Betreff
Einführung eines bezuschussten Jobtickets für Bedienstete des Landkreis Frieslands
Vorlage
0665/2023
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Der Landkreis Friesland beabsichtigt für seine Bediensteten in Hinblick auf den Klimaschutz und die Mitarbeitergewinnung/-bindung ein Jobticket anzubieten.

 

Durch die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel werden klimaschädliche Emissionen reduziert und damit die Umwelt geschützt.

 

Jobtickets sind Strecken- oder Zeitnetzkarten eines Sondertarifes, die Unternehmen oder Behörden bei einem regionalen oder überregionalen Verkehrsunternehmen erwerben und diese entgeltlich oder unentgeltlich an ihre Mitarbeiter/innen für deren Fahrten mit dem öffentlichen Personennahverkehr weitergeben. Dabei wird bei einem herkömmlichen Jobticket ein Rahmenvertrag mit einem Verkehrsverbund geschlossen. Voraussetzung dafür ist, dass mindestens 20 Mitarbeitende des Betriebes für 12 Monate das Ticket beziehen. Außerdem gilt dieses Jobticket nur innerhalb des Verkehrsverbundes, mit dem der Rahmenvertrag geschlossen wurde. Dieses Jobticket wird in Form eines Papiertickets ausgehändigt, welches nach Kündigung zurückgegeben werden muss. Zudem kann das Ticket bei Verlust nur einmal im Jahr gegen Gebühren neu bestellt werden.

 

Grundsätzlich können Jobtickets sowohl von Beschäftigten als auch Beamten/Beamtinnen genutzt werden. Sollten die Tickets allerdings vollständig oder teilweise unentgeltlich vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden, ist für die Beamten § 20 Niedersächsisches Besoldungsgesetz zu beachten und eine Genehmigung des Ministeriums für Inneres und Sport einzuholen. Eine solche Ausnahmegenehmigung liegt in anderen Kommunen wie zum Beispiel dem Landkreis Osnabrück bereits vor.

 

Es kann auch das neu eingeführte Deutschlandticket (49 € - Ticket) als Jobticket bezogen werden. Hierfür wird wie beim herkömmlichen Jobticket ein Rahmenvertrag mit einem Verkehrsverband geschlossen.

 

Die Nutzung des Deutschlandtickets als Jobticket bringt einige Vorteile gegenüber dem regulären Jobticket mit sich, da es wie ein normales Deutschlandticket genutzt werden kann.

 

Das heißt, dass das Ticket bundesweit im gesamten Nahverkehr (Zug und Bus) gültig ist. Zudem gibt es keine Mindestabgabe. Das D-Ticket als Jobticket ist flexibel nutzbar und kann monatlich (immer bis zum 10. eines Monats) gekündigt werden.

 

Damit das D-Ticket als Jobticket genutzt werden kann, muss der Arbeitgeber einen Zuschuss von mindestens 25% zu diesem leisten. Wenn der Arbeitgeber einen Zuschuss von mindestens 25% des Ticketpreises übernimmt, wird zusätzlich ein Mengenrabatt in Höhe von 5 % gewährleistet.

 

Außerdem können die Mitarbeitenden dieses Ticket als Digitalticket nutzen und es muss nicht wie beim herkömmlichen Jobticket das Papierticket mit sich geführt werden.

 

Bei einem Rahmenvertrag mit der Deutschen Bahn würde diese die weitere Abwicklung der auszugebenden Tickets organisieren.

 

Die Möglichkeiten eines Zuschusses durch den Arbeitgeber

Gemäß der Meldung vom Kommunalen Arbeitgeberverband (KAV) vom 12.05.2023 zum Thema „KAV Niedersachsen: ebnet Weg für einen ÖPNV-Zuschuss auch für kommunale Beschäftigte in ganz Niedersachsen“ dürfen Kommunen einen Teil der Kosten für den Öffentlichen Personennahverkehr mit einem monatlichen Zuschuss von bis zu 20 € pro Monat übernehmen. Die Entscheidung darüber kann jedes Mitglied des KAV Niedersachsen seit dem 01. Juni 2023 eigenständig treffen.

