Begründung:
Am
11.03.2020 hatte der Kreistag den Neubau der Heinz-Neukäter-Schule beschlossen
(Vorlage 0895/2020), bei einem zu Grunde liegenden Kostenrahmen für das
Schulgebäude (ohne Sportplatz) in Höhe von ca. 15.800.000,-€. Die Kostenermittlung
basierte zum damaligen Zeitpunkt (Februar 2020) auf einem Kostenkennwert von
1.770,- € pro m² Bruttogeschoßfläche (BGF) für die reinen Baukosten
(Kostengruppen 300/400 DIN 276). Dieser Kostenkennwert war gemäß den
Erfahrungswerten des GBM und aus vergleichbaren Gebäuden aus der Datenbank des
Baukosteninformationszentrums (BKI) gebildet worden und entsprach einem
durchschnittlichen Mittelwert für Förderschulen mit einem durchschnittlichen
Baustandard im Februar 2020.
Mit Beschluss des Kreistages vom 24.03.2021 wurde der
Wettbewerb für den Neubau der Förderschule Heinz-Neukäter-Schule ausgelobt; der
Kostenansatz für die Schule konnte unverändert übernommen werden. Ergänzt
wurden die Kosten für den Sportplatz und damit lagen die Gesamtkosten bei ca.
16.500.000,- €. Die im Planungswettbewerb vorgelegten Entwürfe wurden dabei auch einer Prüfung hinsichtlich
der Plausibilität der Kostenangaben und der Wirtschaftlichkeit unterzogen.
Nach
Abschluss des Planungswettbewerbs wurde mit den drei Preisträgern ein
Verhandlungsverfahren durchgeführt, bei dem auch der Kostenrahmen der
jeweiligen Entwürfe und das Honorar abgefragt und gewertet wurden. Um die
Vergleichbarkeit der Angebote zu gewährleisten, erfolgten diese
Kostenschätzungen einheitlich auf dem Kostenstand Februar 2021 (Zeitpunkt der
Auslobung). Obwohl das Verfahren bereits einen längeren Zeitraum dauerte und
somit eine Kostensteigerung absehbar war, musste dies aus vergaberechtlichen
Gründen (Gleichbehandlung) erfolgen. Das Verhandlungsverfahren konnte im April
2022 abgeschlossen werden und das Büro
Brüchner-Hüttemann Pasch sollte den Architekten-Auftrag erhalten.
Nach
Stand 1. Quartal 2022 war auf Grundlage der Angaben des Planungsbüros bhp
Architekten + Generalplaner GmbH mit Gesamtkosten für Schule, Sporthalle und
Außenanlagen in Höhe von ca. 17.300.000,- € zu rechnen. Zuzüglich der damals
geschätzten Kosten für die Herrichtung der Sportanlage in Höhe von ca.
737.000,- € ergaben sich Gesamtkosten für die Campuslösung in Höhe von ca.
18.037.000,- €.
Da
die Kostenermittlung zu diesem Zeitpunkt auf der Grundlage des
Wettbewerbsentwurfes erfolgte, und noch keine Fachplanung für Tragwerk und
Technische Gebäudeausrüstung beteiligt war, basierte sie auf Kennwerten bezogen
auf die Bruttogeschoßfläche und beinhaltete entsprechende Ungenauigkeiten.
Gemäß DIN 276 handelte es sich noch um einen Kostenrahmen. Dieser Kennwert, der
für die Ermittlung der reinen Baukosten (300 „Baukonstruktion“ und 400
„Technische Anlagen“) pro Bruttogeschoßfläche angesetzt wurde, lag bei 1.900,-
€/ BGF brutto und weiterhin im avisierten Rahmen.
Mit
Beschluss des Kreistages vom 27.04.2022 wurde die Planungsleistung an das Büro
bhp vergeben und die Gesamtkosten entsprechend in Höhe von ca. 18.037.000,- €
veranschlagt, wobei bereits hier vom GBM auf eine weitere zu erwartender
Kostensteigerung aufgrund der damals sehr dynamischen Materialpreissteigerungen
hingewiesen wurde.
