Begründung:
Durch § 17 des Niedersächsischen Gesetzes zur
Förderung des Klimaschutzes und zur Minderung der Folgen des Klimawandels ist
der Landkreis Friesland zur regelmäßigen Berichterstattung der
Energieverbräuche verpflichtet. Der Bericht muss die jährlichen Kosten,
Verbräuche, CO2-Emissionen der Liegenschaften sowie Kennwerte in kWh/m²/a und
Angaben zur Witterungsbereinigung für Heizenergie erhalten. Das KEM ist dabei
ein sehr hilfreiches Werkzeug, diese für den Energiebericht relevanten Daten zu
erheben und in einer Berichtsform bereitzustellen.
Zusätzlich hat der Landkreis Friesland beschlossen,
bis zum Jahre 2030 treibhausgasneutral zu werden. Der Gebäudesektor und der
damit verbundene Energieverbrauch spielt auf dem Weg hin zur
Treibhausgasneutralität eine erhebliche Rolle. Um den Anforderungen des
Beschlusses zu entsprechen, ist die systematische Erhebung der
Energieverbräuche notwendig, die eine Datenauswertung ermöglicht und so
Einsparpotentiale der CO2-Emissionen erkennen lässt. Diese wichtige Voraussetzung
auf dem Weg hin zur Treibhausgasneutralität des Landkreises wird durch die
Implementierung eines KEM ermöglicht. Ein solche KEM ermöglicht auch, die
positiven Wirkungen von Investitionen zu dokumentieren und ein eigenes
Benchmark für die Wirtschaftlichkeit von Investitionen zu entwickeln.
Die Bewirtschaftung kommunaler Liegenschaften und der damit verbundene
Verbrauch von Wärme, Strom und Wasser stehen für einen erheblichen Teil der
kommunalen Ausgaben und CO₂-Emissionen.
Zwischen 10 und 20 Prozent des Verbrauchs und der Kosten für Energie und Wasser
können bereits durch nichtinvestive Maßnahmen eingespart werden.
Energiecontrolling, Betriebsoptimierung bestehender Anlagentechnik,
Hausmeisterschulungen und Motivation von Gebäudenutzern zu energiesparendem
Verhalten sind die wesentlichen Elemente eines KEMs, das für Kommunen
wirtschaftliche Vorteile bietet.
Das derzeitige Energiemanagement beim Landkreis
Friesland erfolgt durch die Erfassung von Energieverbräuchen der kommunalen
Liegenschaften anhand eines Formularbogens, welches monatlich von den
Hausmeistern der Schul- und Verwaltungsgebäude dokumentiert wird. Diese Werte
werden anschließend mühsam händisch in einer Excel-Datei zusammengeführt. Eine
qualitative Analyse der Energieverbräuche sowie eine proaktive Ableitung von
geeigneten Maßnahmen zur Reduzierung der Energiekosten kann aufgrund der
geringen fachlichen und finanziellen sowie der technischen Möglichkeiten
(fehlende Messtechnik und Software) derzeit nur im begrenzten Umfang
stattfinden.
Die Einführung eines KEMs ist mit dem vorhandenen
Personal im Fachbereich Planung, Bauordnung und Gebäudemanagement nicht
möglich. Hier ist eine neue Personalstelle im Gebäudemanagement zu schaffen.
Die Förderquote
beträgt 70% der förderfähigen Gesamtausgaben. Zu den förderfähigen Maßnahmen
und Ausgaben gehören u.a. der Einsatz von zusätzlichem Fachpersonal, die
Beauftragung fachkundiger externer Dienstleister (bis zu 45 Beratertage),
Ausgaben für Messtechnik und Software. Die zu fördernde Personalstelle ist neu
zu schaffen und für die Dauer der Projektförderung zu befristen. Der
Bewilligungszeitraum beträgt 36 Monate. Eine spätere Weiterbeschäftigung ist
nicht ausgeschlossen, muss sich jedoch durch die Einsparungen rechtfertigen
können.
Das Anforderungsprofil für die neue Stelle setzt ein
abgeschlossenes Studium der Ingenieurwissenschaften in Energiemanagement,
technische Gebäudeausrüstung, Versorgungstechnik, Architektur oder
vergleichbarer Qualifikation voraus und ist mit Entgeltgruppe 11 zu vergüten.
Beispielhaft
wird der Personalaufwand im Leitfaden unter der Annahme berechnet, dass durch
das Energiemanagement 15 % der Energiekosten eingespart werden.
