Begründung:
Auf
einer 5,1 ha großen Fläche sollen Gewerbegrundstücke für kleine und mittlere
Unternehmen (KMU) bereitgestellt werden, die einen Flächenbedarf von im Schnitt
1.000 – 4.000 m² haben. Den Zuschlag sollen dabei vor allem verarbeitende und
produzierende Betriebe sowie Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe bekommen.
Dabei sollen sowohl expansionswillige, eingesessene Bockhorner Firmen, als auch
Neugründer und umsiedelnde Betriebe bei der Grundstücksvergabe berücksichtigt
werden. Eine besondere Vorauswahl hinsichtlich einer bestimmten Branche, bis
auf die Positivliste der NBank, gibt es nicht; der Gemeinde Bockhorn ist
vielmehr daran gelegen, dass sich Betriebe ansiedeln, die
sozialversicherungspflichtige Dauerarbeitsplätze sowie Ausbildungsplätze zur
Verfügung stellen.
Um
mögliche Nutzungskonflikte zu vermeiden und dem Gewerbe so viel Spielraum wie
möglich zu lassen, sieht der Bebauungsplan das Wohnen im Gewerbegebiet
ausdrücklich nicht vor. Vielmehr soll durch eine zulässige Gebäudehöhe von 15 m
(Firsthöhe) möglichst viel Spielraum für ansiedlungswillige Betriebe geschaffen
werden, die z. B. eine Laufkatze einsetzen müssen. Auch der Ausschluss von
Tankstellen und gemäß Baunutzungsverordnung (BauNVO) sonstigen, ausnahmsweise
zulässigen Vorhaben soll möglichst viel Spielraum und Fläche für
ansiedlungswillige Gewerbebetriebe erhalten.
Bisher
haben sich bereits 38 Interessenten mit ernsthaften Kaufabsichten bei der
Gemeinde Bockhorn gemeldet und ein Gewerbegrundstück nachgefragt, wovon seitens
der Gemeinde Bockhorn derzeit 21 Interessenten in die engere Auswahl kommen.
Die Gemeinde Bockhorn geht davon aus, dass aufgrund der verkehrsgünstigen Lage
und der Entwicklungen beim Autohof Ellens auch zukünftig eine steigende
Nachfrage nach Gewerbegebieten in Bockhorn zu verzeichnen sein dürfte. Daher
sieht die Planung hinsichtlich der verkehrlichen Erschließung vor, Stiche auf
die westlich belegenen, zur Zeit noch landwirtschaftlich genutzten Flächen
einzurichten, über die zukünftig eine verkehrliche Erschließung dort erfolgen
könnte. An diesem städtebaulich sinnvollen und zukunftsweisenden Planungsansatz
wird festgehalten, auch wenn die Verfügbarkeit der Flächen für die Gemeinde
Bockhorn zurzeit noch nicht gegeben ist.
Das
Projekt ist für die Gemeinde Bockhorn hinsichtlich der Sicherung und
zusätzlichen Zurverfügungstellung von Arbeitsplätzen von enormer Wichtigkeit;
dies umso mehr, als vor dem Hintergrund der sich ändernden Mobilität und der
Preissteigerung bei Kraftstoffen, wohnortnahe Arbeits- und Ausbildungsplätze von
großer Bedeutung sind.
Allerdings
stellt das Projekt für die Gemeinde Bockhorn auch in finanzieller Hinsicht eine
enorme Herausforderung für die Gemeinde dar: Neben den bereits getätigten
Kosten für den Grunderwerb und die Kosten für Bauleit- und Erschließungsplanung
kommen mit der Erschließung selbst und durch die Erbringung der erforderlichen
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen hohe Ausgaben auf die Gemeinde Bockhorn zu. Vor
dem Hintergrund der Zukunftssicherung und der Daseinsvorsorge erachtet die
Gemeinde Bockhorn es aber für erforderlich, dieses Projekt umzusetzen.
Mit
der Erschließung des Gewerbegebietes „Feldhörn“ wurde noch nicht begonnen.