Nach
der Entscheidung für den Entwurf des Architekturbüros bhp konnten die
Fachplanungsleistungen Tragwerksplanung und Technische Gebäudeausrüstung
EU-weit ausgeschrieben und mit dem Vergabebeschluss des KA vom 21.06.2023
beauftragt werden. Im August fand der Kick-Off Termin für die Leistungsphase 2
(Vorplanung) statt. Anfang November 2023 lagen die Vorplanungsergebnisse der
Architekten und Fachplaner vor, und damit auch eine Kostenschätzung nach DIN
276, die auf der Basis der einer groben Mengenermittlung der einzelnen
Kostenuntergruppen (z.B. Außenwände, Innenwände, Dächer, Beleuchtung,
Lüftungsanlage usw.) und dazugehörigen Kostenkennwerten/ Erfahrungswerten
erstellt wird.
Die
geschätzten Gesamtkosten der Schule inkl. der Sporthalle liegen demnach
voraussichtlich bei ca. 25.580.000,- €.
Das Herrichten des angrenzenden Sportplatzes erhöht die Summe um
1.420.000,- € auf insgesamt ca. 27.000.000,- €.
Zusätzlich
sind für die Innenausstattung der Schule inkl. Sporthalle ca. 1.100.000,- €
veranschlagt.
Die
Planungsergebnisse der LPH 2 und der angestrebte Gebäude-Energiestandard sind
in der beiliegenden Anlage1 in Form einer Baubeschreibung erläutert.
Ursachen
der Kostensteigerungen
Die
gesteigerten Kosten sind auf zwei wesentliche Ursachen zurückzuführen. Zum
einen die allgemeinen Baupreissteigerungen, denn seit Ende 2019 bis Stand
August 2023 sind die Kosten im Baubereich um ca. 43% und allein seit Februar 2022 um 22,5% gestiegen. Dies
bedeutet für die Kostenentwicklung der Förderschule:
15.800.000
€ x 1,43 = 22.551.071 € à
Differenz ca. 3.029.000,- € zu 25.580.000 €
Zum
anderen sind die gestiegenen energetischen Anforderungen ursächlich. Im
Vergleich zu einer Schule mit durchschnittlichen Anforderungen, d.h. mit einem
energetischen Standard gemäß Gebäudeenergiegesetz Stand 2022 und Ausgangslage
zum Zeitpunkt des Planungswettbewerbs, sind in der Zwischenzeit sowohl die
gesetzlichen Rahmenbedingungen als auch die landkreiseigenen Ziele neu
definiert worden:
-
Bis
2022 galt das Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) 2020, das einen Standard KfW 75 für
Neubauten vorgab. Das GEG 2023 fordert für Neubauten einen Standard KfW 55,
d.h. ein Neubau darf höchstens 55% der Primärenergie eines Referenzgebäudes
verbrauchen. 65% der Energie für die Wärmeerzeugung müssen aus nachwachsenden
Rohstoffen gewonnen werden. Die Gebäudehülle muss hochwertiger gedämmt und
abgedichtet werden.
- Gem. NBauO 2024 werden für Neubauten
PV-Anlagen für mind. 50% der Dachfläche vorgeschrieben, damit kann der
Energiebedarf der Schule tagsüber grundsätzlich gedeckt werden.
-
Der
Landkreis Friesland strebt die Klimaneutralität bis 2030 an. Somit wird ein
Energiestandard KfW 40+ angestrebt. Um die Klimaneutralität zu erreichen, wird
die Wärmegewinnung zu 100% über eine Luft-Wasserwärmepumpe erzeugt.
-
Der
Niedrigenergiestandard macht eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung
erforderlich.
Weitere unvorhergesehene Kostenfaktoren
sind:
-
Höherer
Digitalisierungsgrad (Standard LK Friesland) der Unterrichtsräume und
Verwaltung hat Auswirkung auf die Kosten der Elektroinstallation.
-
Bei der
Kostengruppe Außenanlagen ergaben sich nach Auswertung des Baugrundgutachtens
durch den Fachplaner erhöhte Anforderungen an die Oberflächenentwässerung.
Das
geplante Gebäude entspricht dem Standard KfW 40, für den der Kostenkennwert für
Schulen gemäß BKI 2022 zwischen ca. 2.600,- bis ca. 2.800,- €/ m²BGF lag. Der
Kostenkennwert, der auf der Basis der jetzt vorliegenden Kostenschätzung für
die Heinz-Neukäter-Förderschule ermittelt wurde, liegt bei 2.702- €/ m²BGF und
ist somit vergleichbar.
