Betreff
Schulisches Ganztagsangebot im Landkreis Friesland
Vorlage
415/2009
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Die Wählergruppe „Bürger für Bürger“ (BfB) – Kreistagsfraktion – hat mit Schreiben vom 14.11.2008 aus Anlass der Schülerdemo in Schortens die Frage nach Mängeln im Ganztagsangebot aufgeworfen und um Beantwortung im nächsten Schulausschuss gebeten.


Der Antrag der Wählergruppe „Bürger für Bürger“ (BfB) – Kreistagsfraktion – vom 14.11.2008 liegt dieser Vorlage an.


Die BfB-Fraktion stellt mit diesem Schreiben den Antrag, weitere Informationen über Kritik und Anliegen der Schüler einzuholen und diese im nächsten Schulausschuss vorzutragen.


Der Beantwortung des Antrags der Wählergruppe „Bürger für Bürger“ vom 14.11.2008 sei vorangestellt, dass gemäß § 23 Abs. 1 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) allgemein bildende Schulen als Ganztagsschule geführt werden können. Nach § 23 Abs. 4 NSchG bedarf die Ganztagsschule der Genehmigung der Schulbehörde. Die Genehmigung wird auf Antrag des Schulträgers, der Schule oder des Schulelternrates erteilt, wenn ein geeignetes pädagogisches Konzept und die organisatorischen, personellen und sächlichen Voraussetzungen geschaffen sind. Ein Antrag der Schule oder des Schulelternrates kann nur im Einvernehmen mit dem Schulträger gestellt werden.


Auf dem Erlasswege (sh. Runderlass des Niedersächsischen Kultusministeriums vom 16.03.2004) ist geregelt, dass Schulen im Einvernehmen mit ihrem Schulträger eine ständige Kooperation mit Trägern der Jugendhilfe oder anderen Kooperationspartnern vereinbaren, um auf der Grundlage eines gemeinsamen pädagogischen Konzepts eine offene Ganztagsschule einzurichten. In der offenen Ganztagsschule melden sich die Schülerinnen und Schüler zu den einzelnen Ganztagsangeboten für die Dauer eines Schulhalbjahres oder für ein Schuljahr an. Die Genehmigung wird durch das Niedersächsische Kultusministerium erteilt, sofern für die Schülerinnen und Schüler an mindestens 3 Tagen einer vollen Unterrichtswoche ganztagsspezifische Nachmittagsangebote eingerichtet sind, Zielsetzung und Organisationsform des Ganztagsangebots den sonstigen Rahmenvorgaben entsprechen und auch die nachmittäglichen Angebote für die Schülerinnen und Schüler unter Verantwortung der Schulleitung organisiert sowie in enger Kooperation mit ihr durchgeführt werden.


Ein Zuschlag zur Personalversorgung kann gewährt werden, sofern hierfür die sächlichen und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen gegeben sind.


Die sogenannten „gebundenen Ganztagsschulen“ mit verpflichtendem Nachmittagsangebot werden zurzeit vom Nds. Kultusministerium nicht genehmigt.

Das Land Niedersachsen flankierte den Ausbau der Ganztagsschulen gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen des Investitionsprogramms „Zukunft, Bildung und Betreuung“ 2003 – 2007, wonach auf der Grundlage der zwischen Bund und Ländern abgeschlossenen Verwaltungsvereinbarung der Auf- und Ausbau von Ganztagsschulen gefördert wird und den Schulträgern zur Verbesserung eines bedarfsgerechten Ganztagsangebots Zuwendungen für Investitionen gewährt wurden. Zu diesen Investitionen gehörten insbesondere erforderliche Neu- und Erweiterungs-, Um-, Sanierungs- und Modernisierungsbaumaßnahmen, der Wert von Gebäuden für schulische Zwecke, Ausstattungsinvestitionen sowie die mit den Investitionen verbundenen Dienstleistungen (z. B. Software, Installation, Geräteunterweisungen).


Unter Berücksichtigung dieser gesetzlichen Gegebenheiten hat der Landkreis Friesland bereits in 2003 seine allgemein bildenden Schulen nachhaltig und mehrfach aufgefordert, Anträge auf Errichtung einer Ganztagsschule zu stellen.


