Betreff
Änderung der Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreisausschuss, die Kreistagsausschüsse und die nach besonderen Rechtsvorschriften gebildeten Ausschüsse des Landkreises Friesland
Vorlage
0702/2023
Art
Beschlussvorlage ohne Kämmerei

Begründung:

Die Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreisausschuss, die Kreistagsausschüsse und die nach besonderen Rechtsvorschriften gebildeten Ausschüsse des Landkreises Friesland ist zuletzt im Dezember 2022 (vgl. Vorlage 0393/2022) geändert worden.

 

Im Zusammenhang mit dem Vorschlag für eine Änderung der Hauptsatzung des Landkreises Friesland (vgl. Vorlage 0701/2023) wird sowohl zum besseren Verständnis als auch zur Reduzierung von Redundanzen eine Änderung der Geschäftsordnung auf Basis der vom Niedersächsischen Landkreistag (NLT) veröffentlichten Arbeitshilfe „Muster einer Geschäftsordnung des Landkreises/der Region Hannover“ vorgeschlagen:

 

I. Abschnitt - Kreistag

 

§ 1 (Fraktionen und Gruppen) wird hinsichtlich der Möglichkeit zur Einreichung eines elektronischen Dokuments sowie einer zusätzlichen Benachrichtigung der/des Vorsitzenden - neben der Landrätin/des Landrates - angepasst.

 

§ 2 (Form der Einberufung des Kreistages und Ladungsfrist) wird inhaltlich gestrafft und hinsichtlich der Bereitstellung von Unterlagen durch ein elektronisches Dokument bzw. im Gremieninfoportal verändert. Eine Veränderung der Ladungsfrist erfolgt nicht.

 

§ 3 (Öffentlichkeit) wird sprachlich an den Vorschlag für eine Änderung der Hauptsatzung des Landkreises Friesland angepasst (Vertreterinnen und Vertreter der Medien statt „Presse“), der Hinweis auf das Rauchverbot in den Tagungs- und Sitzungsräumen wird vor dem Hintergrund des Nds. Nichtraucherschutzgesetzes als entbehrlich angesehen und gestrichen.

 

[Der deklaratorische § 4 (Ausschluss der Öffentlichkeit; Verschwiegenheitspflicht) der bisher gültigen Geschäftsordnung wird gestrichen.]

 

§ 6 (Sitzungsleitung - Vorsitz und Vertretung) wird als neuer § 4 (Sitzungsleitung) eingefügt, der bisherige Absatz 1 entfällt.

 

§ 5 (Teilnahme an den Kreistagssitzungen) bleibt unverändert; das Muster einer Geschäftsordnung des NLT enthält keine vergleichbare Regelung.

 

[§ 5a (Teilnahme durch Zuschaltung per Videokonferenz – „Hybridsitzungen“) der bisher gültigen Geschäftsordnung wird gestrichen, da die Regelungen gemäß § 64 Abs. 3 Satz 1 NKomVG in der Hauptsatzung erfolgen und die bisherige Regelung weitgehend den Gesetzestext wiedergibt.]

 

§ 7 (Sitzungsverlauf, Tagesordnung) wird zu § 6 (Sitzungsverlauf). Der bisherige Absatz 2 wird gestrichen und der Verweis auf die Geschäftsordnung wird angepasst (§ 17 statt § 11).

 

§ 8 (Sachanträge) wird zu § 7 (Sachanträge). Es erfolgt eine Anpassung hinsichtlich der Überweisung von Anträgen an den Kreisausschuss und die Verweisung von Anträgen in die Ausschüsse. Zudem wird ergänzt, dass Sachanträge auch durch ein elektronisches Dokument - und nicht nur schriftlich - eingereicht werden können. Absatz 5 wird gestrichen. Eine Veränderung der Frist erfolgt nicht.

 

§ 9 (Dringlichkeitsanträge) wird zu § 8 (Dringlichkeitsanträge), inhaltlich wird der Text aus dem Muster einer Geschäftsordnung des NLT übernommen.

 

§ 10 (Änderungsanträge) wird zu § 9 (Änderungsanträge), inhaltlich wird der Text aus dem Muster einer Geschäftsordnung des NLT übernommen.

 

§ 12 (Anträge zur Geschäftsordnung) wird zu § 10 (Anträge zur Geschäftsordnung). Der Antrag auf „b) Vertagung eines Tagesordnungspunktes oder der Sitzung“ wird zu „b) Vertagung“, dafür entfällt „j) Schluss der Sitzung“.

 

§ 13 (Zurückziehen von Anträgen) wird zu § 11 (Zurückziehen von Anträgen), inhaltlich wird der Text aus dem Muster einer Geschäftsordnung des NLT übernommen.

