Betreff
Änderung der Hauptsatzung des Landkreises Friesland
Vorlage
0701/2023
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Die Hauptsatzung des Landkreises Friesland ist zuletzt mit der 6. Änderungssatzung hinsichtlich § 8 (Verkündungen und öffentliche Bekanntmachungen) angepasst worden. Zuvor erfolgte eine Änderung der Hauptsatzung hinsichtlich der Zulassung einer Zuschaltung der Kreistagsabgeordneten per Videokonferenztechnik.

 

Unter Berücksichtigung der durchgeführten Evaluation der Zuschaltung per Videokonferenztechnik (vgl. Vorlage 0553/2023) wird eine Änderung der Hauptsatzung vorgeschlagen.

 

Für die Änderung wird die vom Niedersächsischen Landkreistag (NLT) veröffentlichte Arbeitshilfe „Muster einer Hauptsatzung des Landkreises/der Region Hannover“ sowie das Muster einer Hauptsatzungsregelung zu Hybridsitzungen nach § 64 Abs. 3 NKomVG der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens herangezogen:

 

§ 1 (Name und Sitz), § 2 (Wappen, Flagge und Dienstsiegel) sowie § 3 (Kreisgebiet) - nicht in dem Muster einer Hauptsatzung des NLT aufgeführt - bleiben unverändert.

 

Der bisherige § 6 (Abweichende Zuständigkeiten) wird zu § 4 (Abweichende Zuständigkeiten). Eine inhaltliche Veränderung erfolgt nicht.

 

Der bisherige § 9 (Film- und Tonaufnahmen in öffentlichen Sitzungen des Kreistages) wird zu § 5 (Medienöffentlichkeit). Zur Klarstellung wird mit Absatz 6 die Zuschaltung von Vertreterinnen und Vertretern der Medien an öffentlichen Sitzungen per Videokonferenztechnik in die Hauptsatzung aufgenommen (diese Regelung ist in der derzeitig gültigen Hauptsatzung als Ergänzung zu Durchführung von Anhörungen berücksichtigt).

 

Der bisherige § 4a (Teilnahme durch Zuschaltung per Videokonferenz - „Hybridsitzungen“) wird zu § 6 (Teilnahme durch Zuschaltung per Videokonferenztechnik). Die Zuschaltung von Kreistagsabgeordneten per Videokonferenztechnik bleibt weiterhin auch für nicht öffentliche Sitzungen zugelassen. Nachdem sich die Möglichkeit der Zuschaltung per Videokonferenztechnik bewährt hat, wird diese voraussetzungslos eingeräumt; also nicht mehr von einem Vorliegen persönlicher Voraussetzungen abhängig gemacht. Damit einhergehend wird auf Verfahrensregelungen in der Hauptsatzung (und Geschäftsordnung; vgl. Vorlage 0702/2023) verzichtet. Eine Beschränkung der Zuschaltung per Videokonferenztechnik auf die Sitzungen des Kreistages erfolgt nicht. Für die Zuschaltung von Beamtinnen und Beamten auf Zeit oder von Angehörigen der Verwaltung ist keine Regelung in der Hauptsatzung erforderlich.

 

Der bisherige § 4 (Stellvertretung der Landrätin/des Landrates für bestimmte Aufgabengebiete; Beamte auf Zeit) wird in § 7 (Zusammensetzung des Kreisausschusses), § 8 (Beamte auf Zeit) und § 9 (Stellvertretung der Landrätin/des Landrats für bestimmte Aufgabengebiete) aufgeteilt. In § 7 (Zusammensetzung des Kreisausschusses) wird gemäß § 74 Abs. 1 Satz 2 NKomVG bestimmt, dass die Erste Kreisrätin/der Erste Kreisrat und der Kreisrat dem Kreisausschuss als beratende Mitglieder angehören; dies entspricht auch der derzeitigen Regelung. § 8 (Beamte auf Zeit) regelt die Berufung weiterer leitender Beamtinnen und Beamten in das Beamtenverhältnis auf Zeit. In § 9 (Stellvertretung der Landrätin/des Landrats für bestimmte Aufgabengebiete) ist der Wortlaut aus § 4 Nr. 3 und Nr. 4 der derzeit gültigen Hauptsatzung übernommen worden.

 

Der bisherige § 7 (Anregungen und Beschwerden) wird zu § 10 (Anregungen und Beschwerden). Absatz 4 wird um die „Prüfung von Anregungen“ ergänzt.

 

Der bisherige § 8 (Verkündungen und öffentliche Bekanntmachungen) wird zu § 11 (Verkündungen und öffentliche Bekanntmachungen). Eine inhaltliche Veränderung erfolgt nicht.

 

Der bisherige § 10 (Inkrafttreten) wird zu § 12 (Inkrafttreten).

 


Beschlussvorschlag:

Das Gremium beschließt die Änderung der Hauptsatzung des Landkreises Friesland gemäß des vorgelegten Entwurfs mit Stand 21.11.2023.

 


Finanzielle Auswirkungen:       Ja       Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche

Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil                objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

€ XXXXX

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

Erfolgte Veranschlagung:    ja, mit             Nein

im   Ergebnishaushalt    Finanzhaushalt    Produkt- bzw. Investitionsobjekt: XXXX

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:   ja   nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage hat negative Auswirkungen auf Klimaschutz:   ja   nein

Bei  ja: Nähere Erläuterung der Auswirkung in Begründung

Vorlage hat positive Auswirkungen auf Klimaschutz:   ja   nein

Bei  ja: Handlungsfeld:

Vorlage bezieht sich auf

XXX

MEZ  Nr. XXX

Titel: 

HSP  Nr.  XXX

Titel:  

                                                

 

                                    

Sachbearbeiter/in                    Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

 

                                                             

Dezernent/in                     Kämmerei                         Landrat

Abstimmungsergebnis:

Fachausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreisausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreistag

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

 


Anlage(n):

 

Anlage 1:             Hauptsatzung in der Fassung der 6. Änderungssatzung

 

Anlage 2:             Synopse

 

Anlage 3:             Entwurf einer Hauptsatzung mit Stand 21.11.2023