Begründung:
a) Neue Gesellschaftervereinbarung der Gesellschafter der
TANO GmbH
Mit Beschluss des Kreistages vom 08.06.2022 wurde dem
Entwurf einer Konsortialvereinbarung der Gesellschafter zur Tourismus-Agentur
Nordsee GmbH (TANO) zugestimmt. Zwischenzeitlich ist nach übereinstimmenden
Mitteilungen der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BakerTilly (als Autorin des
Entwurfes) und des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Ammerland gesichert
davon auszugehen, dass ein Unterzeichnen der Konsortialvereinbarung dazu führt,
dass Finanzierungszahlungen der Gesellschafter an die TANO GmbH eine
Umsatzsteuerpflicht für diese Geldflüsse auslöst. Grund hierfür sind die
detaillierten Regelungen der Konsortialvereinbarung zu den Aufgaben der TANO
GmbH, die auf eine Gegenleistung der TANO GmbH für die Finanzierungszahlungen
im umsatzsteuerrechtlichen Sinne schließen lassen.
Um eine Umsatzsteuerpflicht bereits geleisteter und
künftig zu leistender Finanzierungszahlungen an die TANO GmbH auszuschließen,
wurde die Treuhand Weser-Ems, Oldenburg, gebeten, eine
Gesellschaftervereinbarung zu entwerfen, die zum einen die
Gesellschafterinteressen widerspiegelt und zum anderen eine Umsatzsteuerpflicht
der Zahlungen an die TANO GmbH vermeidet. Die Gesellschaftervereinbarung ist
als Anlage beigefügt.
Die Verwaltung schlägt vor, dass die beschlossene
Konsortialvereinbarung zur TANO GmbH nicht ausgefertigt bzw. unterzeichnet wird
und somit keine Wirkung entfaltet. Stattdessen wird die von der Treuhand
Oldenburg entworfene Gesellschaftervereinbarung (Anlage) beschlossen und die
Verwaltung ermächtigt, diese gegenüber den Gesellschaftern der TANO GmbH
auszufertigen.
b) Neues Modell der Finanzierung der TANO GmbH
In der Sitzung des Kreistages vom 23.06.2021 wurde das
Finanzierungsmodell der TANO GmbH vorgestellt. Das gegenwärtige
Finanzierungsmodell der TANO GmbH sieht vor, dass die Gesellschafter der TANO
GmbH über einen institutionellen (öffentlich-rechtlichen) Zuschuss das
strukturelle jährliche Defizit der Gesellschaft refinanzieren. Hintergrund
dieses Modells ist im Wesentlichen die Vorgabe, dass die Zahlungen der
Gesellschafter an die Gesellschaft keine Umsatzsteuerpflicht auslösen sollten.
Grundlage des Finanzierungsmodells sind die
Beratungsvorlagen der Projekt M GmbH sowie der Baker Tilly
Beratungsgesellschaft. Von den niedersächsischen Gesellschaftern wurden,
entsprechend dem ausgearbeiteten Entwurf des Zuwendungsbescheides, die
niedersächsischen AnBest-I (Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur
institutionellen Förderung) zum Bestandteil des Bescheides gemacht.
Während in der Theorie der gewählte Weg durchaus das
gewünschte Ergebnis (keine Umsatzsteuerpflicht für die Zuschüsse) erreicht,
erzeugt die Umsetzung in der Praxis – insbesondere durch die Anwendung der
AnBest-I – nicht nur einen erheblichen Mehraufwand für die TANO GmbH, sondern
auch wirtschaftliche Nachteile. Aufgrund dieser Umstände hat die
Gesellschafterversammlung der TANO GmbH am 01. November d. J. beschlossen, dass
ein Beibehalten des bisherigen Zuschussmodells nicht sinnvoll ist und
stattdessen eine Veränderung des Finanzierungsmodells hin zu einem System über
Einzahlungen in die Kapitalrücklage den Gremien der Gesellschafter
vorgeschlagen wird. Die Gesellschafter würden nach diesem Finanzierungsmodell
jährlich Einzahlungen (für 2023 in Höhe der Zuschüsse) in die Kapitalrücklage
leisten. Der Jahresfehlbetrag würde über die Entnahme aus der Kapitalrücklage
ausgeglichen werden. Das Finanzierungsmodell über Einzahlungen in die
Kapitalrücklage löst ebenso keine Umsatzsteuerpflicht aus.
Weiterer Vorteil einer solchen Veränderung des
Finanzierungsmodells wären, dass
- erstens eine Einzahlung in die Kapitalrücklage eine
einfache Rücklagenbildung bei der TANO GmbH erlauben würde und - zweitens die
angedachte Fusion mit der Ostfriesland Tourismus GmbH (OTG) strukturell
vereinfacht würde, da bei der OTG das Finanzierungsverfahren über Einzahlungen
in die Kapitalrücklage bereits angewandt wird.
Die Verwaltung schlägt daher vor, dass das bisherige Zuschussmodell zur Finanzierung der TANO GmbH mittels „institutionellen Förderungen“ für die Zukunft nicht mehr verwandt und für das laufende Jahr 2023 rückabgewickelt wird. Stattdessen schlägt die Verwaltung vor, dass für 2023 und für die Zukunft die Finanzierung der TANO GmbH über Einzahlungen in die Kapitalrücklage abgewickelt wird, um von den dargestellten Vorteilen und Vereinfachungen zu partizipieren. Für 2023 wäre der bereits mit Datum vom XX.XX.XXXX (Datum des Zuschussbescheides) ergangene Zuschussbescheid zurückzunehmen und durch eine Einzahlung in die Kapitalrücklage (in Höhe des geleisteten Zuschusses) in 2023 zu ersetzen.
Beschlussvorschlag:
a) Die vom Kreistag am 08.06.2022 beschlossene
Konsortialvereinbarung wird nicht ausgefertigt. Stattdessen wird eine
Gesellschaftervereinbarung beschlossen.
b) Das bisherige Zuschussmodell zur Finanzierung der TANO GmbH mittels „institutionellen Förderungen“ wird für die Zukunft nicht mehr verwandt und für das laufende Jahr 2023 rückabgewickelt. Stattdessen erfolgt die Finanzierung der TANO GmbH für 2023 und für die Zukunft über Einzahlungen in die Kapitalrücklage. Die Verwaltung wird beauftragt, den für 2023 ergangenen Zuschussbescheid an die TANO GmbH zurückzunehmen und durch eine Einzahlung in die Kapitalrücknahme (in Höhe des geleisteten Zuschusses) in 2023 zu ersetzen.
Anlage(n):
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