Begründung:
Herr Claaßen und Herr Schulz wurden gemäß § 35
NAGBNatSchG als ehrenamtliche Hautflüglerberater ernannt.
Herr Claaßen und Herr Schulz wünschen nun die
Beendigung ihrer Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen.
Herr Claaßen und Herr Schulz erhielten als
ehrenamtliche Hautflüglerberater eine monatliche Entschädigung i.H.v. 40,00 €,
sowie eine Kilometerpauschale i.H.v. 0,30 € pro Kilometer. Die Zahlungen
erfolgten alljährlich für die Zeiträume März – Oktober.
Aufgrund der o.g. Beweggründe wird vorgeschlagen Herrn
Claaßen und Herrn Schulz rückwirkend zum 01.01.2024 aus ihrem Ehrenamt zu
entlassen.
Beschlussvorschlag:
Herr
Fooke Claaßen, und Herr Ulrich Schulz werden von den Pflichten als
ehrenamtliche Hautflüglerberater rückwirkend zum 01.01.2024 entbunden.