 

§ 14 (Beratung) wird zu § 12 (Beratung). In Absatz 5 wird hinsichtlich der tatsächlichen oder rechtlichen Klarstellung eines Sachverhaltes das Wort „kann“ durch „muss“ ersetzt und auf § 87 Abs. 1 Satz 2 NKomVG hingewiesen. Absatz 6 wird aus dem Muster einer Geschäftsordnung des NLT übernommen. In Absatz 9 wird der Verweis auf die Geschäftsordnung angepasst (§ 11 statt § 13). Eine Veränderung der Redezeit erfolgt nicht.

 

§ 15 (Anhörungen) wird zu § 13 (Anhörungen). Inhaltlich werden die Verweise auf die Geschäftsordnung angepasst (§ 12 Absatz 7 statt § 14 Absatz 7).

 

§ 16 (Persönliche Bemerkungen) wird zu § 14 (Persönliche Bemerkungen), inhaltlich wird der Text aus dem Muster einer Geschäftsordnung des NLT übernommen. Eine Veränderung der Redezeit erfolgt nicht.

 

§ 17 (Störung der ordnungsgemäßen Sitzung) wird zu § 15 (Verstöße). Inhaltlich wird der Text aus dem Muster einer Geschäftsordnung des NLT übernommen, zusätzlich bleibt Absatz 4 aus der bisher gültigen Geschäftsordnung bezüglich des sitzungsstörenden Verhaltens von Zuhörerinnen und Zuhörern erhalten.

 

§ 18 (Abstimmung) wird zu § 16 (Abstimmung). Der deklaratorische Absatz 2 entfällt. Der bisherige Absatz 3 wird zu Absatz 2, es wird der Text aus dem Muster einer Geschäftsordnung des NLT übernommen; es wird ergänzt, dass die/der Vorsitzende das Ergebnis bekannt gibt und das Ergebnis in das Protokoll aufgenommen wird. Der bisherige Absatz 5 wird zu Absatz 1; es wird der Text aus dem Muster einer Geschäftsordnung des NLT - mit Ergänzung, dass jede/jeder Kreistagsabgeordnete verlangen kann, dass sie/sein „Abstimmungsergebnis“ in das Protokoll aufgenommen wird - übernommen. Absatz 6 wird zu Absatz 5; es wird der Text aus dem Muster einer Geschäftsordnung des NLT übernommen.

 

§ 11 (Anfragen) wird zu § 17 (Anfragen), inhaltlich wird der Text aus dem Muster einer Geschäftsordnung des NLT übernommen.

 

§ 19 (Protokoll) wird zu § 18 (Protokoll), inhaltlich wird der Text aus dem Muster einer Geschäftsordnung des NLT übernommen. Bezüglich der Übersendung des Protokolls erfolgt eine ergänzende Klarstellung, dass dies per Post oder Bereitstellung im Gremieninfoportal geschieht.

 

§ 20 (Einwohnerfragestunde) wird zu § 19 (Einwohnerfragestunde). Inhaltlich wird weitgehend der Text aus dem Muster einer Geschäftsordnung des NLT übernommen, allerdings wird in Absatz 2 ergänzt, dass Einwohnerinnen und Einwohner vor der Fragestellung den Vor- und Zunahmen sowie den Wohnort nennen, und in Absatz 3 wird ergänzt, dass die Fragen auch von der/dem Vorsitzenden, die/der die Beantwortung auch anderen Mitgliedern des Kreistages überlassen kann, ergänzt. Eine Veränderung der Dauer der Einwohnerfragestunde erfolgt nicht.

 

II. Abschnitt - Kreisausschuss

 

[Der deklaratorische § 21 (Besetzung des Kreisausschusses) der bisher gültigen Geschäftsordnung wird gestrichen. Die Besetzung des Kreisausschusses ist in § 74 NKomVG geregelt, für eine Erhöhung der Anzahl der Beigeordneten für die Dauer der Wahlperiode ist vor der Besetzung des Kreisausschusses ein Beschluss des Kreistages erforderlich. Die Zugehörigkeit der Ersten Kreisrätin/des Ersten Kreisrates sowie der Beamtin/des Beamten auf Zeit als beratende Mitglieder wird in der Hauptsatzung geregelt.]

 

§ 22 (Geschäftsgang und Verfahren des Kreisausschusses) wird zu § 20 (Geschäftsgang und Verfahren des Kreisausschusses) und hinsichtlich der Verweise auf die Geschäftsordnung angepasst (Ausnahmen § 12 Abs. 6 Satz 1; Abs. 8, § 13 und § 19 statt § 15 und § 20).

