Begründung:
Sachverhalt zu Punkt a) und b):
Der Landkreis Friesland erbringt in Kooperation mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden Leistungen für die Familien. Es obliegt ihm eine Vielzahl familienrelevanter Aufgabenfelder. Ein wichtiger Bereich ist die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und das Angebot der Kindertagespflege.
Das Bewusstsein, dass Kinder zur ihrer Entwicklung andere Kinder brauchen und das jeder junge Mensch ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit (§ 1 SGB VIII) hat, hat der Landkreis Friesland als öffentlicher Jugendhilfeträger den Ausbau der Kinderbetreuung zur Umsetzung des Rechtsanspruches unterstützt, gefördert und gemäß § 13 Abs. 1 KiTaG in Verbindung mit § 80 SGB VIII sichergestellt. Mit der Fortschreibung des Kindertagesstättenbedarfsplanes wird die planerische Grundlage einer Entwicklung eines regional ausgeglichenen Angebotes an Tageseinrichtungen für Kinder sichergestellt.
Mit dem Angebot der Qualifizierung und Vermittlung von Tagespflegepersonen sowie der Förderung zur Umwandlung von Kindergartengruppen (nach Erfüllung des Rechtsanspruches) in Krippen, unterstützt der Landkreis Friesland in Kooperation mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden, Eltern, Mütter und Väter, die Familie und Beruf miteinander vereinbaren wollen.
Die Fortschreibung der jährlichen Ausbaustufen bis zum Jahre 2010 soll ein bedarfsgerechtes Angebot für Kinder unter drei Jahren gemäß § 24 SGB VIII sicherstellen.
Das bedeutet auch eine jährliche Überprüfung der vorhandenen und der noch erforderlichen Betreuungsressourcen, insbesondere um:
Änderungen der Bedingungen und Förderung des Landes, insbesondere um neue Möglichkeiten an Betreuungsformen zu berücksichtigen,
reale demographische Entwicklungen zeitnah beachten zu können,
Planungswünsche der Träger rechtzeitig in Betracht ziehen zu können und
Möglichkeiten der Vernetzungen z.B. das Angebot der Kindertagespflege in Tageseinrichtungen für Kinder assoziieren zu können.
Als öffentlicher Jugendhilfeträger spricht sich der Landkreis Friesland für einen zukunftsweisenden, bedarfsgerechten Ausbau an Betreuungsplätzen aus und unterstützt damit die aus bildungspolitischer Sicht wichtige Bedeutung der frühen Förderung von Kindern. Wenn Kinder – so jedenfalls die Wissenschaft – bereits im frühen Alter wesentliche Grundkompetenzen entwickeln und sie sich aktiver als bisher angenommen, die Lebenswelt aneignen und sich mit ihr auseinandersetzen, dann bedarf es dazu auch einer entsprechenden Infrastruktur an Einrichtungen und Plätzen, damit Kinder diese Fähigkeiten auch entwickeln können.
Bedarf und Umsetzung an Betreuungsplätzen im Landkreis Friesland:
Zusammenstellung
Kindergarten/ Kindertagesstätte/ Kleine Kindertagesstätte/
Krippe
davon in Trägerschaft
Gemeinde Gesamt Stadt und Gemeinde Kirche Sonstige *
|
Bemerkungen |
Jever |
5 |
2 |
3 |
0 |
Ev. Kirche, drei Einrichtungen |
Sande |
3 |
2 |
1 |
0 |
Ev. Kirche, eine Einrichtungen |
Schortens |
8 |
4 |
3 |
1 |
Ev. Kirche, zwei Einrichtungen, Kath. Kirche, eine Einrichtung, Heilpäd. Einrichtung, GPS |
Wangerland |
5 |
2 |
3 |
0 |
Ev. Kirche, drei Einrichtungen |
Wangerooge |
1 |
0 |
1 |
0 |
Ev. Kirche, eine Einrichtung |
Varel |
9 |
1 |
4 |
4 |
Ev. Kirche, drei Einrichtungen, Kath. Kirche, eine Einrichtung, Heilpäd. Einrichtung, GPS, Waldorfkindergarten, freier Träger, Kinderkrippe Flohkiste, freier Träger, Kinderhort Langendamm, freier Träger, |
Bockhorn |
3 |
1 |
2 |
0 |
Ev. Kirche, eine Einrichtung, Kath. Kirche eine Einrichtung |
Zetel |
4 |
3 |
1 |
0 |
Ev. Kirche, eine Einrichtung |
Insgesamt |
38 |
15 |
18 |
5 |
|
davon Nordkreis |
22 |
10 |
11 |
1 |
|
davon Südkreis |
16 |
5 |
7 |
4 |
|
* freie, nicht
kommerzielle Träger
Hinweise:
Hort mit entsprechender Betriebserlaubnis:
Kinderhort Langendamm
Ev. KiGa Lindenallee in Jever hat neben dem KiGa auch einen Hortbereich
Altersübergreifende Gruppen in Tageseinrichtungen für Kinder
Der Städt. KiGa Oestringfelde, Schortens, hat neben dem KiGa-Bereich auch Plätze vom 3. bis 10. Lebensjahr.
