Begründung:
Zum 01.08.2023 geht die Trägerschaft der Kindertagesstätten auf dem
Gebiet der Stadt Schortens auf den Landkreis Friesland über. Stadt und
Landkreis sind sich einig, dass die für den Betrieb der Kindertagesstätten
erforderlichen Gebäude im Rahmen eines kostenfreien wirtschaftlichen
Eigentumsübergangs auf den Landkreis übergehen. Das grundbuchliche Eigentum
bleibt hingegen bei der Stadt Schortens.
Der Landkreis trägt ab dem 01.08.2023 alle laufenden Aufwendungen für
die Gebäude und Grundstücke. Die für die Finanzierung dieses Anlagevermögens
aufgenommenen Darlehen werden vom Landkreis übernommen.
Der Nutzungsüberlassungsvertrag zwischen Stadt und Landkreis ist
endgültig verhandelt. Er soll nach Beschluss durch die Gremien der Stadt und
des Landkreises den vorläufigen Nutzungsüberlassungsvertrag ersetzen.
Eckpunkte sind:
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Das
wirtschaftliche Eigentum an den Kita-Grundstücken und Gebäuden wird
unentgeltlich übertragen. Der Landkreis tritt in bestehende Verträge ein (§ 1).
-
Der
Landkreis übernimmt die noch bestehenden Darlehensverbindlichkeiten der Stadt,
soweit sie sich auf Kita-Grundstücke und Gebäude, Anlagen im Bau und
Ausstattung beziehen. Als Wertausgleich für bewegliche Vermögensgegenstände
werden pauschal 150.000 Euro brutto gezahlt. Für Räumlichkeiten in Schulen (=
Krippen) und Containeranlagen zahlt der Landkreis eine Nutzungsentschädigung
von 93.571,20 Euro/Jahr (§ 2).
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Der
Landkreis hat das Nutzungsrecht. Ausstattung und geringwertige Wirtschaftsgüter
gehen ebenfalls zum 01.08.2023 auf den Landkreis über (§ 3).
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Besitzübergang
ist der 01.08.2023. Ab dann gehen alle Lasten auf den Landkreis über (§ 4).
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Der
Vertrag kann erstmalig zum 31.07.2065 gekündigt werden (die lange
Vertragslaufzeit ist der Rechtskonstruktion der Übertragung des wirtschaftlichen
Eigentums geschuldet) (§ 5).
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Bei
Beendigung des Vertrages hätte wiederum die Stadt die dann bestehenden
Darlehensverbindlichkeiten des Landkreises zu übernehmen (§ 9).
Beschlussvorschlag:
Der beigefügte Nutzungsüberlassungsvertrag zwischen der Stadt Schortens
und dem Landkreis Friesland im Zuge der Übernahme der Kindertagesstätten mit
allen Anlagen wird abgeschlossen.
Anlage:
Anlage 1.1 Nutzungsüberlassungsvertrag Version
13.07.2023
Anlage 1.2 Nutzungsüberlassungsvertrag Anlage 1a
und 1b
Anlage 1.3 Nutzungsüberlassungsvertrag Anlage 2
Miet- und
Betreiberverträge
Anlage 1.4 Nutzungsüberlassungsvertrag
Anlage 3 Liste der Darlehensverträge
Anlage 1.5 Nutzungsüberlassungsvertrag Anlage 4
BetrKV
Anlage 1.6 Nutzungsüberlassungsvertrag Anlage 5
Inventarlisten