Förderungen
Für
die Maßnahme wird die Beantragung von KfW Fördergeldern über die Bundesförderung für Energieeffiziente
Gebäude – Klimafreundlicher Neubau mit QNG (Qualitätssiegel Nachhaltiges
Gebäude) angestrebt, wenn die Förderprogramme für Energieeffizientes Bauen
im Jahr 2024 wiederaufgelegt werden und weiterhin die gleichen Bedingungen
gelten.
Für
die Förderung „Klimafreundlicher Neubau (KFN)“ sind zwei Förderstufen möglich:
1.
Zuschuss
für Effizienzhaus 40 klimafreundlich: 500.000,- €
oder
2.
Zuschuss
für EH 40 klimafreundlich mit QNG: 1.875.000,-
€
Damit kann eine Summe von ca. 1.875.000,- € als Fördermittel
beantragt werden.
Die
derzeitig geschätzten Gesamtkosten in Höhe von 27.000.000,- € könnten durch
Fördergelder auf 25.580.000,- € tatsächliche Belastung für den Haushalt gesenkt
werden, vorbehaltlich, dass 2024 die Programme wiederaufgenommen werden. Eine
weitere Kompensations- bzw. Einsparungsmöglichkeit bietet die spätere
Neu-Anlage des Sportplatzes in Höhe von ca. 1.420.000,- €, die mit allen Beteiligten in Abhängigkeit von
Nutzungsbedarf und Bauabwicklung abgestimmt wird.
Hierbei
ist die Neuanlage des Sportplatzes aus Bauablaufgründen zusammen mit dem Neubau
veranschlagt. Da dieser aber von mehreren Schulen, der OBS Arngaster Str., dem
Lothar-Meyer-Gymnasium, sowie teilweise der BBS Varel genutzt wird, werden die
Kosten hierfür weiterhin erforderlich sein. Der in der ehemaligen
Gymnastikhalle geplante „Außerschulische Lernort“ ist in den o. g. Kosten nicht
enthalten und sollte auch aufgrund der vielfachen Nutzung durch alle Schulen im
Landkreis unabhängig von dem Neubau der Förderschule betrachtet und fortgeführt
werden.
Zusammengefasst:
Geschätzte
Gesamtkosten mit Sportplatz Stand 12/2023: 27.000.000,-
€
Im
Haushalt schon berücksichtigt 19.915.000,-
€
Fehlende
Haushaltsmittel: 7.085.000,- €
Teildeckung:
Unter
Vorbehalt: Fördermittel -
1.875.000,- €
Verschiebung
Maßnahme Sportplatz -
1.420.000,- €
3.790.000,- €
Die
vorgetragenen Kosten stellen den Stand einer Kostenschätzung nach
Leistungsphase 2 (Vorplanung) dar, bei der von Planungsungenauigkeiten (+/- 15%
~ 3,8 Mio. EUR) ausgegangen werden muss.
Die
Planungsbüros sind bereits mit der Durchführung der Leistungsphase 3 (LPH 3)
„Entwurfsplanung“ beauftragt, da erst in deren Zuge die genaueren Ausführungen
der Konstruktionsdetails und der technischen Ausstattung erarbeitet werden und
als Basis für die genauere Kostenberechnung vorliegen; dies gilt insbesondere
für die Planung der technischen Ausrüstung. Die Kostenberechnung wird erst zum
Abschluss der LPH 3 erstellt und dient insbesondere dazu, die oben
dargestellten Planungsungenauigkeiten zu minimieren sowie weitere
Einsparpotenziale ermitteln zu können. Parallel zu der detaillierten
Planung sollen auch weitere Fördermöglichkeiten ermittelt und wo möglich in
Anspruch genommen werden, wenn diese nicht zu neuen Mehraufwendungen und/ oder
starken Verzögerungen des Planungs- bzw. Bauprozesses führen. Unter diesem
Aspekt sind auch noch weitere Einsparpotenziale und mögliche Alternativen zu
prüfen.
Beschlussvorschlag:
1.
Die Ausführungen der
Verwaltung zum Planungsstand und der Kostenentwicklung des Neubaus der
Heinz-Neukäter-Förderschule werden zur Kenntnis genommen.
2.
Die Verwaltung wird
beauftragt, weitere Einsparmöglichkeiten sowie mögliche Alternativen zu prüfen.
Anlage:
Planungsstand LPH 2
Baubeschreibung