Der Ev. KiGa Roffhausen, Schortens, hat neben dem KiGa-Bereich auch Plätze vom 6. bis 10 Lebensjahr.
Der Ev.
KiGa Horumersiel, Wangerland, hat neben dem KiGa-Bereich auch Plätze
vom 3. bis 14. Lebensjahr.
Der Ev. KiGa Tettens-Middoge,
Wangerland, hat neben dem KiGa-Bereich auch Plätze vom 3. bis
14. Lebensjahr.
Der Landkreis Friesland verfügt über ein Betreuungsnetz geprägt von einer Trägervielfalt.
Der Anteil an Betreuungsangeboten für Kinder weist Versorgungslücken auf, da es immer noch Bereiche gibt, wo der Rechtsanspruch (gemäß § 13 Abs. 1 KiTaG in Verbindung mit § 80 SGB VIII ) auf einen Kindergartenplatz erfüllt werden muss.
Das könnte sich in den nächsten Jahren ändern. Die Prognose, ausgehend vom Kindertagesstättenbedarfsplan 2005/2006, zeigt deutlich eine Bedarfsüberdeckung für Kinder ab drei Jahre im Vormittags- sowie im Nachmittagsbereich in den Tageseinrichtungen für Kinder im Landkreis Friesland. Den Kindertagesstättenbedarfsplan wird der Fachbereich 22 detailliert in der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses vorlegen. Er wird zur Zeit mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden fortgeschrieben.
Ein Ausbauprogramm soll helfen, bis zum Jahre 2010 step by step ca. 10% an Plätzen für Kinder unter drei Jahren vorzuhalten.
Abfragen von zu erwartenden Bedarfen an Plätzen für Kinder unter drei Jahren, durchgeführt von einzelnen Städten und Gemeinden im Landkreis Friesland, ergaben einen durchschnittlichen Bedarf von unter 10%.
Platzressourcen für unter dreijährige Kinder im Rahmen der altersübergreifeneden Aufnahme in Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Varel werden zum Beispiel nicht in vollem Umfang genutzt.
Mögliches Ausbauprogramm im Landkreis Friesland
Ziel ist es, in Kooperation mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden bis zum Jahr 2010 ein bedarfsorientiertes und gemäß der möglichen Finanzressourcen entsprechendes Betreuungsangebot für Kinder unter drei Jahren zu schaffen.
Beim Ausbauprogramm soll folgendes zugrunde gelegt werden:
Nutzung von freiwerdenden Kindergartenplätzen durch altersübergreifende Aufnahme von Kindern unter drei Jahren in Kindergartengruppen
Kindertagespflege (mögliche Vernetzung mit den Tageseinrichtungen für Kinder)
Zusatzprogramm für neue Betreuungsmodelle – Spielgruppen, etc.
Umwandlung von Kindergartengruppen in Krippen
Neue Plätze im Rahmen einer Förderung durch das Job-Center Friesland
Vergabesystem der Kindergarten- und Krippenplätze gemäß Kreistagsbeschluss vom 30.10.2006
Sachverhalt zu Punkt c):
Der Antrag der UWG/SWG-Gruppe vom 22.08.2006, das Vergabesystem für Kindergartenplätze zu überprüfen und eine Verwaltungsvereinbarung mit dem Ziel einer interkommunalen Härtefallregelung zu ermöglichen, ist vom Kreistag am 30.10.2006 an den Jugendhilfeausschuss verwiesen worden.
