Begründung:
Mit
Kreistagsbeschluss vom 08.03.2023 (Vorlage 0430/2023) wurde der anliegende
Gesellschaftsvertrag (Anlage 1) zwischen der Wohnungsbaugesellschaft Friesland
mbH und dem Landkreis Friesland beschlossen. Die geplante Gründung wurde gem. § 152 NKomVG dem Nds. Ministerium für Inneres
und Sport (MI) angezeigt. Bedenken gegen
die Gründung wurden seitens des MI nicht erhoben. Allerdings wurden in diesem
Zusammenhang an dem Gesellschaftsvertrag Änderungen vorgenommen, die über rein
redaktionelle Änderungen hinausgehen und daher einen erneuten Beschluss des
Kreistages erforderlich machen.
Insbesondere wurde
der Zweck der Gesellschaft in § 1 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages erweitert
um die Verpachtung von Flächen auf Liegenschaften, die im Eigentum des Landkreises
Friesland sind.
In § 8 Abs. 1 Satz
2 erfolgte eine Klarstellung hinsichtlich der Vergütung.
Weiterhin wurden in
§ 12 des Gesellschaftsvertrages Regelungen bzgl. des Jahresabschlusses und
Prüfungsrechte neu aufgenommen. Der bisherige § 12 wurde zu § 13, wobei in § 13
Abs. 1 Bestimmungen zu der Übernahme der Gründungskosten aufgenommen wurden.
Die Änderungen sind
in der beigefügten Neufassung (Anlage 2) gelb markiert. Auch die im Anschluss
des Kreistagsbeschlusses vom 08.03.2023 vorgenommenen Eintragungen wurden gelb
markiert.
Beschlussvorschlag:
1. Der anliegende
Gesellschaftsvertrag (Anlage 2) zwischen der Wohnungsbaugesellschaft Friesland
mbH und dem Landkreis Friesland wird beschlossen
2. Die Verwaltung
wird ermächtigt, redaktionelle Änderungen und Eintragungen vorzunehmen.
Anlage(n):
1.
Gesellschaftsvertrag i.d.F. 08.03.2023
2.
Gesellschaftsvertrag i.d.F. 04.12.2023