Betreff
a) Erfüllung des Rechtsanspruches der 3 bis 6-jährigen auf einen Kindergartenplatz b) Bedarfs- und Angebotsstruktur der 0 bis 3-jährigen c) Vergabesystem der Kindergarten- und Krippenplätze gemäß Kreistagsbeschluss vom 30.10.2006
Vorlage
038/2007
Art
Beschlussvorlage

Begründung:


Sachverhalt zu Punkt a) und b):


Der Landkreis Friesland erbringt in Kooperation mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden Leistungen für die Familien. Es obliegt ihm eine Vielzahl familienrelevanter Aufgabenfelder. Ein wichtiger Bereich ist die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und das Angebot der Kindertagespflege.


Das Bewusstsein, dass Kinder zur ihrer Entwicklung andere Kinder brauchen und das jeder junge Mensch ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit (§ 1 SGB VIII) hat, hat der Landkreis Friesland als öffentlicher Jugendhilfeträger den Ausbau der Kinderbetreuung zur Umsetzung des Rechtsanspruches unterstützt, gefördert und gemäß § 13 Abs. 1 KiTaG in Verbindung mit § 80 SGB VIII sichergestellt. Mit der Fortschreibung des Kindertagesstättenbedarfsplanes wird die planerische Grundlage einer Entwicklung eines regional ausgeglichenen Angebotes an Tageseinrichtungen für Kinder sichergestellt.


Mit dem Angebot der Qualifizierung und Vermittlung von Tagespflegepersonen sowie der Förderung zur Umwandlung von Kindergartengruppen (nach Erfüllung des Rechtsanspruches) in Krippen, unterstützt der Landkreis Friesland in Kooperation mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden, Eltern, Mütter und Väter, die Familie und Beruf miteinander vereinbaren wollen.


Die Fortschreibung der jährlichen Ausbaustufen bis zum Jahre 2010 soll ein bedarfsgerechtes Angebot für Kinder unter drei Jahren gemäß § 24 SGB VIII sicherstellen.


Das bedeutet auch eine jährliche Überprüfung der vorhandenen und der noch erforderlichen Betreuungsressourcen, insbesondere um:


  • Änderungen der Bedingungen und Förderung des Landes, insbesondere um neue Möglichkeiten an Betreuungsformen zu berücksichtigen,

  • reale demographische Entwicklungen zeitnah beachten zu können,

  • Planungswünsche der Träger rechtzeitig in Betracht ziehen zu können und

  • Möglichkeiten der Vernetzungen z.B. das Angebot der Kindertagespflege in Tageseinrichtungen für Kinder assoziieren zu können.


Als öffentlicher Jugendhilfeträger spricht sich der Landkreis Friesland für einen zukunftsweisenden, bedarfsgerechten Ausbau an Betreuungsplätzen aus und unterstützt damit die aus bildungspolitischer Sicht wichtige Bedeutung der frühen Förderung von Kindern. Wenn Kinder – so jedenfalls die Wissenschaft – bereits im frühen Alter wesentliche Grundkompetenzen entwickeln und sie sich aktiver als bisher angenommen, die Lebenswelt aneignen und sich mit ihr auseinandersetzen, dann bedarf es dazu auch einer entsprechenden Infrastruktur an Einrichtungen und Plätzen, damit Kinder diese Fähigkeiten auch entwickeln können.


Bedarf und Umsetzung an Betreuungsplätzen im Landkreis Friesland:


Zusammenstellung Kindergarten/ Kindertagesstätte/ Kleine Kindertagesstätte/ Krippe



davon in Trägerschaft


Gemeinde

Gesamt

Stadt und Gemeinde

Kirche

Sonstige *



Bemerkungen

Jever

5

2

3

0

Ev. Kirche, drei Einrichtungen

Sande

3

2

1

0

Ev. Kirche, eine Einrichtungen

Schortens
(inkl. Upjever)

8

4

3

1

Ev. Kirche, zwei Einrichtungen, Kath. Kirche, eine Einrichtung, Heilpäd. Einrichtung, GPS

Wangerland

5

2

3

0

Ev. Kirche, drei Einrichtungen

Wangerooge

1

0

1

0

Ev. Kirche, eine Einrichtung

Varel
(inkl. Seghorn)

