Begründung:
Die Hauptsatzung des Landkreises Friesland ist
zuletzt mit der 6. Änderungssatzung hinsichtlich § 8 (Verkündungen und
öffentliche Bekanntmachungen) angepasst worden. Zuvor erfolgte eine Änderung
der Hauptsatzung hinsichtlich der Zulassung einer Zuschaltung der
Kreistagsabgeordneten per Videokonferenztechnik.
Unter Berücksichtigung der durchgeführten
Evaluation der Zuschaltung per Videokonferenztechnik (vgl. Vorlage 0553/2023)
wird eine Änderung der Hauptsatzung vorgeschlagen.
Für die Änderung wird die vom Niedersächsischen
Landkreistag (NLT) veröffentlichte Arbeitshilfe „Muster einer Hauptsatzung des
Landkreises/der Region Hannover“ sowie das Muster einer Hauptsatzungsregelung
zu Hybridsitzungen nach § 64 Abs. 3 NKomVG der Arbeitsgemeinschaft der
kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens herangezogen:
§ 1 (Name und Sitz), § 2 (Wappen, Flagge und
Dienstsiegel) sowie § 3 (Kreisgebiet) - nicht in dem Muster einer Hauptsatzung
des NLT aufgeführt - bleiben unverändert.
Der bisherige § 6 (Abweichende Zuständigkeiten)
wird zu § 4 (Abweichende Zuständigkeiten). Eine inhaltliche Veränderung erfolgt
nicht.
Der bisherige § 9 (Film- und Tonaufnahmen in
öffentlichen Sitzungen des Kreistages) wird zu § 5 (Medienöffentlichkeit). Zur
Klarstellung wird mit Absatz 6 die Zuschaltung von Vertreterinnen und
Vertretern der Medien an öffentlichen Sitzungen per Videokonferenztechnik in
die Hauptsatzung aufgenommen (diese Regelung ist in der derzeitig gültigen
Hauptsatzung als Ergänzung zu Durchführung von Anhörungen berücksichtigt).
Der bisherige § 4a (Teilnahme durch Zuschaltung
per Videokonferenz - „Hybridsitzungen“) wird zu § 6 (Teilnahme durch
Zuschaltung per Videokonferenztechnik). Die Zuschaltung von
Kreistagsabgeordneten per Videokonferenztechnik bleibt weiterhin auch für nicht
öffentliche Sitzungen zugelassen. Nachdem sich die Möglichkeit der Zuschaltung
per Videokonferenztechnik bewährt hat, wird diese voraussetzungslos eingeräumt;
also nicht mehr von einem Vorliegen persönlicher Voraussetzungen abhängig
gemacht. Damit einhergehend wird auf Verfahrensregelungen in der Hauptsatzung
(und Geschäftsordnung; vgl. Vorlage 0702/2023) verzichtet. Eine Beschränkung
der Zuschaltung per Videokonferenztechnik auf die Sitzungen des Kreistages
erfolgt nicht. Für die Zuschaltung von Beamtinnen und Beamten auf Zeit oder von
Angehörigen der Verwaltung ist keine Regelung in der Hauptsatzung erforderlich.
Der bisherige § 4 (Stellvertretung der
Landrätin/des Landrates für bestimmte Aufgabengebiete; Beamte auf Zeit) wird in
§ 7 (Zusammensetzung des Kreisausschusses), § 8 (Beamte auf Zeit) und § 9
(Stellvertretung der Landrätin/des Landrats für bestimmte Aufgabengebiete)
aufgeteilt. In § 7 (Zusammensetzung des Kreisausschusses) wird gemäß § 74 Abs.
1 Satz 2 NKomVG bestimmt, dass die Erste Kreisrätin/der Erste Kreisrat und der
Kreisrat dem Kreisausschuss als beratende Mitglieder angehören; dies entspricht
auch der derzeitigen Regelung. § 8 (Beamte auf Zeit) regelt die Berufung
weiterer leitender Beamtinnen und Beamten in das Beamtenverhältnis auf Zeit. In
§ 9 (Stellvertretung der Landrätin/des Landrats für bestimmte Aufgabengebiete)
ist der Wortlaut aus § 4 Nr. 3 und Nr. 4 der derzeit gültigen Hauptsatzung
übernommen worden.
Der bisherige § 7 (Anregungen und Beschwerden)
wird zu § 10 (Anregungen und Beschwerden). Absatz 4 wird um die „Prüfung von
Anregungen“ ergänzt.
Der bisherige § 8 (Verkündungen und öffentliche
Bekanntmachungen) wird zu § 11 (Verkündungen und öffentliche Bekanntmachungen).
Eine inhaltliche Veränderung erfolgt nicht.
Der bisherige § 10 (Inkrafttreten) wird zu § 12
(Inkrafttreten).
Beschlussvorschlag:
Das Gremium beschließt die Änderung der Hauptsatzung des Landkreises
Friesland gemäß des vorgelegten Entwurfs mit Stand 21.11.2023.
Anlage(n):
Anlage 1: Hauptsatzung in der Fassung der 6.
Änderungssatzung
Anlage 2: Synopse
Anlage 3: Entwurf einer Hauptsatzung mit Stand
21.11.2023