So hat der Kreisausschuss des Landkreises Friesland bereits am 12.01.2004 einen Grundsatzbeschluss gefasst, dass entsprechenden Anträgen der kreiseigenen Schulen auf Einrichtung von Ganztagsschulen zugestimmt wird.


Zwischenzeitlich wurden nachstehende kreiseigene Schulen Ganztagsschulen:

  • Haupt- und Realschule Bockhorn zum 01.08.2003

  • Inselschule Wangerooge zum 01.08.2004

  • Lothar-Meyer-Gymnasium Varel zum 01.08.2005

  • Heinz-Neukäter-Schule zum 01.08.2005

  • Mariengymnasium Jever zum 01.08.2007

  • Haupt- und Realschule Varel zum 01.08.2007

  • Schule am Schlosserplatz zum 01.08.2007

  • Hauptschule Schortens zum 01.08.2008


Die Haupt- und Realschule Hohenkirchen und die Haupt- und Realschule Obenstrohe haben einen Antrag auf Genehmigung zur Ganztagsschule zum 01.08.2009 gestellt.


Der Landkreis Friesland hat als Schulträger für die Haupt- und Realschule Sande einen Antrag auf Genehmigung zur Ganztagsschule zum 01.08.2009 gestellt.


Ferner hat der Landkreis Friesland für die genehmigte IGS Friesland einen Antrag auf Genehmigung der IGS als Ganztagsschule zum 01.08.2009 gestellt. Über die Anträge soll nach Rücksprache mit dem Niedersächsischen Kultusministerium voraussichtlich bis zum Beginn der Osterferien 2009 befunden werden.


Da zur Umsetzung des Ganztagsschulkonzeptes bei den genannten Schulen regelmäßig auch bauliche Investitionen beispielsweise für die Einrichtung einer Mensa notwendig sind, wurden durch den Landkreis Friesland jeweils rechtzeitig Anträge auf Zuwendungen für Investitionen aus dem o. a. Investitionsprogramm „Zukunft, Bildung und Betreuung“ gestellt. Für die Haupt- und Realschule Bockhorn, die Inselschule Wangerooge und die Heinz-Neukäter-Schule wurden Zuwendungen genehmigt. Bezüglich der übrigen Anträge ist festzuhalten, dass das Land Niedersachsen bis zum heutigen Tage, abgesehen von der Eingangsanzeige, dem Landkreis Friesland nicht verbindlich schriftlich mitgeteilt hat, ob eine Förderung möglich ist. Auf mehrmalige Nachfragen wurde lediglich mündlich mitgeteilt, dass eine Förderung voraussichtlich nicht möglich sein wird.


Darüber hinaus hat der Kreistag des Landkreises Friesland in seiner Sitzung am 27.02.2008 beschlossen, dass der Landkreis Friesland Schülerinnen/Schülern, die von der entgeltlichen Ausleihe von Lernmitteln befreit sind, sowie in besonderen Ausnahmefällen weiteren finanziell benachteiligten Schülerinnen/Schülern, die eine Ganztagsschule in der Trägerschaft des Landkreises Friesland besuchen, einen Zuschuss von 1,00 € pro Mahlzeit gewährt.


Das Land Niedersachsen beteiligt sich an den Kosten der Mittagsverpflegung in Ganztagsschulen mit einem Zuschuss in Höhe von 0,74 € bzw. 0,56 € für Schülerinnen/Schüler, falls ein kommunaler Zuschuss gezahlt wird.


Unter Berücksichtigung der bei den Ganztagsschulen im Landkreis Friesland durchgeführten Abfrage wurde für das Haushaltsjahr 2009 für die Mittagsverpflegung in Ganztagsschulen ein Gesamthaushaltsansatz in Höhe von 76.000 € zur Verfügung gestellt.


Im Haushaltsjahr 2008 wurde ein Betrag in Höhe von insgesamt 6.666,00 € an die Ganztagsschulen für die Mittagsverpflegung durch den Landkreis Friesland ausgezahlt.


Im Haushaltsjahr 2009 wurde für diese Zwecke bislang ein Betrag in Höhe von 88,00 € ausgezahlt.


