Begründung:
Der Landkreis Friesland beabsichtigt für
seine Bediensteten in Hinblick auf den Klimaschutz und die
Mitarbeitergewinnung/-bindung ein Jobticket anzubieten.
Durch die Nutzung öffentlicher
Verkehrsmittel werden klimaschädliche Emissionen reduziert und damit die Umwelt
geschützt.
Jobtickets sind Strecken- oder
Zeitnetzkarten eines Sondertarifes, die Unternehmen oder Behörden bei einem
regionalen oder überregionalen Verkehrsunternehmen erwerben und diese
entgeltlich oder unentgeltlich an ihre Mitarbeiter/innen für deren Fahrten mit
dem öffentlichen Personennahverkehr weitergeben. Dabei wird bei einem
herkömmlichen Jobticket ein Rahmenvertrag mit einem Verkehrsverbund
geschlossen. Voraussetzung dafür ist, dass mindestens 20 Mitarbeitende des
Betriebes für 12 Monate das Ticket beziehen. Außerdem gilt dieses Jobticket nur
innerhalb des Verkehrsverbundes, mit dem der Rahmenvertrag geschlossen wurde.
Dieses Jobticket wird in Form eines Papiertickets ausgehändigt, welches nach
Kündigung zurückgegeben werden muss. Zudem kann das Ticket bei Verlust nur
einmal im Jahr gegen Gebühren neu bestellt werden.
Grundsätzlich können Jobtickets sowohl von
Beschäftigten als auch Beamten/Beamtinnen genutzt werden. Sollten die Tickets
allerdings vollständig oder teilweise unentgeltlich vom Arbeitgeber zur
Verfügung gestellt werden, ist für die Beamten § 20 Niedersächsisches
Besoldungsgesetz zu beachten und eine Genehmigung des Ministeriums für Inneres
und Sport einzuholen. Eine solche Ausnahmegenehmigung liegt in anderen Kommunen
wie zum Beispiel dem Landkreis Osnabrück bereits vor.
Es kann auch das neu eingeführte
Deutschlandticket (49 € - Ticket) als Jobticket bezogen werden. Hierfür wird
wie beim herkömmlichen Jobticket ein Rahmenvertrag mit einem Verkehrsverband
geschlossen.
Die Nutzung des Deutschlandtickets als
Jobticket bringt einige Vorteile gegenüber dem regulären Jobticket mit sich, da
es wie ein normales Deutschlandticket genutzt werden kann.
Das heißt, dass das Ticket bundesweit im
gesamten Nahverkehr (Zug und Bus) gültig ist. Zudem gibt es keine
Mindestabgabe. Das D-Ticket als Jobticket ist flexibel nutzbar und kann
monatlich (immer bis zum 10. eines Monats) gekündigt werden.
Damit das D-Ticket als Jobticket genutzt
werden kann, muss der Arbeitgeber einen Zuschuss von mindestens 25% zu diesem
leisten. Wenn der Arbeitgeber einen Zuschuss von mindestens 25% des
Ticketpreises übernimmt, wird zusätzlich ein Mengenrabatt in Höhe von 5 %
gewährleistet.
Außerdem können die Mitarbeitenden dieses
Ticket als Digitalticket nutzen und es muss nicht wie beim herkömmlichen
Jobticket das Papierticket mit sich geführt werden.
Bei einem Rahmenvertrag mit der Deutschen
Bahn würde diese die weitere Abwicklung der auszugebenden Tickets organisieren.
Die Möglichkeiten eines Zuschusses durch den
Arbeitgeber
Gemäß der Meldung vom Kommunalen
Arbeitgeberverband (KAV) vom 12.05.2023 zum Thema „KAV Niedersachsen: ebnet Weg
für einen ÖPNV-Zuschuss auch für kommunale Beschäftigte in ganz Niedersachsen“
dürfen Kommunen einen Teil der Kosten für den Öffentlichen Personennahverkehr
mit einem monatlichen Zuschuss von bis zu 20 € pro Monat übernehmen. Die
Entscheidung darüber kann jedes Mitglied des KAV Niedersachsen seit dem 01.
Juni 2023 eigenständig treffen.
Vergaberechtliches Verfahren
Nach Rücksprache mit der Vergabestelle wäre
es möglich auf ein Vergabeverfahren zu verzichten, wenn die Tickets über die
VEJ bezogen werden, da der Landkreis Friesland hier Partner ist. Aufgrund
dieser Partnerschaft ließe sich begründen, dass der Auftrag direkt an die VEJ
vergeben wurde, um die eigene Partnergesellschaft zu fördern.
Da die VEJ jedoch zurzeit noch keine
Jobtickets anbietet, kann hier noch kein Rahmenvertrag geschlossen werden.
Es muss somit ein Rahmenvertrag mit einem
anderen Verkehrsverband wie zum Beispiel der Deutschen Bahn geschlossen werden.
Bei einem solchen Vertrag muss ein Vergabeverfahren durchgeführt werden.
Kostenschätzung
Laut einer Schätzung des Landrates Herrn
Ambrosy würde ein solches Jobticket für rund 150 Mitarbeitende des Landkreis
Friesland in Frage kommen. Wenn der Landkreis den Mindestzuschuss für den
weiteren Mengenrabatt in Höhe von 25 % zu jedem Ticket zuzahlen würde,
entständen Kosten in Höhe von 12,25 € pro Ticket und demnach 22.050 € im Jahr.
Für die Mitarbeiter würde das Ticket dann
nur noch 34,30€ kosten.
Wenn der Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer
die Kosten des Deutschlandtickets übernimmt oder einen Zuschuss zahlt, dann
erfolgt die Arbeitgeberleistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn
und ist nach § 3 Nummer 15 Einkommenssteuergesetz steuerfrei.
Vorgehen
Nach einer Zustimmung zur Einführung des
Jobtickets und Genehmigung des Haushalts wird zunächst ein Rahmenvertrag
ausgeschrieben und mit einem Verkehrsverbund geschlossen. Für die Beamten gem.
§ 20 Niedersächsisches Besoldungsgesetz eine Genehmigung des Ministeriums für
Inneres und Sport eingeholt werden, damit diese das Angebot eines bezuschussten
Jobtickets ebenfalls nutzen können. Evtl. ist eine Genehmigung nicht
erforderlich, da eine Änderung des Besoldungsgesetzes geplant ist.
Sollte es das Deutschlandticket nicht mehr
geben, wird nach einer entsprechenden Alternative gesehen.
Nach Abschluss des Rahmenvertrages können
interessierte Mitarbeiter/innen direkt ihr Jobticket bestellen.
Beschlussvorschlag:
Es wird ein Rahmenvertrag für ein Jobticket - möglichst in Form des Deutschlandtickets - für die Mitarbeiter/innen des Landkreis Frieslands geschlossen und ein Zuschuss in Höhe von 25 % je Ticket (z. Zt. 12,25 €/Monat) geleistet.