Betreff
Tourismus-Agentur Nordsee GmbH, Modifizierung des Konsortialvertrags und Umstrukturierung des Finanzierungsmodells
Vorlage
0657/2023
Art
Beschlussvorlage ohne Kämmerei

Begründung:

a) Neue Gesellschaftervereinbarung der Gesellschafter der TANO GmbH

 

Mit Beschluss des Kreistages vom 08.06.2022 wurde dem Entwurf einer Konsortialvereinbarung der Gesellschafter zur Tourismus-Agentur Nordsee GmbH (TANO) zugestimmt. Zwischenzeitlich ist nach übereinstimmenden Mitteilungen der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BakerTilly (als Autorin des Entwurfes) und des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Ammerland gesichert davon auszugehen, dass ein Unterzeichnen der Konsortialvereinbarung dazu führt, dass Finanzierungszahlungen der Gesellschafter an die TANO GmbH eine Umsatzsteuerpflicht für diese Geldflüsse auslöst. Grund hierfür sind die detaillierten Regelungen der Konsortialvereinbarung zu den Aufgaben der TANO GmbH, die auf eine Gegenleistung der TANO GmbH für die Finanzierungszahlungen im umsatzsteuerrechtlichen Sinne schließen lassen.

 

Um eine Umsatzsteuerpflicht bereits geleisteter und künftig zu leistender Finanzierungszahlungen an die TANO GmbH auszuschließen, wurde die Treuhand Weser-Ems, Oldenburg, gebeten, eine Gesellschaftervereinbarung zu entwerfen, die zum einen die Gesellschafterinteressen widerspiegelt und zum anderen eine Umsatzsteuerpflicht der Zahlungen an die TANO GmbH vermeidet. Die Gesellschaftervereinbarung ist als Anlage beigefügt.

 

Die Verwaltung schlägt vor, dass die beschlossene Konsortialvereinbarung zur TANO GmbH nicht ausgefertigt bzw. unterzeichnet wird und somit keine Wirkung entfaltet. Stattdessen wird die von der Treuhand Oldenburg entworfene Gesellschaftervereinbarung (Anlage) beschlossen und die Verwaltung ermächtigt, diese gegenüber den Gesellschaftern der TANO GmbH auszufertigen.

 

 

 

b) Neues Modell der Finanzierung der TANO GmbH

 

In der Sitzung des Kreistages vom 23.06.2021 wurde das Finanzierungsmodell der TANO GmbH vorgestellt. Das gegenwärtige Finanzierungsmodell der TANO GmbH sieht vor, dass die Gesellschafter der TANO GmbH über einen institutionellen (öffentlich-rechtlichen) Zuschuss das strukturelle jährliche Defizit der Gesellschaft refinanzieren. Hintergrund dieses Modells ist im Wesentlichen die Vorgabe, dass die Zahlungen der Gesellschafter an die Gesellschaft keine Umsatzsteuerpflicht auslösen sollten.

 

Grundlage des Finanzierungsmodells sind die Beratungsvorlagen der Projekt M GmbH sowie der Baker Tilly Beratungsgesellschaft. Von den niedersächsischen Gesellschaftern wurden, entsprechend dem ausgearbeiteten Entwurf des Zuwendungsbescheides, die niedersächsischen AnBest-I (Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur institutionellen Förderung) zum Bestandteil des Bescheides gemacht.

