Begründung:
Im Rahmen des Beschlusses des Kreistages über den Jahresabschluss 2019
hat der Landrat berichtet, dass umfassend geprüft werde, ob und welche über-
und außerplanmäßigen Auszahlungen und Aufwendungen dem Kreistag nicht zeitnah
zur Kenntnis gegeben wurden.
Die Prüfung hat die noch nicht beschlossenen, zum Teil noch nicht
fertiggestellten Jahresabschlüsse 2020 bis 2022 umfasst. Die Jahresabschlüsse
weisen folgende über- und außerplanmäßigen Auszahlungen aus, die dem Kreistag
noch nicht zur Zustimmung gegeben worden sind:
Jahresabschluss 2020:
I1.200019.525: Zuschuss Drehleiter Varel: 180.000,00
Euro
Mit Vorlage 0771/2019 beschlossen; die
Vorlage enthielt jedoch keine Zustimmung zu einer apl. Auszahlung, wurde vom
betr. Fachbereich aber so aufgefasst. Mittelanmeldungen für 2020 und 2021
(s.u.) sind daher unterblieben.
I1.1600005.500: Inselschule Neubau
Sporthalle 35.009,41
Euro
Geplant/bezahlt 2016-2019, eine Nachzahlung
im Jahr 2020 wurde nicht
eingeplant.
I1.160009.500: BBS Varel, Außenbeschattung
Werkstatt 19.059,96
Euro
Eingeplant 2018: 20.500 Euro. 2018-2019
Ansatz nicht ausgenutzt. Bildung eines Haushaltsrestes 2019 zu 2020 ist
irrtümlich unterblieben.
I1.190011.510: Kauf Grundstück SVA Jever 46.514,54
Euro
Ist vom KT 2019 außerplanmäßig genehmigt
worden!
Bildung eines Haushaltsrestes 2019 zu 2020
ist irrtümlich unterblieben.
Jahresabschluss 2021:
I1.200019.525: Zuschuss Drehleiter Varel: 180.000,00
Euro
(siehe oben, 2. Rate)
I1.170020.500: Mariengymnasium Außenanlagen 32.342,50
Euro
Eingeplant 2018: 46.000 Euro.
Bildung eines Haushaltsrests 2018 ist
irrtümlich unterblieben.
I1.170054.500: Mariengymnasium Jever B-Trakt 123.176,86
Euro
Der ursprünglich beantragte Restebetrag
wurde durch mehrere Nachtrags-Anträge des Fachbereichs nachträglich erhöht.
Diese Nachträge sind nicht berücksichtigt
worden.
I1.080144.525: Krankenhausumlage 182.812,00
Euro
Mehrfestsetzung durch das Land gegenüber
Plan
Jahresabschluss 2022:
I1.170054.500: Mariengymnasium B-Trakt: 24.094,00
Euro
Begründung siehe oben zu JA 2021
I1.150007.510 Bewirtschaftung investiv
Kreisverwaltung 33.838,12
Euro
Es war ein „Deckungskreis“ zusammen mit den
anderen Bewirtschaftungsauszahlungen für
Schulen eingerichtet, obwohl die Haushaltsvermerke eine solche gegenseitige
Deckung nicht vorgesehen haben. Deckung ist also aus ersparten Ansätzen der
Schulen erfolgt.
Die Prüfung hat die Feststellungen ergeben,
dass
·
Ermächtigungen
im Vertrauen darauf, dass Anträge auf außerplanmäßige Auszahlungen vom
Fachbereich erstellt werden, vorzeitig freigegeben worden sind und
·
das
verwaltungsinterne Antrags- und Abstimmungsverfahren für die Übertragung von
Haushaltsermächtigungen in Einzelfällen fehlerhaft war. Das hängt auch mit der
verzögerten Fertigstellung von Jahresabschlüssen zusammen, weil zu
bewirtschaftende Haushaltsmittel schon zur Verfügung gestellt wurden, obwohl
die Höhe der Haushaltsübertragungen noch nicht endgültig festgestellt worden
war.
Der Landrat hat sofort nach Kenntnisnahme
die für die Bewirtschaftung der Haushaltsmittel zuständigen Stellen
(Fachbereiche und Kämmerei) noch einmal darauf hingewiesen, dass Auszahlungen
nur aufgrund von vorliegenden Beschlüssen über über- oder außerplanmäßige
Auszahlungen/Aufwendungen geleistet werden dürfen. Veranlasst worden ist darüber
hinaus vom Landrat und dem Fachbereichsleiter 10, dass auch das Antrags- und
Abstimmungsverfahren über die Übertragung von Haushaltsermächtigungen strenger
formalisiert und eine zusätzliche „Kontrollschleife“ eingebaut wird. Die
Verwaltung ist darüber hinaus bestrebt, das Antrags- und Feststellungsverfahren
über die „Reste“ in die Buchhaltungssoftware zu integrieren und die
„Nebenbuchhaltungen“ abzuschaffen, sodass solche Situationen in Zukunft nicht
mehr entstehen können. Dazu werden Gespräche mit dem Softwareanbieter geführt.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag stimmt den über- und
außerplanmäßigen Auszahlungen zu.
Anlage(n):
./.