Begründung:
Durch die stetige Verjüngung des Fuhrparks der Feuerwehrtechnischen
Zentrale (FTZ) und eine grundsätzliche Neustrukturierung der Kreisfeuerwehr,
werden einige Fahrzeuge ersetzt bzw. nicht mehr benötigt.
Hierbei handelt es sich konkret um folgende Fahrzeuge:
1. Volkswagen
T3 – Führungskraftfahrzeug (FüKW) (Erstzulassung 1985)
Grundsätzlich
wurde dieses Fahrzeug für den Katastrophenschutz verwendet und diente dem
Führungspersonal als Arbeits- und Kommunikationsraum. Mittlerweile wurde der
FüKW durch einen modernen Einsatzleitwagen ersetzt und wird dementsprechend
nicht mehr benötigt.
2. Daimler-Benz
Rüstwagen (Erstzulassung 1982)
Dieses Fahrzeug
entsprach nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik, weshalb es nicht mehr im
Rahmen der Kreisfeuerwehr verwendet werden konnte.
3. Daimler-Benz
1622 Wechselladerfahrzeug (Erstzulassung 1989)
Bei der letzten
Hauptuntersuchung ist dieses Fahrzeug durchgefallen. Die Verkehrssicherheit
könnte nur mit einem erheblichen Kostenaufwand wiederhergestellt werden. Da im
April 2023 das Nachfolgefahrzeug ausgeliefert wurde, ist die Instandsetzung
nicht mehr notwendig.
4. VW-MAN
6.100 Löschfahrzeug 8/8 (Erstzulassung 1989)
Dieses Fahrzeug
wurde von der Dekon-Einheit für den Transport von Materialien verwendet.
Allerdings kann das Fahrzeug nicht mehr wirtschaftlich betrieben werden. Zudem
ist es möglich, das Material mit dem Abrollbehälter Logistik zu transportieren.
Somit wird dieses Fahrzeug ebenfalls nicht mehr benötigt.
Aus diesem Grund wurde in Absprache mit dem Kreisbrandmeister
entschieden, dass diese Fahrzeuge veräußert werden sollen.
Um ein einheitliches Verfahren zu gewährleisten, hat man sich seitens
des FB 32 für die Versteigerung der Fahrzeuge über die Auktionsplattform
„Zoll-Auktion“ entschieden. Im Vorfeld
wird für jedes Fahrzeug durch den TÜV ein Wertgutachten angefertigt. Auf
Grundlage dieser Wertgutachten werden Startgebote der jeweiligen Versteigerung
festgelegt. Somit wird sichergestellt, dass ein angemessener Erlös erzielt
wird.
Die Verkäufe sind lt. Hauptsatzung (§6 S.1 Buchst. b)) durch den
Kreistag zu genehmigen, wenn sie einen Wert in Höhe von 10.500 € übersteigen.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag genehmigt gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 14 NKomVG die
Veräußerung von folgenden Fahrzeugen:
- Volkswagen T3 – Typ
Führungskraftfahrzeug
- Daimler-Benz Rüstwagen
- Daimler-Benz 1622 Wechselladerfahrzeug
- VW-MAN 6.100 Löschfahrzeug 8/8
Anlage:
keine