Betreff
Verkauf von Fahrzeugen der Kreisfeuerwehr
Vorlage
0690/2023
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Durch die stetige Verjüngung des Fuhrparks der Feuerwehrtechnischen Zentrale (FTZ) und eine grundsätzliche Neustrukturierung der Kreisfeuerwehr, werden einige Fahrzeuge ersetzt bzw. nicht mehr benötigt.

 

Hierbei handelt es sich konkret um folgende Fahrzeuge:

 

1.      Volkswagen T3 – Führungskraftfahrzeug (FüKW) (Erstzulassung 1985)

Grundsätzlich wurde dieses Fahrzeug für den Katastrophenschutz verwendet und diente dem Führungspersonal als Arbeits- und Kommunikationsraum. Mittlerweile wurde der FüKW durch einen modernen Einsatzleitwagen ersetzt und wird dementsprechend nicht mehr benötigt.

2.       Daimler-Benz Rüstwagen (Erstzulassung 1982)

Dieses Fahrzeug entsprach nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik, weshalb es nicht mehr im Rahmen der Kreisfeuerwehr verwendet werden konnte.

3.       Daimler-Benz 1622 Wechselladerfahrzeug (Erstzulassung 1989)

Bei der letzten Hauptuntersuchung ist dieses Fahrzeug durchgefallen. Die Verkehrssicherheit könnte nur mit einem erheblichen Kostenaufwand wiederhergestellt werden. Da im April 2023 das Nachfolgefahrzeug ausgeliefert wurde, ist die Instandsetzung nicht mehr notwendig.

4.       VW-MAN 6.100 Löschfahrzeug 8/8 (Erstzulassung 1989)

Dieses Fahrzeug wurde von der Dekon-Einheit für den Transport von Materialien verwendet. Allerdings kann das Fahrzeug nicht mehr wirtschaftlich betrieben werden. Zudem ist es möglich, das Material mit dem Abrollbehälter Logistik zu transportieren. Somit wird dieses Fahrzeug ebenfalls nicht mehr benötigt.

 

Aus diesem Grund wurde in Absprache mit dem Kreisbrandmeister entschieden, dass diese Fahrzeuge veräußert werden sollen.

Um ein einheitliches Verfahren zu gewährleisten, hat man sich seitens des FB 32 für die Versteigerung der Fahrzeuge über die Auktionsplattform „Zoll-Auktion“ entschieden.  Im Vorfeld wird für jedes Fahrzeug durch den TÜV ein Wertgutachten angefertigt. Auf Grundlage dieser Wertgutachten werden Startgebote der jeweiligen Versteigerung festgelegt. Somit wird sichergestellt, dass ein angemessener Erlös erzielt wird.

 

Die Verkäufe sind lt. Hauptsatzung (§6 S.1 Buchst. b)) durch den Kreistag zu genehmigen, wenn sie einen Wert in Höhe von 10.500 € übersteigen.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag genehmigt gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 14 NKomVG die Veräußerung von folgenden Fahrzeugen:

 

    1. Volkswagen T3 – Typ Führungskraftfahrzeug
    2. Daimler-Benz Rüstwagen
    3. Daimler-Benz 1622 Wechselladerfahrzeug
    4. VW-MAN 6.100 Löschfahrzeug 8/8

 

 


Finanzielle Auswirkungen:       Ja       Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche

Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil                objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

€ XXXXX

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

Erfolgte Veranschlagung:    ja, mit             Nein

im   Ergebnishaushalt    Finanzhaushalt    Produkt- bzw. Investitionsobjekt: XXXX

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:   ja   nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage hat negative Auswirkungen auf Klimaschutz:   ja   nein

 

Vorlage bezieht sich auf

XXX

MEZ Nr. 3

Titel: Standortqualitäten ausbauen und sichern 

HSP Nr. 3.3

Titel: Stärkung des Zivil- und Bevölkerungsschutzes  

                                                

 

                                    

Sachbearbeiter/in                    Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

 

                                                             

Dezernent/in                     Kämmerei                         Landrat

Abstimmungsergebnis:

Fachausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreisausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreistag

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

 


Anlage:

 

keine