Am 28.11.2006 fand ein Arbeitsgespräch mit den VertreterInnen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden, den VertreterInnen der anerkannten freien Jugendhilfeträger sowie den LeiterInnen der Tageseinrichtungen für Kinder statt. Das Vergabesystem von Kindergarten- und Krippenplätzen wurde angesprochen.
Am 05.01.2007 ist zu diesem Thema eine kommunale Befragung durchgeführt worden.
Auswertung:
Platzvergabesystem für Kindergartenplätze gemeinde- und städteübergreifend im Landkreis Friesland
(Stand:
05.01.2007)
Stadt/Gemeinde |
|
Welche Form wurde vereinbart und welche Kostenregelung wurde getroffen? |
---|---|---|
Stadt Jever |
|
Zur Zeit, per Einzelfallentscheidung, werden zwei Kinder aus einem anderen Einzugsbereich betreut. Weitere Ausnahmen sind nicht vorgesehen. Es gibt keine Absprachen bezüglich eines finanziellen Ausgleiches mit den umliegenden Städten und Gemeinden, außer dem regulären Anspruch auf Elternbeiträge. |
Stadt Schortens |
|
Einzelfallentscheidungen zur Aufnahme von Kindern aus einem anderen Einzugsbereich sind nur bei freien Platzressourcen möglich. Es gibt keine Absprachen bezüglich eines finanziellen Ausgleiches mit den umliegenden Städten und Gemeinden, außer dem regulären Anspruch auf Elternbeiträge. |
Gemeinde Sande |
|
Einzelfallentscheidungen zur Aufnahme gemeindefremder Kinder sind nur bei freien Platzressourcen möglich. Es gibt keine Absprachen bezüglich eines finanziellen Ausgleiches mit den umliegenden Städten und Gemeinden, außer dem regulären Anspruch auf Elternbeiträge |
Gemeinde Wangerland |
|
Gemeindeübergreifende Aufnahmen werden nicht mehr durchgeführt. |
Gemeinde Wangerooge |
|
Inselstatus |
Stadt Varel |
|
Es gibt zur Zeit keine stadtübergreifende Aufnahmen. Anfragen auf Vormittags- und Ganztagsplätze können nicht berücksichtigt werden, mangels freier Plätze. |
Gemeinde Bockhorn |
|
Die Gemeinde Bockhorn hat bislang nach Absprache (Einzelfallentscheidung) Kinder aus Varel aufgenommen. Es gibt keine Absprachen bezüglich eines finanziellen Ausgleiches, außer dem regulären Anspruch auf Elternbeiträge. |
Gemeinde Zetel |
|
Es gab Einzelfallentscheidungen im Nachmittagsbereich. Es gibt keine Absprachen bezüglich eines finanziellen Ausgleiches, außer dem regulären Anspruch auf Elternbeiträge. |
Eine
Relevanz zur Installierung eines städte- und
gemeindeübergreifenden Vergabesystem konnte nicht abgeleitet
werden.
Ziel ist
es, diesen Punkt im dialogischen Verfahren im Rahmen eines
Qualitätsentwicklungsprozesses aller Tageseinrichtungen für
Kinder im Landkreis Friesland zu bearbeiten.
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Sachstand zur Kenntnis.
Die Angelegenheit wird dem Ausschuss mit dem Kindertagesstättenbedarfsplan und einem Ausbauvorschlag in der nächsten Sitzung wieder vorgelegt.
Finanzielle Auswirkungen: Nein |
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Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten) |
Direkte jährliche Folgekosten |
Finanzierung:
Eigenanteil objektbezogene Einnahmen
|
Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen
|
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€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
|
Erfolgte Veranschlagung:Ja, mit € Nein |
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___ _________________________ Sachbearbeiter/in Fachbereichsleiter/in |
Sichtvermerke: ____________ ________________ ________________ Abteilungsleiter Kämmerei Landrat |
Beratungsergebnis: |
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Einstimmig |
Ja-Stimmen
|
Nein-Stimmen
|
Enthaltungen
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Kenntnisnahme |
Lt. Beschlussvorschlag |
Abweichender Beschluss |