Betreff
Einführung eines Kommunalen Energiemanagements (KEM) für die kreiseigenen Gebäude des Landkreises Friesland
Vorlage
0678/2023
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Durch § 17 des Niedersächsischen Gesetzes zur Förderung des Klimaschutzes und zur Minderung der Folgen des Klimawandels ist der Landkreis Friesland zur regelmäßigen Berichterstattung der Energieverbräuche verpflichtet. Der Bericht muss die jährlichen Kosten, Verbräuche, CO2-Emissionen der Liegenschaften sowie Kennwerte in kWh/m²/a und Angaben zur Witterungsbereinigung für Heizenergie erhalten. Das KEM ist dabei ein sehr hilfreiches Werkzeug, diese für den Energiebericht relevanten Daten zu erheben und in einer Berichtsform bereitzustellen.

 

Zusätzlich hat der Landkreis Friesland beschlossen, bis zum Jahre 2030 treibhausgasneutral zu werden. Der Gebäudesektor und der damit verbundene Energieverbrauch spielt auf dem Weg hin zur Treibhausgasneutralität eine erhebliche Rolle. Um den Anforderungen des Beschlusses zu entsprechen, ist die systematische Erhebung der Energieverbräuche notwendig, die eine Datenauswertung ermöglicht und so Einsparpotentiale der CO2-Emissionen erkennen lässt. Diese wichtige Voraussetzung auf dem Weg hin zur Treibhausgasneutralität des Landkreises wird durch die Implementierung eines KEM ermöglicht. Ein solche KEM ermöglicht auch, die positiven Wirkungen von Investitionen zu dokumentieren und ein eigenes Benchmark für die Wirtschaftlichkeit von Investitionen zu entwickeln.

 

Die Bewirtschaftung kommunaler Liegenschaften und der damit verbundene Verbrauch von Wärme, Strom und Wasser stehen für einen erheblichen Teil der kommunalen Ausgaben und CO-Emissionen. Zwischen 10 und 20 Prozent des Verbrauchs und der Kosten für Energie und Wasser können bereits durch nichtinvestive Maßnahmen eingespart werden. Energiecontrolling, Betriebsoptimierung bestehender Anlagentechnik, Hausmeisterschulungen und Motivation von Gebäudenutzern zu energiesparendem Verhalten sind die wesentlichen Elemente eines KEMs, das für Kommunen wirtschaftliche Vorteile bietet.

 

Das derzeitige Energiemanagement beim Landkreis Friesland erfolgt durch die Erfassung von Energieverbräuchen der kommunalen Liegenschaften anhand eines Formularbogens, welches monatlich von den Hausmeistern der Schul- und Verwaltungsgebäude dokumentiert wird. Diese Werte werden anschließend mühsam händisch in einer Excel-Datei zusammengeführt. Eine qualitative Analyse der Energieverbräuche sowie eine proaktive Ableitung von geeigneten Maßnahmen zur Reduzierung der Energiekosten kann aufgrund der geringen fachlichen und finanziellen sowie der technischen Möglichkeiten (fehlende Messtechnik und Software) derzeit nur im begrenzten Umfang stattfinden.

 

 

Die Einführung eines KEMs ist mit dem vorhandenen Personal im Fachbereich Planung, Bauordnung und Gebäudemanagement nicht möglich. Hier ist eine neue Personalstelle im Gebäudemanagement zu schaffen.

 

Die Förderquote beträgt 70% der förderfähigen Gesamtausgaben. Zu den förderfähigen Maßnahmen und Ausgaben gehören u.a. der Einsatz von zusätzlichem Fachpersonal, die Beauftragung fachkundiger externer Dienstleister (bis zu 45 Beratertage), Ausgaben für Messtechnik und Software. Die zu fördernde Personalstelle ist neu zu schaffen und für die Dauer der Projektförderung zu befristen. Der Bewilligungszeitraum beträgt 36 Monate. Eine spätere Weiterbeschäftigung ist nicht ausgeschlossen, muss sich jedoch durch die Einsparungen rechtfertigen können.

 

Das Anforderungsprofil für die neue Stelle setzt ein abgeschlossenes Studium der Ingenieurwissenschaften in Energiemanagement, technische Gebäudeausrüstung, Versorgungstechnik, Architektur oder vergleichbarer Qualifikation voraus und ist mit Entgeltgruppe 11 zu vergüten.

 

Beispielhaft wird der Personalaufwand im Leitfaden unter der Annahme berechnet, dass durch das Energiemanagement 15 % der Energiekosten eingespart werden.

Für den Landkreis Friesland ergibt sich daraus am Beispiel der Verbrauchskosten der kreiseigenen Liegenschaften (brutto) für 2022:

 

Energiekosten inkl. Wasser:                                                                                                          1.891.674,02 €

 

Annahme: 15% Einsparung der Energiekosten

durch nicht investive Maßnahmen                                                                                                283.751,10 €

 

Bei 30%iger Abdeckung der Liegenschaften:                                                                                           

Einsparung der Strom- und Wärmekosten pro Jahr                                                                   85.125,33 €

 

Demgegenüber stehen Personalkosten in Höhe von                                                                             

Personalkosten 218.000 € für 3 Jahre in EG 11 Stufe 2

abzüglich 70% Förderung                                                                                                           ca. - 65.400,00 €

 

Bei 100%iger Abdeckung des Wärmeverbrauchs: ca. 283.751 € Einsparung der Strom-, Wärme- und Wasserkosten.

