieb belegt (durch die räumliche Enge ist nur
wechselseitiger Kundenaufruf möglich). Dieser Umstand wird alljährlich seitens
des Arbeitsschutzes (zu wenig Grundfläche für 2 Mitarbeiter mit gleichzeitigem
Kundenbesuch) beanstandet und bedarf einer Bereinigung!
2.)
Im
Heizungsraum, der mangels entsprechendem Lagerraum inzwischen als Lager und
Putzmittelraum sowie Arbeitsbereich der Reinigungskraft genutzt wird, ist keine
Trennung zu den genannten Materialien vorhanden. Zusätzlich befinden sich noch
die Wechselrichter der PV-Anlage im Heizungsraum.
3.)
Im
Gebäude steht kein Raum mehr für Besprechungen zur Verfügung, so dass im
dienstlichen Alltag deutliche Erschwernisse auftreten. Der hierfür ehemals
genutzte frühere Aktenraum wurde mit Einführung der stationären
Verkehrsüberwachung als Arbeitsbereich benötigt.
4.)
Der
Dachboden wird als Aktenlager genutzt. Dies ist aber keine Dauerlösung, da der
Zugang über eine Einschubtreppe erfolgt, die nicht zur Dauernutzung ausgelegt
ist.
5.)
Für den
Mitarbeiter des Vollzugs- und Ermittlungsdienstes muss ein entsprechend
ausgerüsteter Arbeitsplatz geschaffen werden; derzeit wird vorübergehend in
einem der o.g. Containerbüros ein Arbeitsplatz genutzt.
6.)
Gleiches
gilt für den Sozialraum, der –siehe oben- beim letzten Umbau 2019/2020 entfernt
und in die Containerbüros verlegt wurde. Dieser sollte wieder in einem im
Gebäude integrierten Raum verlegt werden.
7.)
Der
vorhandene Serverraum wird derzeit neben seiner ursprünglichen Funktion, ferner
als Aktenlager- und Lagerraum für Papier, EDV für Zeiterfassung, sämtliche
andere Materialien etc. genutzt.
8.)
Sämtliche
Fahrzeuge und Einsatzmittel der Verkehrsüberwachung befinden sich derzeit in
Garagen der Feuerwehrtechnischen Zentrale in Jever. Aus organisatorischen
Gründen ist im Rahmen der Erweiterung des Straßenverkehrsamtes die Integrierung
der Garagenstellplätze zu berücksichtigen, zumal die freiwerdenden Garagen an
der FTZ dringend für Fahrzeuge wie z.B. Mannschaftstransportwagen benötigt
werden. Derzeit stehen diese Fahrzeuge in den Hallen. Die Hallenstellplätze
müssten eigentlich für Großfahrzeuge zu Verfügung gestellt werden.
Nach Rücksprache mit der Fachbereichsleitung des
Straßenverkehrsamtes ist in der Summe folgender Mindest-Raumbedarf am Standort
„Am Bullhamm“ erforderlich:
1.)
2
Arbeitsplätze für Doppelbüros
2.)
1
Einzelbüro
3.)
Besprechungsraum/
Sozialraum (ggf. Doppelnutzung)
4.)
Putzmittelraum
5.)
Lagerraum/
Aktenlager
6.)
Garagenstellplätze
für Fahrzeuge der Verkehrsüberwachung
Die hier vorgestellten Umbau- und
Erweiterungsmaßnahmen stellen dabei den Mindestbedarf des Straßenverkehrsamtes
dar. Überdies hat sich der Standort des Straßenverkehrsamtes in den vergangenen
Jahren für die Funktion als optimal herausgestellt, so dass eine Verlagerung
bzw. Zentralisierung im Rahmen der Variantenanalyse zum Hauptstandort
„Lindenallee“ schon ohne weitere Bedarfsbetrachtung in 2019/2020 als nicht zu empfehlen
eingestuft wurde. Vielmehr kann eine Realisierung am bisherigen Standort dazu
beitragen, die Raumbedarfe effizient abzubilden und das erforderliche
Neubauvolumen deutlich zu reduzieren.
Für die Umsetzung der Maßnahme sind im Haushaltjahr
2023 und 2024 Gesamtmittel in Höhe von 750.000 € eingeplant.
Mit dieser Entscheidung der Erweiterung des
Straßenverkehrsamtes ist eine weitere Betrachtung als Erweiterungsoption für
den Verwaltungsstandort obsolet. Mittelfristig wird die Verwaltung den Gremien
eine Variantenanalyse vorlegen, in der eine fachbereichsbezogene Aufteilung der
Raumbedarfe am Hauptstandort „Lindenallee“ realisiert werden kann.
Beschlussvorschlag:
Die
Verwaltung wird mit der Planung und Umsetzung zur baulichen Erweiterung des
Straßenverkehrsamtes beauftragt.
Anlage:
keine