Begründung:
Mit
dem Beschluss vom 14.09.2022 hat der Kreistag die Verwaltung beauftragt
Projektskizzen zur Sanierung der Sportstätten im Interessensbekundungsverfahren
(Phase 1) für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen im Bereich
Sport, Jugend und Kultur“ einzureichen (Vgl. 0217/2022).
Es
ist zudem beschlossen worden, dass für die Sanierung der Sporthalle der BBS in
Varel Haushaltsmittel in Höhe von 5.100.000,00 € aufgeteilt für die
Haushaltsjahre 2026, 2027 und 2028 zur Verfügung gestellt werden.
Für
das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport,
Jugend und Kultur“ ist die Sporthalle der BBS in Varel nicht ausgewählt worden.
Am
29.06.2023 ist erneut das Rundschreiben für den Projektaufruf 2023 eingegangen.
Aufgrund des Beschlusses vom 14.09.2022 ist ein erneuter Antrag auf Aufnahme in
das Bundesprogramm gestellt worden. Am 12.09.2023 wurden die Unterlagen für die
1. Phase des Auswahlverfahren online und am 15.09.2023 postalisch verschickt,
Frist bis zur Abgabe war der 20.09.2023.
Für
die Antragsstellung zur Förderung der Maßnahme beim BBSR (Bundesamt für
Bauwesen und Raumordnung), wird bis zum 06.10.2023 ein Beschluss benötigt, aus
dem hervorgeht, dass die projektspezifischen Eigenmittel in Höhe von 5.100.000,00
€ (mit maximal 2.295.000,00 € Fördersumme) für die Sanierung der Sporthalle der
BBS in Varel sowie die politische Absicherung für die Haushaltsjahre 2026 mit
500.000,00 €, 2027 mit 3.100.000,00 € und 2028 mit 2.500.000,00 € gesichert
ist.
Beschlussvorschlag:
Das
Gremium stellt für die Sanierung der Sporthalle der BBS in Varel 5.100.000,00 €
verteilt auf die Haushaltsjahre 2026, 2027 und 2028 zur Verfügung und
unterstützt ausdrücklich die Umsetzung der Sanierungsmaßnahme.
Anlage(n):
Anlage 1: BBS Varel - Förderantrag 1. Runde -
Projektaufruf 2023