 

Zusätzlich werden auch Kosten für Messtechnik (bis max. 50.000 €), Ausgaben für Software einschl. Lizenzen (bis max. 20.000 €) und Beauftragung externer Dienstleister (bis zu 45 Beratertagen) sowie weiterer notwendiger, bei der Implementierung des KEM, entstehender Kosten mit 70% gefördert.  

 

Der Aufgabenbereich der neuen Personalstelle umfasst unter anderem:

 

  • Implementierung einer Energiemanagement-Software und Zugriff auf Gebäudeleittechnik und Zählerfernauslesung
  • Ansprechpartner für energierelevante Aufgaben für externe Dienstleister, Gebäudeverantwortliche und Hausmeister

-          Fernzugriff auf kommunale Daten

-          Direkter Zugriff auf Verbrauchs-, Gebäude- und Anlagendaten

  • Weisungsbefugnis gegenüber dem Betriebspersonal und den Hausmeistern in allen technischen Belangen
  • Informations-, Anhörungs- und Vorschlagsrecht im Rahmen der Haushaltsplanerstellung für energierelevante Investitionen

-          Einfluss auf die Gestaltung kommunaler Energielieferverträge

 

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz fördert im Rahmen der Kommunalrichtlinie die Einrichtung eines Energiemanagements durch eine Zuschussförderung.

 

Durch das KEM werden in diesen Liegenschaften die Energieverbräuche und somit auch die Energiekosten gesenkt. Nicht zuletzt reduzieren sich auch die Treibhausgasemissionen.

Bewilligungsvoraussetzung für die Förderung ist ein Beschluss durch das oberste Entscheidungsgremium über den Aufbau und den beabsichtigten dauerhaften Betrieb eines Energiemanagementsystems.

 

Im Bewilligungszeitraum müssen folgende Ziele erreicht werden:

  • Das KEM deckt mindestens 30 % des Wärmeverbrauchs aller Liegenschaften ab
  • Etablierung organisatorischer Strukturen für das KEM
  • Monatliches Energie-Controllingsystem für Strom, Wärme, Wasser mit liegenschaftsbezogenen Monatsberichten für priorisierte Liegenschaften
  • Erarbeitung und jährliche Aktualisierung eines Energieberichts, der die Ergebnisse der Implementierung des Energiemanagements dokumentiert und alle für das KEM relevanten Handlungsfelder, Prozesse, Verbrauchs- und Erzeugungsstellen systematisch erfasst, Einsparpotenziale identifiziert und Handlungsempfehlungen gibt. Die Inhalte des Energieberichts gehen über die gesetzlichen Anforderungen gemäß §17 NKlimaG hinaus.
  • Beschluss des jährlichen Energieberichts in den jeweiligen Entscheidungsgremien

 

Durch die Implementierung des KEM ist eine zeitnahe Senkung der Energiekosten mit nicht investiven Maßnahmen zu erreichen. Weiterhin sollen die professionelle Einführung einer Energiemanagement-Software sowie der Einbau entsprechender Hardware zur digitalen Erfassung der Zählerständer mit Unterstützung des KEM umgesetzt werden. Im Zusammenhang mit den o.g. Maßnahmen soll der KEM die Umsetzung der energie- und klimatischen Ziele unterstützen und im besten Fall beschleunigen.

Daher schlägt die Verwaltung vor, in 2024 ein Kommunales Energiemanagement (KEM) für die kreiseigenen Gebäude einzuführen.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss stimmt der Einführung eines Kommunalen Energiemanagements in Verbindung mit der Schaffung einer neuen Personalstelle, unter dem Vorbehalt der Förderung der Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld „Kommunalrichtlinie“ (KRL), zu.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:       Ja       Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche

Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil                objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

€ 218.000

€ XXXX

€ 65.400

€ 85.125

€ XXXX

Erfolgte Veranschlagung:    ja, mit             Nein

im   Ergebnishaushalt    Finanzhaushalt    Produkt- bzw. Investitionsobjekt: XXXX

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:   ja   nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage hat negative Auswirkungen auf Klimaschutz:   ja   nein

 

Vorlage bezieht sich auf

XXX

MEZ Nr. 4

Titel: Erhalt und Verbesserung der natürlichen Lebensgrundlagen 

HSP Nr. 4.3.2

Titel: Reduzierung des Energieverbrauchs bei kreiseigenen Gebäuden  

                                                

 

                                    

Sachbearbeiter/in                    Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

 

                                                             

Dezernent/in                     Kämmerei                         Landrat

Abstimmungsergebnis:

Fachausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreisausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreistag

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

 


Anlage:

 

keine