Begründung:
Die Geschäftsordnung für den Kreistag, den
Kreisausschuss, die Kreistagsausschüsse und die nach besonderen
Rechtsvorschriften gebildeten Ausschüsse des Landkreises Friesland ist zuletzt
im Dezember 2022 (vgl. Vorlage 0393/2022) geändert worden.
Im Zusammenhang mit dem Vorschlag für eine
Änderung der Hauptsatzung des Landkreises Friesland (vgl. Vorlage 0701/2023)
wird sowohl zum besseren Verständnis als auch zur Reduzierung von Redundanzen
eine Änderung der Geschäftsordnung auf Basis der vom Niedersächsischen
Landkreistag (NLT) veröffentlichten Arbeitshilfe „Muster einer Geschäftsordnung
des Landkreises/der Region Hannover“ vorgeschlagen:
I. Abschnitt - Kreistag
§ 1 (Fraktionen und Gruppen) wird hinsichtlich
der Möglichkeit zur Einreichung eines elektronischen Dokuments sowie einer
zusätzlichen Benachrichtigung der/des Vorsitzenden - neben der Landrätin/des
Landrates - angepasst.
§ 2 (Form der Einberufung des Kreistages und
Ladungsfrist) wird inhaltlich gestrafft und hinsichtlich der Bereitstellung von
Unterlagen durch ein elektronisches Dokument bzw. im Gremieninfoportal
verändert. Eine Veränderung der Ladungsfrist erfolgt nicht.
§ 3 (Öffentlichkeit) wird sprachlich an den
Vorschlag für eine Änderung der Hauptsatzung des Landkreises Friesland
angepasst (Vertreterinnen und Vertreter der Medien statt „Presse“), der Hinweis
auf das Rauchverbot in den Tagungs- und Sitzungsräumen wird vor dem Hintergrund
des Nds. Nichtraucherschutzgesetzes als entbehrlich angesehen und gestrichen.
[Der deklaratorische § 4 (Ausschluss der
Öffentlichkeit; Verschwiegenheitspflicht) der bisher gültigen Geschäftsordnung
wird gestrichen.]
§ 6 (Sitzungsleitung - Vorsitz und Vertretung)
wird als neuer § 4 (Sitzungsleitung) eingefügt, der bisherige Absatz 1
entfällt.
§ 5 (Teilnahme an den Kreistagssitzungen) bleibt
unverändert; das Muster einer Geschäftsordnung des NLT enthält keine
vergleichbare Regelung.
[§ 5a (Teilnahme durch Zuschaltung per
Videokonferenz – „Hybridsitzungen“) der bisher gültigen Geschäftsordnung wird
gestrichen, da die Regelungen gemäß § 64 Abs. 3 Satz 1 NKomVG in der
Hauptsatzung erfolgen und die bisherige Regelung weitgehend den Gesetzestext
wiedergibt.]
§ 7 (Sitzungsverlauf, Tagesordnung) wird zu § 6
(Sitzungsverlauf). Der bisherige Absatz 2 wird gestrichen und der Verweis auf
die Geschäftsordnung wird angepasst (§ 17 statt § 11).
§ 8 (Sachanträge) wird zu § 7 (Sachanträge). Es
erfolgt eine Anpassung hinsichtlich der Überweisung von Anträgen an den
Kreisausschuss und die Verweisung von Anträgen in die Ausschüsse. Zudem wird
ergänzt, dass Sachanträge auch durch ein elektronisches Dokument - und nicht
nur schriftlich - eingereicht werden können. Absatz 5 wird gestrichen. Eine
Veränderung der Frist erfolgt nicht.
§ 9 (Dringlichkeitsanträge) wird zu § 8
(Dringlichkeitsanträge), inhaltlich wird der Text aus dem Muster einer
Geschäftsordnung des NLT übernommen.
§ 10 (Änderungsanträge) wird zu § 9
(Änderungsanträge), inhaltlich wird der Text aus dem Muster einer
Geschäftsordnung des NLT übernommen.
§ 12 (Anträge zur Geschäftsordnung) wird zu § 10
(Anträge zur Geschäftsordnung). Der Antrag auf „b) Vertagung eines
Tagesordnungspunktes oder der Sitzung“ wird zu „b) Vertagung“, dafür entfällt
„j) Schluss der Sitzung“.