Zur
finanziellen Unterstützung hat die Gemeinde Bockhorn mit Antrag vom 1. Juli
2022 bei der NBank Hannover für die Erschließung des Gewerbegebietes „Feldhörn“
aus dem GRW-Förderprogramm „Hochwertige wirtschaftsnahe Infrastruktur“ einen
entsprechenden Zuschussantrag gestellt. Ziel dieser Förderung ist die
Verbesserung der regionalen Infrastruktur. Die hochwertigen wirtschaftsnahen
Infrastrukturen sollen einen Beitrag dazu leisten, die
Investitionsrahmenbedingungen für kleinere und mittlere Unternehmen (sog. KMU
< 250 Beschäftigte) zu verbessern, unternehmerische Initiative zu
unterstützen sowie die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit von KMU zu
erhöhen. Letztlich soll die Förderung vorrangig also den KMU zugutekommen,
insbesondere durch ein attraktives und preisgünstiges Gewerbeflächenangebot.
Hierzu zählt auch die Erschließung und der Ausbau des Gewerbegebietes „Feldhörn“.
Ein
Anspruch des Antragstellers auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht, vielmehr
entscheidet die NBank als Bewilligungsstelle aufgrund ihres pflichtgemäßen
Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Mit einer Entscheidung der
NBank wird im November 2023 gerechnet.
Infrastrukturmaßnahmen
werden jedoch nur gefördert, wenn ein belegbarer, unabweisbarer Bedarf zur
Entwicklung hochwertiger Industrie- und Gewerbeflächen besteht (dies ist
gegeben, siehe oben). Der Bedarf ist durch Letter of Intent von Unternehmen
(Ansiedlung und Erweiterung) entsprechend zu belegen. Dies ist erfolgt.
Die
Förderung beträgt in GRW-Gebieten (hierzu zählt der Landkreis Friesland) bis zu
60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Die Gemeinde Bockhorn ist ein Grundzentrum im
Landkreis Friesland mit einer Fläche von 77,15 qkm und einer Zahl von aktuell
9.014 Einwohnern. Gemeinsam mit der Gemeinde Zetel und der Stadt Varel bildet
sie die Friesische Wehde. Sie grenzt im nördlichen Bereich an die Nordsee
(Jadebusen). Die südliche Gemeindegrenze zum Landkreis Ammerland bildet eine
schöne und ausgedehnte Moor- und Heidefläche. Die nächst größere Stadt Varel
ist 10 km entfernt und die Einkaufsstädte Wilhelmshaven und Oldenburg sind in
ca. 20 bzw. 30 Minuten über die A 29 zu erreichen. Im nördlichen Bereich führen
die L 816 und die L 815 in Richtung Wilhelmshaven. Die B 437 tangiert den
Hauptort Bockhorn auf westlicher Seite und stellt eine Verbindung zur A 29 her.
Von der B 437 aus führen die gut ausgebauten Gemeindestraßen in fast alle
Ortsteile der Gemeinde Bockhorn. Die A 29 ist eine wichtige Nord-Südverbindung
zwischen den Nordseebädern und Oldenburg sowie eine gute Anbindung an das
Autobahnnetz Bremen/Hamburg/ Hannover/Münster. Eine Bahnverbindung besteht von
Varel aus mit der Nordwestbahn nach Wilhelmshaven und Oldenburg. Von Oldenburg
aus bestehen Anbindungen an alle Verkehrslinien der Deutschen Bahn.
Das zuletzt in der Gemeinde Bockhorn
erschlossene Gewerbegebiet "Am Geeschendamm" ist bereits voll
belegt. Die Nachfrage nach
freien Gewerbegrundstücken für die Erweiterung von bestehenden Unternehmen wie
auch für die Ansiedlung von neuen Unternehmen ist weiterhin vorhanden, so dass
die Gemeinde Bockhorn aktuell die Erschließung des Gewerbegebietes
"Feldhörn" plant. Dieses wird an der Ecke B437/Vareler Straße
erschlossen. Die Zufahrt erfolgt über die Vareler Straße.
