Betreff
CO2-Kompensation im Rahmen der Energielieferverträge: Abschluss einer Vereinbarung mit Flurbereinigungsverband Oldenburg-Ostfriesland zur Beschaffung von Flächen im Rahmen des Moorschutzprogramms
Vorlage
0700/2023
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Im Rahmen der Beschaffung von Energielieferung zur Belieferung der kreiseigenen Liegenschaften wurden im Jahr 2021 die Beschaffung von sog. Ökogas beraten, bei dem eine externe CO2-Kompensation erfolgt.

 

Da dies vergaberechtlich nicht bzw. nicht zu dem Zeitpunkt (mehr) möglich war, hat die Verwaltung vorgeschlagen, statt einer externen Kompensation die rechnerischen Mehrkosten zwischen konventionellem Erdgas und Ökogas separat in den Haushalt aufzunehmen und für eine regionale CO2-Kompensation bspw. für die Wiedervernässung von Mooren einzusetzen. Diesem Vorschlag wurde mit Beschluss über die Vorlage 1269/2021 vom 04.08.2021 gefolgt und entsprechend in den nachfolgenden Haushaltsplanungen mit jährlich rund 250.000 EUR veranschlagt (P1.01.11.111420.002 /SK 429110), sodass bislang ca. 500.000 EUR verfügbar sind.

 

Auf diesem Weg kann der Klimaschutz regional und transparent gestaltet werden und vor allem können mit einer Finanzierung sowohl Klimaschutzziele als auch die Klimaanpassung sowie der Natur- und Artenschutz gefördert werden. Die Mittel sollen entsprechend für den Grunderwerb und die erforderlichen naturschutzfachlichen Maßnahmen für (Wieder-) Herstellung und Pflege der Flächen eingesetzt werden. Hierfür bedarf es eines Rahmens, der eine dauerhafte Sicherung der Maßnahmen sowie ein Monitoring ermöglicht. Eine mehrdimensionale Zielerreichung ist damit möglich.

 

Auf der Suche nach geeigneten Kompensationsmöglichkeiten zusammen mit dem FB 67 und der Naturschutzstiftung Friesland-Wittmund-Wilhelmshaven hat sich nun die Möglichkeit ergeben, dass das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems (ArL), vertreten durch die Flurbereinigungsbehörde, für den Bereich Bockhorner Moor die Einleitung eines Flurbereinigungsverfahren im Rahmen des landesseitigen Moorschutzprogramms plant.

 

Ein solches Flurbereinigungsverfahren kann zum einen die Flächenbeschaffung ermöglichen und zum anderen die Belange von Naturschutz und vor allem der Landwirtschaft in Einklang bringen.

 

Mit Auslaufen der Lieferverträge in 2023 werden mehr tatsächlich emittierten CO2-Mengen anhand der Energieverbräuche ermittelt und in Flächenäquivalente umgerechnet werden. Dies erfolgt aktuell durch den FB 61 (GBM, Klimaschutz):der Gasverbrauch beläuft sich auf rund 25.000 Mw/h über 2 Jahre (ungeprüft), so dass bei rund 0,202 kg/kWh rund 2.500 t CO2 kompensiert werden müssen. Überschlägig  kann 1m² wiedervernässte Fläche rund 60 kg CO2 binden. Für den abgelaufenen Lieferzeitraum ergäbe sich somit eine Kompensationsfläche von rund 4,2 ha. Der Flächenbedarf kann sich abhängig von Ausgangs- und Endzustand sowie geplanten Maßnahmen noch erhöhen oder verringern.

 

Mit der vorgelegten Vereinbarung soll nun die Grundlage für die Beschaffung der Flächen hergestellt werden. Eine solche Rahmenvereinbarung ermöglicht der Flurbereinigungsbehörde nicht erst mit Einleitung der Flurbereinigungsverfahren im Bockhorner Moor in Grundstücksverhandlungen einzutreten, sondern aufgrund der gesicherten Finanzierung frühzeitig und vorausschauend auf Angebote auf dem Markt reagieren und Flächen erwerben zu können. Durch das Flurbereinigungsverfahren wird dabei sichergestellt, dass in der Spitzabrechnung der Landkreis tatsächlich nur die Flächen bezahlt, die er für CO2-Kompensations- und Naturschutzflächen benötigt. Das o. g. Budget ermöglicht, den Flächenansatz vorausgesetzt, einen Preis für Erwerb und Maßnahmen von bis zu ca. 11 EUR/qm.

 

Entsprechende Ankaufs- oder Tauschvereinbarungen sind ergänzend dem Kreistag vorzulegen, wobei angeregt wird, dass hier der Kreisausschuss zum Beschluss ermächtigt wird, um eine ggf. erforderliche schnelle Entscheidung zu ermöglichen.

 

Für die jeweiligen Flächen sollen dann mit der Naturschutzstiftung zusammen entsprechende (zu vergütende) Maßnahmen-, Pflege- und Monitoringpläne entwickelt und über die CO2-Kompensationsmittel finanziell hinterlegt werden.

 


Beschlussvorschlag:

Der Fachausschuss stimmt der Verwendung der zur CO2-Kompensation vorgesehehen Mittel in der vorgeschlagenen Form zu und ermächtigt die Verwaltung zum Abschluss der beigefügten Rahmenvereinbarung mit Flurbereinigungsverband Oldenburg-Ostfriesland.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:       Ja       Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche

Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil                objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

€ XXXXX

€ XXXXX

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

Erfolgte Veranschlagung:    ja, mit             Nein  Es handelt sich um Kompensationsmittel zur zweckgebundenen Verwendung von aktuell 500.000 € - jährlich wachsend um 250.000 € verfügbar (vgl. Beschluss zur Vorlage 1269/2021)

im   Ergebnishaushalt    Finanzhaushalt    Produkt- bzw. Investitionsobjekt: P1.01.11.111420.002 /SK 429110

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:   ja   nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage hat negative Auswirkungen auf Klimaschutz:   ja   nein

Bei  ja: Nähere Erläuterung der Auswirkung in Begründung

Vorlage hat positive Auswirkungen auf Klimaschutz:   ja   nein

Bei  ja: Handlungsfeld: Moorentwicklung und -schutz; Schaffung von CO2-Senken

Vorlage bezieht sich auf

XXX

MEZ  Nr. 4

Titel:  Erhalt und Verbesserung der natürlichen Lebensgrundlagen

HSP  Nr.  4.2.1

Titel:  Förderung der bäuerlichen und nachhaltigen Landwirtschaft, auch im Sinne des Niedersächsischen Weges

                                                

 

 Herr Neuhaus, FB 61    Herr Meier

Sachbearbeiter/in                    Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

 

                                                             

Dezernent/in                     Kämmerei                         Landrat

Abstimmungsergebnis:

Fachausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreisausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreistag

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

 


Anlage(n):

Rahmenvereinbarung Flurbereinigungsverband Oldenburg-Ostfriesland und dem Landkreis Friesland