 

Während in der Theorie der gewählte Weg durchaus das gewünschte Ergebnis (keine Umsatzsteuerpflicht für die Zuschüsse) erreicht, erzeugt die Umsetzung in der Praxis – insbesondere durch die Anwendung der AnBest-I – nicht nur einen erheblichen Mehraufwand für die TANO GmbH, sondern auch wirtschaftliche Nachteile. Aufgrund dieser Umstände hat die Gesellschafterversammlung der TANO GmbH am 01. November d. J. beschlossen, dass ein Beibehalten des bisherigen Zuschussmodells nicht sinnvoll ist und stattdessen eine Veränderung des Finanzierungsmodells hin zu einem System über Einzahlungen in die Kapitalrücklage den Gremien der Gesellschafter vorgeschlagen wird. Die Gesellschafter würden nach diesem Finanzierungsmodell jährlich Einzahlungen (für 2023 in Höhe der Zuschüsse) in die Kapitalrücklage leisten. Der Jahresfehlbetrag würde über die Entnahme aus der Kapitalrücklage ausgeglichen werden. Das Finanzierungsmodell über Einzahlungen in die Kapitalrücklage löst ebenso keine Umsatzsteuerpflicht aus.

Weiterer Vorteil einer solchen Veränderung des Finanzierungsmodells wären, dass

- erstens eine Einzahlung in die Kapitalrücklage eine einfache Rücklagenbildung bei der TANO GmbH erlauben würde und - zweitens die angedachte Fusion mit der Ostfriesland Tourismus GmbH (OTG) strukturell vereinfacht würde, da bei der OTG das Finanzierungsverfahren über Einzahlungen in die Kapitalrücklage bereits angewandt wird.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, dass das bisherige Zuschussmodell zur Finanzierung der TANO GmbH mittels „institutionellen Förderungen“ für die Zukunft nicht mehr verwandt und für das laufende Jahr 2023 rückabgewickelt wird. Stattdessen schlägt die Verwaltung vor, dass für 2023 und für die Zukunft die Finanzierung der TANO GmbH über Einzahlungen in die Kapitalrücklage abgewickelt wird, um von den dargestellten Vorteilen und Vereinfachungen zu partizipieren. Für 2023 wäre der bereits mit Datum vom XX.XX.XXXX (Datum des Zuschussbescheides) ergangene Zuschussbescheid zurückzunehmen und durch eine Einzahlung in die Kapitalrücklage (in Höhe des geleisteten Zuschusses) in 2023 zu ersetzen.


Beschlussvorschlag:

a) Die vom Kreistag am 08.06.2022 beschlossene Konsortialvereinbarung wird nicht ausgefertigt. Stattdessen wird eine Gesellschaftervereinbarung beschlossen.

 

b) Das bisherige Zuschussmodell zur Finanzierung der TANO GmbH mittels „institutionellen Förderungen“ wird für die Zukunft nicht mehr verwandt und für das laufende Jahr 2023 rückabgewickelt. Stattdessen erfolgt die Finanzierung der TANO GmbH für 2023 und für die Zukunft über Einzahlungen in die Kapitalrücklage. Die Verwaltung wird beauftragt, den für 2023 ergangenen Zuschussbescheid an die TANO GmbH zurückzunehmen und durch eine Einzahlung in die Kapitalrücknahme (in Höhe des geleisteten Zuschusses) in 2023 zu ersetzen.


Finanzielle Auswirkungen:       Ja       Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche

Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil                objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

€ XXXXX

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

Erfolgte Veranschlagung:    ja, mit             Nein

im   Ergebnishaushalt    Finanzhaushalt    Produkt- bzw. Investitionsobjekt: XXXX

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:    ja   nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage hat negative Auswirkungen auf Klimaschutz:   ja   nein

Bei  ja: Nähere Erläuterung der Auswirkung in Begründung

Vorlage hat positive Auswirkungen auf Klimaschutz:   ja   nein

Bei  ja: Handlungsfeld:

Vorlage bezieht sich auf

XXX

MEZ  Nr. 3

Titel:  Standortqualitäten ausbauen und sichern

HSP  Nr.  3.10.01

Titel:  Optimierung der touristischen Organisationsstrukturen in der Küstenregion

                                                

Gez. Buer                                  gez. R.Janßen

                                    

Sachbearbeiter/in                    Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

 

                                                             

Dezernent/in                     Kämmerei                         Landrat

Abstimmungsergebnis:

Fachausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreisausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreistag

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

 


Anlage(n):

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