Darstellung des
Sachverhaltes:
Das Bundesfinanzministerium hat am 03.07.2023 den Regierungsentwurf des
Bundeshaushalts 2024 und den Finanzplan 2023 bis 2027 vorgestellt. Darin
enthalten sind für 2024 Einsparungen im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende
(SGB II) in einem Umfang von insgesamt 560 Millionen Euro.
Darüber hinaus sind weitere Konsolidierungsmaßnahmen ab dem 1. Januar
2025 beabsichtigt, welche voraussichtlich über eine Gesetzesänderung umgesetzt
werden sollen. Dadurch sollen im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende
(SGB II) weitere 900 Millionen Euro im Bundeshaushalt gespart werden.
Des Weiteren wurde durch die Bundesregierung am 30.08.2023 der erste
Referentenentwurf für die Einführung einer Kindergrundsicherung ab 01.01.2025
vorgelegt.
Über die Bedeutung und die Auswirkungen der geplanten Veränderungen bezogen auf die Arbeit des Jobcenters wird in der Sitzung mündlich berichtet.
Kenntnisnahme/Empfehlung:
Der Bericht zu den geplanten Veränderungen im Bereich der Grundsicherung
für Arbeitsuchende für 2024 und 2025 wird zur Kenntnis genommen.