Betreff
1. Änderung der 9. Satzung zur Änderung der Satzung des Landkreises Friesland über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung (Abfallgebührensatzung) vom 30.10.2006
Vorlage
0727/2024
Art
Beschlussvorlage ohne Kämmerei

Änderung der Abfallgebührensatzung

 

Die am 04.10.2023 durch den Kreistag beschlossene 9. Satzung zur Änderung der Abfallgebührensatzung (Vorlage Nr. 0604/2023) sollte zum 01.01.2024 durch zeitgerechte Veröffentlichung im Amtsblatt des Landkreises Friesland in Kraft treten. Irrtümlich wurde seitens der Verwaltung eine alte und damit falsche Emailadresse zur Übermittlung des Veröffentlichungstextes an die Amtsblattredaktion benutzt. Die Veröffentlichung erfolgte entsprechend nicht. Als Folge ist die Abfallgebührensatzung nicht wirksam in Kraft getreten. 

 

Da die Wirkung der geänderten Abfallgebührensatzung zum 01.01.2024 erforderlich ist, bedarf es einer nachträglichen Heilung des o.g. Formmangels. Die Heilung kann durch die folgende Umformulierung des Artikel 2 erreicht werden:

 

Alt:         Diese 9. Änderungssatzung zur Abfallgebührensatzung tritt am 01.01.2024 in Kraft.

 

Neu:      Diese 9. Änderungssatzung zur Abfallgebührensatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2024 in Kraft.

 

Zuständigkeit des Kreisausschusses gemäß § 89 NKomVG

 

Der Anwendungsbereich des 89 NKomVG gilt für alle Zuständigkeiten des Kreistages, soweit diese namentlich nicht ausgeschlossen sind, also auch für Satzungen und Verordnungen (Blum/Häusler/Meyer, Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz, § 89 Rn. 3).

 

Ein namentlicher Ausschluss liegt hier nicht vor, so dass in diesem Fall der Kreisausschuss im Rahmen einer Eilentscheidung die gewünschte Satzungsänderung beschließen kann. Unerheblich ist dabei, dass der Inhalt der Satzung 04.10.2023 durch den Kreistag beschlossen wurde und dass es sich bei der gewünschten Satzungsänderung nur um eine „formale Satzungsänderung (ausschließlich Wirkung)“ handelt.

 

Eilbedürftig ist der Beschluss wegen der derzeitigen Unwirksamkeit der Satzung. Zur Erlangung der Rechtssicherheit ist die Wartezeit mit nahezu 2 Monaten bis zum nächsten Kreistag am 13.03.2024 zu lang.

 

Der Kreistag ist über den Beschluss nach § 89 NKomVG unverzüglich, also zur nächsten regulären Sitzung des Kreistags, zu informieren.


Beschlussvorschlag:

1.) Der Kreisausschuss beschließt im Wege einer Eilentscheidung gem. § 89 NKomVG wie folgt:

 

Die 1. Änderung der 9. Satzung zur Änderung der Satzung des Landkreises Friesland über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung (Abfallgebührensatzung) vom 30.10.2006 mit Wirkung zum 01.01.2024 wird beschlossen.

 

2.) Der Kreistag wird um Kenntnisnahme gebeten.

 


Finanzielle Auswirkungen:       Ja       Nein Daueraufgabe Abfallentsorgung - Einnahmekalkulation

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche

Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil                objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

€ XXXXX

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

Erfolgte Veranschlagung:    ja, mit             Nein Relevant für die HHJ ab 2024 im Sonderbudget 677

im   Ergebnishaushalt    Finanzhaushalt    Produkt- bzw. Investitionsobjekt: P1.05.53.537030.010

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:    ja   nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage hat negative Auswirkungen auf Klimaschutz:   ja   nein

Bei  ja: Nähere Erläuterung der Auswirkung in Begründung

Vorlage hat positive Auswirkungen auf Klimaschutz:   ja   nein

Bei  ja: Handlungsfeld:

Vorlage bezieht sich auf

XXX

MEZ  Nr. 4

Titel:  ERHALT UND VERBESSERUNG DER NATÜRLICHEN LEBENSGRUNDLAGEN

HSP  Nr.  4.9.1

Titel: Fortentwicklung der Abfallwirtschaft

                                                

 

Thorben Wehmeyer        Jochen Meier

Sachbearbeiter/in                    Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

 

Dr. Dehrendorf                                         Sven Ambrosy

Dezernent/in                     Kämmerei                         Landrat

Abstimmungsergebnis:

Fachausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreisausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreistag

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

 


Anlage 1 – Änderungssatzung