Eine Abfrage bei den kreiseigenen Schulen, die genehmigte Ganztagsschulen sind, wie stark die Mensen ausgelastet sind, ergab, dass durchschnittlich zwischen 10 % und 15 % der Schülerinnen/Schüler von der angebotenen Mittagsverpflegung Gebrauch machen.

Von den anspruchsberechtigten Schülerinnen/Schülern (sh. o. a. Kreistagsbeschluss) machen durchschnittlich ca. 30 % einen Gebrauch von ihrem Anspruch auf Bezuschussung zu den Kosten der Mittagsverpflegung.

Als Gründe für die relativ geringe Teilnahme von anspruchsberechtigten Schülerinnen/Schülern wurden von den Schulen u. a. genannt:

- Für etliche Eltern scheint auch die nur noch geringe Beteiligung an den Essenskosten
zu hoch zu sein. Viele erwarten ein kostenloses Mittagessen.

- Viele der Schülerinnen/Schüler sind ein regelmäßiges Mittagessen in einer Gruppe,
Gemeinschaft, Familie nicht gewohnt.

- Etliche Schülerinnen/Schüler versorgen sich entsprechend ihren Ernährungs-
gewohnheiten mit Chips etc. und verschmähen dementsprechend das angebotene
Mittagessen.

Die Preise für die Mittagessen an den Ganztagsschulen variieren durchschnittlich zwischen 2,20 € und 3,00 €.

Dieses vorangestellt, wurde im Dezember 2008 zur Beantwortung des o. a. Antrags der Wählergruppe „Bürger für Bürger“ eine Abfrage bei den kreiseigenen Schulen in der Trägerschaft des Landkreises Friesland, die genehmigte Ganztagsschulen sind, vorgenommen mit der Bitte, mitzuteilen, was die Schülerinnen/Schüler an den Ganztagsschulbetrieb kritisieren. Ferner, welche Sachverhalte aus der Sicht der Schulleitung bei dem Ganztagsschulbetrieb zu verbessern sind.


Die Abfrage ergab folgende Rückmeldungen:


1.
Hauptschule Schortens

1.1 Antworten der Schule
- Keine optimale nachmittägliche Schülerbeförderung
- Verbesserung der Ausstattung (Mobiliar, Spielgeräte etc.)
- Zusätzliche Lehrerstunden


1.2 Anmerkungen
- Es wird geprüft, ob die nachmittägliche Schülerbeförderung verbessert werden kann

- Die Ausstattung wird durch den Ausbau der Mensa für die IGS verbessert
- Für zusätzliche Lehrerstunden ist das Land Niedersachsen zuständig

2.
Lothar-Meyer-Gymnasium

2.1
Antworten der Schule
- Keine ausreichenden Lehrerstunden
- Für notwendige Vor- und Nacharbeiten werden zusätzliche Arbeitsplätze für Lehrkräfte
beantragt
- Bibliothek
- Zusätzlicher Internetzugang
- Verbesserung der technischen Ausstattung (Beamer, Laptop, etc.)

2.2
Anmerkungen
- Für zusätzliche Lehrerstunden ist das Land Niedersachsen zuständig
- Die ehemalige Schulhausmeisterwohnung soll für zusätzliche Arbeitsplätze und
für die Schulbibliothek hergerichtet werden. Dieses beinhaltet auch einen zusätzlichen
Internetzugang.
- Wie bei allen kreiseigenen Schulen soll auch bei dem Lothar-Meyer-Gymnasium
sukzessive die Ausstattung verbessert werden

3.
Inselschule Wangerooge

3.1 Antworten der Schule
Kritische Äußerungen der Schülerinnen/Schüler zum Ganztagsschulbetrieb sind nicht
bekannt



4.
Schule am Schlosserplatz

4.1 Antworten der Schule
- Fehlende Räumlichkeiten
- Fehlende Außenspiele
- Fehlende Sportmöglichkeiten
- Bei den Betreuungskräften von Außenanbietern ist ein zu häufiger Personalwechsel
- Keine optimale nachmittägliche Schülerbeförderung in Richtung Sande

4.2
Anmerkungen
- Die Kritikpunkte beziehen sich auf das zurzeit am Schlosserplatz genutzte
Schulgebäude. Für die Schule am Schlosserplatz wird ab Mitte 2009 das
Schulgebäude „Am Dannhalm“ umfassend saniert, umgebaut und erweitert, so dass
ab 2011 an dem neuen Schulstandort eine erheblich verbesserte Schulinfrastruktur zur
Verfügung stehen wird.
- Es wird geprüft, inwieweit die Schülerbeförderung verbessert werden kann.