9

1

4

4

Ev. Kirche, drei Einrichtungen, Kath. Kirche, eine Einrichtung, Heilpäd. Einrichtung, GPS,

Waldorfkindergarten, freier Träger, Kinderkrippe Flohkiste, freier Träger, Kinderhort Langendamm, freier Träger,

Bockhorn

3

1

2

0

Ev. Kirche, eine Einrichtung, Kath. Kirche eine Einrichtung

Zetel

4

3

1

0

Ev. Kirche, eine Einrichtung

Insgesamt

38

15

18

5


davon Nordkreis

22

10

11

1


davon Südkreis

16

5

7

4




* freie, nicht kommerzielle Träger

Hinweise:

Hort mit entsprechender Betriebserlaubnis:

Kinderhort Langendamm

Ev. KiGa Lindenallee in Jever hat neben dem KiGa auch einen Hortbereich



Altersübergreifende Gruppen in Tageseinrichtungen für Kinder

Der Städt. KiGa Oestringfelde, Schortens, hat neben dem KiGa-Bereich auch Plätze vom 3. bis 10. Lebensjahr.

Der Ev. KiGa Roffhausen, Schortens, hat neben dem KiGa-Bereich auch Plätze vom 6. bis 10 Lebensjahr.

Der Ev. KiGa Horumersiel, Wangerland, hat neben dem KiGa-Bereich auch Plätze vom 3. bis 14. Lebensjahr.
Der Ev. KiGa Tettens-Middoge, Wangerland, hat neben dem KiGa-Bereich auch Plätze vom 3. bis 14. Lebensjahr.


Der Landkreis Friesland verfügt über ein Betreuungsnetz geprägt von einer Trägervielfalt.


Der Anteil an Betreuungsangeboten für Kinder weist Versorgungslücken auf, da es immer noch Bereiche gibt, wo der Rechtsanspruch (gemäß § 13 Abs. 1 KiTaG in Verbindung mit § 80 SGB VIII ) auf einen Kindergartenplatz erfüllt werden muss.


Das könnte sich in den nächsten Jahren ändern. Die Prognose, ausgehend vom Kindertagesstättenbedarfsplan 2005/2006, zeigt deutlich eine Bedarfsüberdeckung für Kinder ab drei Jahre im Vormittags- sowie im Nachmittagsbereich in den Tageseinrichtungen für Kinder im Landkreis Friesland. Den Kindertagesstättenbedarfsplan wird der Fachbereich 22 detailliert in der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses vorlegen. Er wird zur Zeit mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden fortgeschrieben.


Ein Ausbauprogramm soll helfen, bis zum Jahre 2010 step by step ca. 10% an Plätzen für Kinder unter drei Jahren vorzuhalten.


Abfragen von zu erwartenden Bedarfen an Plätzen für Kinder unter drei Jahren, durchgeführt von einzelnen Städten und Gemeinden im Landkreis Friesland, ergaben einen durchschnittlichen Bedarf von unter 10%.

Platzressourcen für unter dreijährige Kinder im Rahmen der altersübergreifeneden Aufnahme in Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Varel werden zum Beispiel nicht in vollem Umfang genutzt.


Mögliches Ausbauprogramm im Landkreis Friesland


Ziel ist es, in Kooperation mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden bis zum Jahr 2010 ein bedarfsorientiertes und gemäß der möglichen Finanzressourcen entsprechendes Betreuungsangebot für Kinder unter drei Jahren zu schaffen.


Beim Ausbauprogramm soll folgendes zugrunde gelegt werden:


  1. Nutzung von freiwerdenden Kindergartenplätzen durch altersübergreifende Aufnahme von Kindern unter drei Jahren in Kindergartengruppen

  2. Kindertagespflege (mögliche Vernetzung mit den Tageseinrichtungen für Kinder)

  3. Zusatzprogramm für neue Betreuungsmodelle – Spielgruppen, etc.

  4. Umwandlung von Kindergartengruppen in Krippen

  5. Neue Plätze im Rahmen einer Förderung durch das Job-Center Friesland



Vergabesystem der Kindergarten- und Krippenplätze gemäß Kreistagsbeschluss vom 30.10.2006


Sachverhalt zu Punkt c):


  • Der Antrag der UWG/SWG-Gruppe vom 22.08.2006, das Vergabesystem für Kindergartenplätze zu überprüfen und eine Verwaltungsvereinbarung mit dem Ziel einer interkommunalen Härtefallregelung zu ermöglichen, ist vom Kreistag am 30.10.2006 an den Jugendhilfeausschuss verwiesen worden.


