Begründung:
Im Rahmen der Beschaffung von Energielieferung zur
Belieferung der kreiseigenen Liegenschaften wurden im Jahr 2021 die Beschaffung
von sog. Ökogas beraten, bei dem eine externe CO2-Kompensation erfolgt.
Da dies vergaberechtlich nicht bzw. nicht zu dem
Zeitpunkt (mehr) möglich war, hat die Verwaltung vorgeschlagen, statt einer
externen Kompensation die rechnerischen Mehrkosten zwischen konventionellem
Erdgas und Ökogas separat in den Haushalt aufzunehmen und für eine regionale
CO2-Kompensation bspw. für die Wiedervernässung von Mooren einzusetzen. Diesem
Vorschlag wurde mit Beschluss über die Vorlage 1269/2021
vom 04.08.2021 gefolgt und entsprechend in den
nachfolgenden Haushaltsplanungen mit jährlich rund 250.000 EUR veranschlagt
(P1.01.11.111420.002 /SK 429110), sodass bislang ca. 500.000 EUR verfügbar
sind.
Auf diesem Weg kann der Klimaschutz regional und
transparent gestaltet werden und vor allem können mit einer Finanzierung sowohl
Klimaschutzziele als auch die Klimaanpassung sowie der Natur- und Artenschutz
gefördert werden. Die Mittel sollen entsprechend für den Grunderwerb und die
erforderlichen naturschutzfachlichen Maßnahmen für (Wieder-) Herstellung und
Pflege der Flächen eingesetzt werden. Hierfür bedarf es eines Rahmens, der eine
dauerhafte Sicherung der Maßnahmen sowie ein Monitoring ermöglicht. Eine
mehrdimensionale Zielerreichung ist damit möglich.
Auf der Suche nach geeigneten
Kompensationsmöglichkeiten zusammen mit dem FB 67 und der Naturschutzstiftung
Friesland-Wittmund-Wilhelmshaven hat sich nun die Möglichkeit ergeben, dass das
Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems (ArL), vertreten durch die
Flurbereinigungsbehörde, für den Bereich Bockhorner Moor die Einleitung eines
Flurbereinigungsverfahren im Rahmen des landesseitigen Moorschutzprogramms
plant.
Ein solches Flurbereinigungsverfahren kann zum
einen die Flächenbeschaffung ermöglichen und zum anderen die Belange von
Naturschutz und vor allem der Landwirtschaft in Einklang bringen.
Mit Auslaufen der Lieferverträge in 2023 werden
mehr tatsächlich emittierten CO2-Mengen anhand der Energieverbräuche ermittelt
und in Flächenäquivalente umgerechnet werden. Dies erfolgt aktuell durch den FB
61 (GBM, Klimaschutz):der Gasverbrauch beläuft sich auf rund 25.000 Mw/h über 2
Jahre (ungeprüft), so dass bei rund 0,202 kg/kWh rund 2.500 t CO2 kompensiert
werden müssen. Überschlägig kann 1m²
wiedervernässte Fläche rund 60 kg CO2 binden. Für den abgelaufenen
Lieferzeitraum ergäbe sich somit eine Kompensationsfläche von rund 4,2 ha. Der
Flächenbedarf kann sich abhängig von Ausgangs- und Endzustand sowie geplanten
Maßnahmen noch erhöhen oder verringern.
Mit der vorgelegten Vereinbarung soll nun die
Grundlage für die Beschaffung der Flächen hergestellt werden. Eine solche
Rahmenvereinbarung ermöglicht der Flurbereinigungsbehörde nicht erst mit
Einleitung der Flurbereinigungsverfahren im Bockhorner Moor in
Grundstücksverhandlungen einzutreten, sondern aufgrund der gesicherten
Finanzierung frühzeitig und vorausschauend auf Angebote auf dem Markt reagieren
und Flächen erwerben zu können. Durch das Flurbereinigungsverfahren wird dabei
sichergestellt, dass in der Spitzabrechnung der Landkreis tatsächlich nur die
Flächen bezahlt, die er für CO2-Kompensations- und Naturschutzflächen benötigt.
Das o. g. Budget ermöglicht, den Flächenansatz vorausgesetzt, einen Preis für
Erwerb und Maßnahmen von bis zu ca. 11 EUR/qm.
Entsprechende Ankaufs- oder Tauschvereinbarungen
sind ergänzend dem Kreistag vorzulegen, wobei angeregt wird, dass hier der
Kreisausschuss zum Beschluss ermächtigt wird, um eine ggf. erforderliche
schnelle Entscheidung zu ermöglichen.
Für die jeweiligen Flächen sollen dann mit der
Naturschutzstiftung zusammen entsprechende (zu vergütende) Maßnahmen-, Pflege-
und Monitoringpläne entwickelt und über die CO2-Kompensationsmittel finanziell
hinterlegt werden.
Beschlussvorschlag:
Der Fachausschuss stimmt der Verwendung der zur
CO2-Kompensation vorgesehehen Mittel in der vorgeschlagenen Form zu und
ermächtigt die Verwaltung zum Abschluss der beigefügten Rahmenvereinbarung mit
Flurbereinigungsverband Oldenburg-Ostfriesland.
Anlage(n):
Rahmenvereinbarung Flurbereinigungsverband
Oldenburg-Ostfriesland und dem Landkreis Friesland