§ 13 (Zurückziehen von Anträgen) wird zu § 11
(Zurückziehen von Anträgen), inhaltlich wird der Text aus dem Muster einer
Geschäftsordnung des NLT übernommen.
§ 14 (Beratung) wird zu § 12 (Beratung). In
Absatz 5 wird hinsichtlich der tatsächlichen oder rechtlichen Klarstellung
eines Sachverhaltes das Wort „kann“ durch „muss“ ersetzt und auf § 87 Abs. 1
Satz 2 NKomVG hingewiesen. Absatz 6 wird aus dem Muster einer Geschäftsordnung
des NLT übernommen. In Absatz 9 wird der Verweis auf die Geschäftsordnung
angepasst (§ 11 statt § 13). Eine Veränderung der Redezeit erfolgt nicht.
§ 15 (Anhörungen) wird zu § 13 (Anhörungen).
Inhaltlich werden die Verweise auf die Geschäftsordnung angepasst (§ 12 Absatz
7 statt § 14 Absatz 7).
§ 16 (Persönliche Bemerkungen) wird zu § 14
(Persönliche Bemerkungen), inhaltlich wird der Text aus dem Muster einer
Geschäftsordnung des NLT übernommen. Eine Veränderung der Redezeit erfolgt
nicht.
§ 17 (Störung der ordnungsgemäßen Sitzung) wird
zu § 15 (Verstöße). Inhaltlich wird der Text aus dem Muster einer Geschäftsordnung
des NLT übernommen, zusätzlich bleibt Absatz 4 aus der bisher gültigen
Geschäftsordnung bezüglich des sitzungsstörenden Verhaltens von Zuhörerinnen
und Zuhörern erhalten.
§ 18 (Abstimmung) wird zu § 16 (Abstimmung). Der
deklaratorische Absatz 2 entfällt. Der bisherige Absatz 3 wird zu Absatz 2, es
wird der Text aus dem Muster einer Geschäftsordnung des NLT übernommen; es wird
ergänzt, dass die/der Vorsitzende das Ergebnis bekannt gibt und das Ergebnis in
das Protokoll aufgenommen wird. Der bisherige Absatz 5 wird zu Absatz 1; es
wird der Text aus dem Muster einer Geschäftsordnung des NLT - mit Ergänzung,
dass jede/jeder Kreistagsabgeordnete verlangen kann, dass sie/sein
„Abstimmungsergebnis“ in das Protokoll aufgenommen wird - übernommen. Absatz 6
wird zu Absatz 5; es wird der Text aus dem Muster einer Geschäftsordnung des
NLT übernommen.
§ 11 (Anfragen) wird zu § 17 (Anfragen),
inhaltlich wird der Text aus dem Muster einer Geschäftsordnung des NLT
übernommen.
§ 19 (Protokoll) wird zu § 18 (Protokoll),
inhaltlich wird der Text aus dem Muster einer Geschäftsordnung des NLT
übernommen. Bezüglich der Übersendung des Protokolls erfolgt eine ergänzende
Klarstellung, dass dies per Post oder Bereitstellung im Gremieninfoportal
geschieht.
§ 20 (Einwohnerfragestunde) wird zu § 19
(Einwohnerfragestunde). Inhaltlich wird weitgehend der Text aus dem Muster
einer Geschäftsordnung des NLT übernommen, allerdings wird in Absatz 2 ergänzt,
dass Einwohnerinnen und Einwohner vor der Fragestellung den Vor- und Zunahmen sowie
den Wohnort nennen, und in Absatz 3 wird ergänzt, dass die Fragen auch von
der/dem Vorsitzenden, die/der die Beantwortung auch anderen Mitgliedern des
Kreistages überlassen kann, ergänzt. Eine Veränderung der Dauer der
Einwohnerfragestunde erfolgt nicht.
II. Abschnitt - Kreisausschuss
[Der deklaratorische § 21 (Besetzung des
Kreisausschusses) der bisher gültigen Geschäftsordnung wird gestrichen. Die
Besetzung des Kreisausschusses ist in § 74 NKomVG geregelt, für eine Erhöhung
der Anzahl der Beigeordneten für die Dauer der Wahlperiode ist vor der
Besetzung des Kreisausschusses ein Beschluss des Kreistages erforderlich. Die
Zugehörigkeit der Ersten Kreisrätin/des Ersten Kreisrates sowie der Beamtin/des
Beamten auf Zeit als beratende Mitglieder wird in der Hauptsatzung geregelt.]