  • Am 28.11.2006 fand ein Arbeitsgespräch mit den VertreterInnen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden, den VertreterInnen der anerkannten freien Jugendhilfeträger sowie den LeiterInnen der Tageseinrichtungen für Kinder statt. Das Vergabesystem von Kindergarten- und Krippenplätzen wurde angesprochen.


  • Am 05.01.2007 ist zu diesem Thema eine kommunale Befragung durchgeführt worden.



Auswertung:


Platzvergabesystem für Kindergartenplätze gemeinde- und städteübergreifend im Landkreis Friesland


(Stand: 05.01.2007)

Stadt/Gemeinde


Welche Form wurde vereinbart und welche Kostenregelung wurde getroffen?

Stadt Jever


Zur Zeit, per Einzelfallentscheidung, werden zwei Kinder aus einem anderen Einzugsbereich betreut. Weitere Ausnahmen sind nicht vorgesehen.

Es gibt keine Absprachen bezüglich eines finanziellen Ausgleiches mit den umliegenden Städten und Gemeinden, außer dem regulären Anspruch auf Elternbeiträge.

Stadt Schortens


Einzelfallentscheidungen zur Aufnahme von Kindern aus einem anderen Einzugsbereich sind nur bei freien Platzressourcen möglich.

Es gibt keine Absprachen bezüglich eines finanziellen Ausgleiches mit den umliegenden Städten und Gemeinden, außer dem regulären Anspruch auf Elternbeiträge.

Gemeinde Sande


Einzelfallentscheidungen zur Aufnahme gemeindefremder Kinder sind nur bei freien Platzressourcen möglich.

Es gibt keine Absprachen bezüglich eines finanziellen Ausgleiches mit den umliegenden Städten und Gemeinden, außer dem regulären Anspruch auf Elternbeiträge

Gemeinde Wangerland


Gemeindeübergreifende Aufnahmen werden nicht mehr durchgeführt.

Gemeinde Wangerooge


Inselstatus

Stadt Varel


Es gibt zur Zeit keine stadtübergreifende Aufnahmen. Anfragen auf Vormittags- und Ganztagsplätze können nicht berücksichtigt werden, mangels freier Plätze.

Gemeinde Bockhorn


Die Gemeinde Bockhorn hat bislang nach Absprache

(Einzelfallentscheidung) Kinder aus Varel aufgenommen.

Es gibt keine Absprachen bezüglich eines finanziellen Ausgleiches, außer dem regulären Anspruch auf Elternbeiträge.

Gemeinde Zetel


Es gab Einzelfallentscheidungen im Nachmittagsbereich.

Es gibt keine Absprachen bezüglich eines finanziellen Ausgleiches, außer dem regulären Anspruch auf Elternbeiträge.



Eine Relevanz zur Installierung eines städte- und gemeindeübergreifenden Vergabesystem konnte nicht abgeleitet werden.


Ziel ist es, diesen Punkt im dialogischen Verfahren im Rahmen eines Qualitätsentwicklungsprozesses aller Tageseinrichtungen für Kinder im Landkreis Friesland zu bearbeiten.





Beschlussvorschlag:


Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Sachstand zur Kenntnis.

Die Angelegenheit wird dem Ausschuss mit dem Kindertagesstättenbedarfsplan und einem Ausbauvorschlag in der nächsten Sitzung wieder vorgelegt.


Finanzielle Auswirkungen: Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche Folgekosten

Finanzierung:


Eigenanteil

objektbezogene Einnahmen



Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen


Erfolgte Veranschlagung:Ja, mit € Nein

im Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt Haushaltsstelle:


___ _________________________

Sachbearbeiter/in Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

____________ ________________ ________________

Abteilungsleiter Kämmerei Landrat

Beratungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen



Nein-Stimmen



Enthaltungen



Kenntnisnahme

Lt. Beschluss­vorschlag

Abweichender Beschluss