Aus Sicht der Kreisentwicklung des Landkreises Friesland gibt es keine
regionalplanerischen Bedenken zum Projektvorhaben. Das Gewerbegebiet „Feldhörn“
ist für die im Antrag formulierten Ziele geeignet. Insbesondere
die besonders gute infrastrukturelle Anbindung bzw. Erreichbarkeit und Lage des
geplanten Gewerbegebietes sind hervorzuheben: Die unmittelbare Lage an der
Bundesstraße 437 sowie die nahgelegene Anbindung an die Bundesautobahn 29
sprechen für eine hervorragende verkehrliche Anbindung des Gewerbegebietes.
Hinzu kommt der Mangel an Gewerbeflächen im gesamten
Landkreis Friesland. So stehen derzeit in den Städten und Gemeinden Wangerooge,
Wangerland, Jever, Schortens, Sande und Varel kaum freie Gewerbeflächen zur
Verfügung. Aktuell stehen derzeit nur Gewerbeflächen in der Gemeinde Zetel, wo
derzeit gerade das Gewerbegebiet „Roßfelde-Nord“ erschlossen wird, zur
Verfügung, deren Erschließung in Kürze abgeschlossen sein wird. Hier ist die
Nachfrage jedoch derart hoch, dass es bereits nach wenigen Monaten belegt sein
dürfte.
Zusammenfassend wird der Förderantrag der Gemeinde Bockhorn für die
Neuerschließung des Gewerbegebietes „Feldhörn“ aus Sicht der Wirtschaftsförderung
des Landkreises Friesland befürwortet und nachdrücklich unterstützt.
Mit Schreiben vom 19. Oktober 2023 hat die Gemeinde Bockhorn nunmehr
zusätzlich eine Bezuschussung für die Erschließung des Gewerbegebietes
„Feldhörn“ aus den Leitlinien für die Gewährung von Zuschüssen für die
Erschließung von Gewerbe- und Industriegelände im Rahmen der Verbesserung der
Wirtschaftsstruktur vom 25.06.2001 beantragt. Nach den Leitlinien des
Landkreises Friesland wäre eine zusätzliche Projektförderung für die
Erschließung des Gewerbegebietes „Feldhörn“ mit einem Zuschuss in Höhe von 30
Prozent der förderfähigen Kosten, max. 250.000 EUR möglich, soweit
entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Grundlage für die
Berechnung sind die Antragsunterlagen. Hiernach stellt sich die Finanzierung
wie folgt dar:
Ausgabevolumen des Vorhabens (ohne Grunderwerb) |
1.961.302,15 EUR |
Finanzierung: |
|
Eigenmittel |
534.520,86 EUR |
-
davon Kredite |
534.520,86 EUR |
beantragter Zuschuss aus GRW-Mitteln bei der
NBank (60 %) |
1.176.781,29 EUR |
Sonstige
öffentliche Finanzierungshilfen (Landkreis
Friesland *) |
250.000,00
EUR |
Summe |
1.961.302,15 EUR |
*Die Höhe des Landkreis-Zuschusses beträgt 30 % der nicht durch
Zuschüsse Dritter gedeckten förderfähigen Kosten, höchstens jedoch 20 % der
förderfähigen Gesamtkosten bzw. maximal 250.000 EUR, soweit entsprechende
Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Grundlage für die Berechnung sind die
Antragsunterlagen. Tatsächlich entstehende Mehrkosten werden nicht gefördert.
Nicht berücksichtigt wird u. a. der Grunderwerb.
Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung.
Beschlussvorschlag:
Die Erschließung des
Gewerbegebietes „Feldhörn“ wird im Rahmen der Verbesserung der
Wirtschaftsstruktur als grundsätzlich förderfähig anerkannt. Der Gemeinde
Bockhorn wird zur Teilfinanzierung der Maßnahme ein Kreiszuschuss in Höhe von
in Höhe 250.000,00 EUR gewährt. Grundlage für die Berechnung sind die
Antragsunterlagen. Tatsächlich entstehende Mehrkosten werden nicht gefördert.
Die Auszahlung der Mittel erfolgt nach Baufortschritt unter Berücksichtigung
der Haushaltslage des Landkreises Friesland.
Anlagen:
keine