§ 22 (Geschäftsgang und Verfahren des
Kreisausschusses) wird zu § 20 (Geschäftsgang und Verfahren des
Kreisausschusses) und hinsichtlich der Verweise auf die Geschäftsordnung
angepasst (Ausnahmen § 12 Abs. 6 Satz 1; Abs. 8, § 13 und § 19 statt § 15 und §
20).
§ 23 (Ladungsfrist und Form der Einberufung des
Kreisausschusses) wird zu § 21 (Ladungsfrist und Form der Einberufung des
Kreisausschusses) und wird inhaltlich gestrafft sowie hinsichtlich der
Bereitstellung von Unterlagen durch ein elektronisches Dokument bzw. im
Gremieninfoportal verändert. Eine Veränderung der Ladungsfrist erfolgt nicht.
§ 22 (Zusammenwirken der Ausschüsse des
Kreistages mit dem Kreisausschuss) wird neu eingefügt. Inhaltlich wird der Text
aus dem Muster einer Geschäftsordnung des NLT übernommen.
§ 24 (Protokoll des Kreisausschusses) wird zu §
23 (Protokoll des Kreisausschusses). Für Absatz 1 wird der Text aus dem Muster
einer Geschäftsordnung des NLT übernommen und die Art der Übersendung (per Post
oder Bereitstellung im Gremieninfoportal) klargestellt. Absatz 2 wird aus der
bisher gültigen Geschäftsordnung übernommen, sprachlich allerdings an § 18 Abs.
4 (Protokoll) angepasst.
III. Abschnitt - Ausschüsse
[Der deklaratorische § 25 (Fachausschüsse und
ihre Zusammensetzung) der bisher gültigen Geschäftsordnung wird gestrichen.]
§ 26 (Geschäftsgang und Verfahren der Ausschüsse)
wird zu § 24 (Geschäftsgang und Verfahren der Ausschüsse). Inhaltlich wird der
Text aus dem Muster einer Geschäftsordnung des NLT (1. Alternative – Sitzungen
der Ausschüsse sind öffentlich) übernommen. Mit dieser Änderung wird die in der
bisherigen Geschäftsordnung aufgeführten Regelung „Grundsätzlich gelten die
Vorschriften der Geschäftsordnung für den Kreistag entsprechend, aber die für
den Kreisausschuss geltenden abweichenden Vorschriften finden auf die
Kreistagsausschüsse Anwendung.“ geändert. Durch die bisherige Regelung ist die
Ladungsfrist für die Ausschüsse unklar geregelt. Es erfolgt nunmehr eine
Klarstellung, dass die Ladungsfrist für den Kreistag auch für die Ausschüsse
gilt.
§ 27 (Stellvertreter) wird zu § 25
(Stellvertreter); das Muster einer Geschäftsordnung des NLT enthält keine
vergleichbare Regelung. Absatz 2 Satz 2 wird inhaltlich verändert, so dass eine
Vertretung nicht ausschließlich durch die nach § 71 Abs. 5 NKomVG vom Kreistag
bestimmten Personen erfolgen muss.
§ 28 (Gemeinsame Sitzungen) wird zu § 26
(Gemeinsame Sitzungen), eine inhaltliche Änderung erfolgt nicht.
IV. Abschnitt - Schlussbestimmungen
§ 29 (Außerkraftsetzen der Geschäftsordnung)
wird zu § 27 (Außerkraftsetzen der Geschäftsordnung), inhaltlich erfolgt keine
Anpassung.
§ 30 (Inkrafttreten) wird zu § 28
(Inkrafttreten).
Beschlussvorschlag:
Das Gremium beschließt die Änderung der Geschäftsordnung für den
Kreistag, den Kreisausschuss, die Kreistagsausschüsse und die nach besonderen
Rechtsvorschriften gebildeten Ausschüsse des Landkreises Friesland gemäß des
vorgelegten Entwurfs mit Stand 21.11.2023.
Anlage(n):
Anlage 1: Geschäftsordnung mit Stand 21.12.2022
Anlage 2: Synopse
Anlage 3: Entwurf einer Geschäftsordnung mit Stand 21.11.2023