Begründung:
Frau Hinrichs-Thran wurde bereits am 25.09.2019 gemäß
§ 35 NNatSchG (damals § 35 NAGBNatSchG) als Mitglied der Landschaftswarte
bestellt. Diese Bestellung ist befristet bis zum 31.12.2023.
Frau Hinrichs-Thran übt ihr Ehrenamt sehr gewissenhaft
aus und geht regelmäßig, den ihr obliegenden Aufgaben als Landschaftswartin
nach. Mit Datum vom 23.08.2023 teilte Frau Hinrichs-Thran mit, dass sie auch
weiterhin als Landschaftswartin tätig sein möchte.
Frau Hinrichs-Thran erhält eine monatliche
Aufwandsentschädigung von 40,00 €. Somit ergeben sich Gesamtkosten in Höhe von
480,00 € jährlich.
Aufgrund der oben genannten Ausführungen wird
vorgeschlagen die Bestellung als Landschaftswartin von Frau Hinrichs-Thran bis
zum 31.12.2026 zu verlängern.
Beschlussvorschlag:
Die
Bestellung von Frau Hinrichs-Thran wird ab dem 01.01.2024 bis zum 31.12.2026
verlängert.