Für
den Landkreis Friesland ergibt sich daraus am Beispiel der Verbrauchskosten der
kreiseigenen Liegenschaften (brutto) für 2022:
Energiekosten inkl. Wasser: 1.891.674,02
€
Annahme: 15%
Einsparung der Energiekosten
durch nicht investive Maßnahmen 283.751,10
€
Bei 30%iger Abdeckung der
Liegenschaften:
Einsparung der Strom- und Wärmekosten
pro Jahr 85.125,33 €
Demgegenüber stehen Personalkosten in
Höhe von
Personalkosten
218.000 € für 3 Jahre in EG 11 Stufe 2
abzüglich 70% Förderung ca.
- 65.400,00 €
Bei
100%iger Abdeckung des Wärmeverbrauchs: ca. 283.751 € Einsparung der Strom-,
Wärme- und Wasserkosten.
Zusätzlich werden auch Kosten für Messtechnik (bis
max. 50.000 €), Ausgaben für Software einschl. Lizenzen (bis max. 20.000 €) und
Beauftragung externer Dienstleister (bis zu 45 Beratertagen) sowie weiterer
notwendiger, bei der Implementierung des KEM, entstehender Kosten mit 70%
gefördert.
Der Aufgabenbereich der neuen Personalstelle umfasst
unter anderem:
- Implementierung
einer Energiemanagement-Software und Zugriff auf Gebäudeleittechnik und
Zählerfernauslesung
- Ansprechpartner
für energierelevante Aufgaben für externe Dienstleister,
Gebäudeverantwortliche und Hausmeister
-
Fernzugriff auf kommunale Daten
-
Direkter Zugriff auf Verbrauchs-, Gebäude- und Anlagendaten
- Weisungsbefugnis
gegenüber dem Betriebspersonal und den Hausmeistern in allen technischen
Belangen
- Informations-,
Anhörungs- und Vorschlagsrecht im Rahmen der Haushaltsplanerstellung für
energierelevante Investitionen
-
Einfluss auf die Gestaltung kommunaler Energielieferverträge
Das
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz fördert im Rahmen der
Kommunalrichtlinie die Einrichtung eines Energiemanagements durch eine
Zuschussförderung.
Durch das KEM werden
in diesen Liegenschaften die Energieverbräuche und somit auch die Energiekosten
gesenkt. Nicht zuletzt reduzieren sich auch die Treibhausgasemissionen.
Bewilligungsvoraussetzung
für die Förderung ist ein Beschluss durch das oberste Entscheidungsgremium über
den Aufbau und den beabsichtigten dauerhaften Betrieb eines
Energiemanagementsystems.
Im
Bewilligungszeitraum müssen folgende Ziele erreicht werden:
- Das KEM deckt mindestens 30 % des
Wärmeverbrauchs aller Liegenschaften ab
- Etablierung organisatorischer
Strukturen für das KEM
- Monatliches Energie-Controllingsystem
für Strom, Wärme, Wasser mit liegenschaftsbezogenen Monatsberichten für
priorisierte Liegenschaften
- Erarbeitung und jährliche
Aktualisierung eines Energieberichts, der die Ergebnisse der
Implementierung des Energiemanagements dokumentiert und alle für das KEM
relevanten Handlungsfelder, Prozesse, Verbrauchs- und Erzeugungsstellen
systematisch erfasst, Einsparpotenziale identifiziert und
Handlungsempfehlungen gibt. Die Inhalte des Energieberichts gehen über die
gesetzlichen Anforderungen gemäß §17 NKlimaG hinaus.
- Beschluss des jährlichen
Energieberichts in den jeweiligen Entscheidungsgremien
Durch die Implementierung
des KEM ist eine zeitnahe Senkung der Energiekosten mit nicht investiven
Maßnahmen zu erreichen. Weiterhin sollen die professionelle Einführung einer
Energiemanagement-Software sowie der Einbau entsprechender Hardware zur
digitalen Erfassung der Zählerständer mit Unterstützung des KEM umgesetzt
werden. Im Zusammenhang mit den o.g. Maßnahmen soll der KEM die Umsetzung der
energie- und klimatischen Ziele unterstützen und im besten Fall beschleunigen.
Daher schlägt die
Verwaltung vor, in 2024 ein Kommunales Energiemanagement (KEM) für die
kreiseigenen Gebäude einzuführen.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss stimmt der Einführung eines Kommunalen Energiemanagements
in Verbindung mit der Schaffung einer neuen Personalstelle, unter dem Vorbehalt
der Förderung der Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im
kommunalen Umfeld „Kommunalrichtlinie“ (KRL), zu.
Anlage:
keine