Für die Betreuungskräfte ist die Schule zuständig.

Im Rahmen der Abfrage wies die Schule am Schlosserplatz ergänzend darauf hin,
dass bei den Schülerinnen/Schülern die Mittagsverpflegung sowie die Hausaufgaben-
betreuung durch Fachkräfte positiv angemerkt worden ist.

5.
Haupt- und Realschule Varel

5.1 Antworten der Schule
- Es werden wesentlich mehr Lehrerstunden für den Ausbau der
Hausaufgabenbetreuung, der AG-Angebote und für Projekte benötigt

5.2
Anmerkungen
- Für die Ausstattung mit Lehrerstunden ist das Land Niedersachsen zuständig

6.
Mariengymnasium Jever

6.1 Antworten der Schule
- Verbesserung der Schülerbeförderung, da lange Wartezeiten nach Unterrichtsende
- Der Schultag ist mit Unterricht und Hausaufgaben sehr lang, mithin wenig Zeit für
Hobbys und Freundschaften

6.2
Anmerkungen
- Es wird geprüft, inwieweit Verbesserungen bei der Schülerbeförderung möglich sind.
- Das Mariengymnasium Jever weist darauf hin, dass trotz der langen Schultage
diverse Schülerinnen/Schüler anmerken, dass das längere Zusammensein mit den
Schulkameraden auch positiv sein kann. Ferner wäre eine konsequentere Umsetzung
der beschlossenen Hausaufgabenregelung denkbar, nach der nach einem Tag mit 9
Unterrichtsstunden keine Hausaufgaben für den nächsten Tag aufgegeben werden
sollen.

7.
Heinz-Neukäter-Schule

7.1
Antworten der Schule
- Es wird darauf hingewiesen, dass gerade bei der Mittagsbeköstigung noch ein
Provisorium gegeben ist.

7.2
Anmerkungen
Die Mensa wird spätestens bis Ende des Schuljahres 2008/2009 fertig gestellt sein, so dass auch bei der Heinz-Neukäter-Schule Roffhausen eine ordnungsgemäße mittägliche Verpflegung der Schülerinnen/Schüler gewährleistet ist.

8.
Haupt- und Realschule Bockhorn

8.1
Antworten der Schule
- Die Reparatur oder Neuanschaffung verschiedener Spielgeräte wird für den
Außenbereich gewünscht. Für die Pausenhalle sollten weitere Sitzplätze geschaffen
werden. Die Tische und Stühle im Altbau sind veraltet und sollten ausgetauscht
werden.

8.2
Anmerkungen
- Durch die vom Bund zur Verfügung gestellten Fördergelder zum Ausbau des
Ganztagsschulangebotes wurden bei der Haupt- und Realschule Bockhorn im
Außenbereich neue Spielgeräte aufgestellt.
Reparaturen/Neuanschaffungen sind grundsätzlich durch das Schulbudget zu
finanzieren. Ggf. sind durch die Schule Sondermittel zu beantragen.


Beschlussvorschlag:

Der Bericht über das schulische Ganztagsangebot im Landkreis Friesland wird zur Kenntnis genommen.


Finanzielle Auswirkungen: Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche Folgekosten

Finanzierung:


Eigenanteil

objektbezogene Einnahmen



Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen


Erfolgte Veranschlagung:Ja, mit € Nein

im Ergebnishaushalt Finanzhaushalt Produkt- bzw. Investitionsobjekt:


gez. Thöle

Sachbearbeiter/in Fachbereichsleiter

Sichtvermerke:

gez. Ambrosy

Abteilungsleiter Kämmerei Landrat

Beratungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen



Nein-Stimmen



Enthaltungen



Kenntnisnahme

Lt. Beschluss­vorschlag

Abweichender Beschluss