 

§ 23 (Ladungsfrist und Form der Einberufung des Kreisausschusses) wird zu § 21 (Ladungsfrist und Form der Einberufung des Kreisausschusses) und wird inhaltlich gestrafft sowie hinsichtlich der Bereitstellung von Unterlagen durch ein elektronisches Dokument bzw. im Gremieninfoportal verändert. Eine Veränderung der Ladungsfrist erfolgt nicht.

 

§ 22 (Zusammenwirken der Ausschüsse des Kreistages mit dem Kreisausschuss) wird neu eingefügt. Inhaltlich wird der Text aus dem Muster einer Geschäftsordnung des NLT übernommen.

 

§ 24 (Protokoll des Kreisausschusses) wird zu § 23 (Protokoll des Kreisausschusses). Für Absatz 1 wird der Text aus dem Muster einer Geschäftsordnung des NLT übernommen und die Art der Übersendung (per Post oder Bereitstellung im Gremieninfoportal) klargestellt. Absatz 2 wird aus der bisher gültigen Geschäftsordnung übernommen, sprachlich allerdings an § 18 Abs. 4 (Protokoll) angepasst.

 

III. Abschnitt - Ausschüsse

 

[Der deklaratorische § 25 (Fachausschüsse und ihre Zusammensetzung) der bisher gültigen Geschäftsordnung wird gestrichen.]

 

§ 26 (Geschäftsgang und Verfahren der Ausschüsse) wird zu § 24 (Geschäftsgang und Verfahren der Ausschüsse). Inhaltlich wird der Text aus dem Muster einer Geschäftsordnung des NLT (1. Alternative – Sitzungen der Ausschüsse sind öffentlich) übernommen. Mit dieser Änderung wird die in der bisherigen Geschäftsordnung aufgeführten Regelung „Grundsätzlich gelten die Vorschriften der Geschäftsordnung für den Kreistag entsprechend, aber die für den Kreisausschuss geltenden abweichenden Vorschriften finden auf die Kreistagsausschüsse Anwendung.“ geändert. Durch die bisherige Regelung ist die Ladungsfrist für die Ausschüsse unklar geregelt. Es erfolgt nunmehr eine Klarstellung, dass die Ladungsfrist für den Kreistag auch für die Ausschüsse gilt.

 

§ 27 (Stellvertreter) wird zu § 25 (Stellvertreter); das Muster einer Geschäftsordnung des NLT enthält keine vergleichbare Regelung. Absatz 2 Satz 2 wird inhaltlich verändert, so dass eine Vertretung nicht ausschließlich durch die nach § 71 Abs. 5 NKomVG vom Kreistag bestimmten Personen erfolgen muss.

 

§ 28 (Gemeinsame Sitzungen) wird zu § 26 (Gemeinsame Sitzungen), eine inhaltliche Änderung erfolgt nicht.

 

IV. Abschnitt - Schlussbestimmungen

 

§ 29 (Außerkraftsetzen der Geschäftsordnung) wird zu § 27 (Außerkraftsetzen der Geschäftsordnung), inhaltlich erfolgt keine Anpassung.

 

§ 30 (Inkrafttreten) wird zu § 28 (Inkrafttreten).

 


Beschlussvorschlag:

Das Gremium beschließt die Änderung der Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreisausschuss, die Kreistagsausschüsse und die nach besonderen Rechtsvorschriften gebildeten Ausschüsse des Landkreises Friesland gemäß des vorgelegten Entwurfs mit Stand 21.11.2023.

 


Finanzielle Auswirkungen:       Ja       Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche

Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil                objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

€ XXXXX

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

Erfolgte Veranschlagung:    ja, mit             Nein

im   Ergebnishaushalt    Finanzhaushalt    Produkt- bzw. Investitionsobjekt: XXXX

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:    ja   nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage hat negative Auswirkungen auf Klimaschutz:   ja   nein

Bei  ja: Nähere Erläuterung der Auswirkung in Begründung

Vorlage hat positive Auswirkungen auf Klimaschutz:   ja   nein

Bei  ja: Handlungsfeld:

Vorlage bezieht sich auf

XXX

MEZ  Nr. XXX

Titel: 

HSP  Nr.  XXX

Titel:  

                                                

 

                                    

Sachbearbeiter/in                    Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

 

                                                             

Dezernent/in                     Kämmerei                         Landrat

Abstimmungsergebnis:

Fachausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreisausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreistag

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

 


Anlage(n):

 

Anlage 1:             Geschäftsordnung mit Stand 21.12.2022

 

Anlage 2:             Synopse

 

Anlage 3:             Entwurf einer Geschäftsordnung mit Stand 21.11.2023