Änderung der Abfallgebührensatzung
Die am 04.10.2023 durch den Kreistag
beschlossene 9. Satzung zur Änderung der Abfallgebührensatzung (Vorlage Nr.
0604/2023) sollte zum 01.01.2024 durch zeitgerechte Veröffentlichung im
Amtsblatt des Landkreises Friesland in Kraft treten. Irrtümlich wurde seitens
der Verwaltung eine alte und damit falsche Emailadresse zur Übermittlung des
Veröffentlichungstextes an die Amtsblattredaktion benutzt. Die Veröffentlichung
erfolgte entsprechend nicht. Als Folge ist die Abfallgebührensatzung nicht
wirksam in Kraft getreten.
Da die Wirkung der geänderten
Abfallgebührensatzung zum 01.01.2024 erforderlich ist, bedarf es einer
nachträglichen Heilung des o.g. Formmangels. Die Heilung kann durch die
folgende Umformulierung des Artikel 2 erreicht werden:
Alt: Diese 9. Änderungssatzung zur
Abfallgebührensatzung tritt am 01.01.2024 in Kraft.
Neu: Diese 9. Änderungssatzung zur
Abfallgebührensatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2024 in Kraft.
Zuständigkeit des Kreisausschusses gemäß §
89 NKomVG
Der Anwendungsbereich des 89 NKomVG gilt
für alle Zuständigkeiten des Kreistages, soweit diese namentlich nicht
ausgeschlossen sind, also auch für Satzungen und Verordnungen
(Blum/Häusler/Meyer, Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz, § 89 Rn. 3).
Ein namentlicher Ausschluss liegt hier
nicht vor, so dass in diesem Fall der Kreisausschuss im Rahmen einer
Eilentscheidung die gewünschte Satzungsänderung beschließen kann. Unerheblich
ist dabei, dass der Inhalt der Satzung 04.10.2023 durch den Kreistag
beschlossen wurde und dass es sich bei der gewünschten Satzungsänderung nur um
eine „formale Satzungsänderung (ausschließlich Wirkung)“ handelt.
Eilbedürftig ist der Beschluss wegen der
derzeitigen Unwirksamkeit der Satzung. Zur Erlangung der Rechtssicherheit ist
die Wartezeit mit nahezu 2 Monaten bis zum nächsten Kreistag am 13.03.2024 zu
lang.
Der Kreistag ist über den Beschluss nach § 89 NKomVG unverzüglich, also zur nächsten regulären Sitzung des Kreistags, zu informieren.
Beschlussvorschlag:
1.) Der Kreisausschuss beschließt im Wege
einer Eilentscheidung gem. § 89 NKomVG wie folgt:
Die 1. Änderung der 9. Satzung zur
Änderung der Satzung des Landkreises Friesland über die Erhebung von Gebühren
für die Abfallentsorgung (Abfallgebührensatzung) vom 30.10.2006 mit Wirkung zum
01.01.2024 wird beschlossen.
2.) Der Kreistag wird um Kenntnisnahme
gebeten.
Anlage 1 – Änderungssatzung