Darstellung des
Sachverhaltes:
In der Sitzung vom 31.05.2023 wurde dem Ausschuss für Gesundheit, Arbeit
und Soziales ein Bericht der Verwaltung zu den erwarteten Auswirkungen der
Wohngeld-Plus-Reform vorgelegt.
Erwartet wurde mindestens eine Verdoppelung der Antragstellungen.
Diese Erwartung hat sich zum Stichtag 30.09.2023 erfüllt.
Die Zahl der laufenden Wohngeldfälle hat sich im
Vorjahresvergleich bereits um 30% erhöht.
Unter Berücksichtigung der noch vorliegenden Neuanträge ergibt sich in
Summe dann eine Verdoppelung der Haushalte mit Bezug von Wohngeld.
Unter den aktuellen Anträgen ergibt sich nur eine geringe Quote an
ablehnenden Entscheidungen. Dies ist wohl auch darauf zurückzuführen, dass ab
dem 01.07.2023 die Grundsicherungsträger (Jobcenter bzw. Sozialamt)
Anspruchsberechtigte auf vorrangige Wohngeldansprüche verweisen dürfen.
Innerhalb einer Übergangsfrist bis zum 30.06.2023 waren solche
vorrangigen Ansprüche nicht durchzusetzen.
Inzwischen entfallen nun 1/3 der aktuellen Anträge auf Haushalte, die
aus der Grundsicherung heraus wechseln.
Bis weit in das nächste Kalenderjahr hinein ist zu erwarten, dass die
Grundsicherungsträger zusätzliche Haushalte identifizieren, die auf einen
vorrangigen Wohngeldanspruch zu verweisen sind.
Kenntnisnahme/Empfehlung:
Das Gremium nimmt den Bericht zur Kenntnis
Anlagen:
Grafische
Darstellung der Antragsentwicklung in der Wohngeldsachbearbeitung (ohne Stadt
Schortens sowie ohne Stadt Varel)