 

Vergaberechtliches Verfahren

Nach Rücksprache mit der Vergabestelle wäre es möglich auf ein Vergabeverfahren zu verzichten, wenn die Tickets über die VEJ bezogen werden, da der Landkreis Friesland hier Partner ist. Aufgrund dieser Partnerschaft ließe sich begründen, dass der Auftrag direkt an die VEJ vergeben wurde, um die eigene Partnergesellschaft zu fördern.

 

Da die VEJ jedoch zurzeit noch keine Jobtickets anbietet, kann hier noch kein Rahmenvertrag geschlossen werden.

 

Es muss somit ein Rahmenvertrag mit einem anderen Verkehrsverband wie zum Beispiel der Deutschen Bahn geschlossen werden. Bei einem solchen Vertrag muss ein Vergabeverfahren durchgeführt werden.

 

Kostenschätzung

Laut einer Schätzung des Landrates Herrn Ambrosy würde ein solches Jobticket für rund 150 Mitarbeitende des Landkreis Friesland in Frage kommen. Wenn der Landkreis den Mindestzuschuss für den weiteren Mengenrabatt in Höhe von 25 % zu jedem Ticket zuzahlen würde, entständen Kosten in Höhe von 12,25 € pro Ticket und demnach 22.050 € im Jahr.

Für die Mitarbeiter würde das Ticket dann nur noch 34,30€ kosten.

 

Wenn der Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer die Kosten des Deutschlandtickets übernimmt oder einen Zuschuss zahlt, dann erfolgt die Arbeitgeberleistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn und ist nach § 3 Nummer 15 Einkommenssteuergesetz steuerfrei.

 

Vorgehen

 

Nach einer Zustimmung zur Einführung des Jobtickets und Genehmigung des Haushalts wird zunächst ein Rahmenvertrag ausgeschrieben und mit einem Verkehrsverbund geschlossen. Für die Beamten gem. § 20 Niedersächsisches Besoldungsgesetz eine Genehmigung des Ministeriums für Inneres und Sport eingeholt werden, damit diese das Angebot eines bezuschussten Jobtickets ebenfalls nutzen können. Evtl. ist eine Genehmigung nicht erforderlich, da eine Änderung des Besoldungsgesetzes geplant ist.

 

Sollte es das Deutschlandticket nicht mehr geben, wird nach einer entsprechenden Alternative gesehen.

 

Nach Abschluss des Rahmenvertrages können interessierte Mitarbeiter/innen direkt ihr Jobticket bestellen.

 


Beschlussvorschlag:

Es wird ein Rahmenvertrag für ein Jobticket - möglichst in Form des Deutschlandtickets - für die Mitarbeiter/innen des Landkreis Frieslands geschlossen und ein Zuschuss in Höhe von 25 % je Ticket (z. Zt. 12,25 €/Monat) geleistet.


Finanzielle Auswirkungen:      Ja

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche

Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil                objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

22.050 € bei 150 TN

22.050 €

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

Erfolgte Veranschlagung:    ja, im Haushalt 2024           Nein

im   Ergebnishaushalt    Finanzhaushalt    Produkt- bzw. Investitionsobjekt: XXXX

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:   ja   nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage hat negative Auswirkungen auf Klimaschutz:   ja   nein

Bei  ja: Nähere Erläuterung der Auswirkung in Begründung

Vorlage hat positive Auswirkungen auf Klimaschutz:   ja   nein

Bei  ja: Handlungsfeld:

Vorlage bezieht sich auf

XXX

MEZ  Nr. XXX

Titel: 

HSP  Nr.  XXX

Titel:  

                                                

 

                                    

Sachbearbeiter/in                    Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

 

                                                             

Dezernent/in                     Kämmerei                         Landrat

Abstimmungsergebnis:

Fachausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreisausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreistag

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.